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  1. 64 S 30/88 - Unberechtigte Eigenbedarfskündigung verpflichtet zum Schadenersatz; Beendigung des Mietverhältnisses, Eigenbedarfskündigung, grundlose, Eigenbedarf, vorgetäuschter, positive Vertragsverletzung des Vermieters, Schadenersatz, Umfang, Kündigungsgrund, Beweislast
    Leitsatz: 1. Kündigt der Vermieter das Mietverhältnis gem. § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB, obwohl weder er noch seine Familienangehörigen noch sonstige zu seinem Haus-halt gehörende Personen die Wohnung benötigen, so begeht er eine positive Vertragsverletzung, die ihn zum Ersatz des dem Mieter entstehenden Schadens verpflichtet. 2. Grundsätzlich muß zwar der Mieter beweisen, daß der Kündigungsgrund nicht vorlag. Die Beweislast kehrt sich aber zu Lasten des Vermieters um, wenn sich nach dem Auszug des Mieters herausstellt, daß der Vermieter die Wohnung nicht entsprechend dem angegebenen Kündigungsgrund nutzt. Dann ist es Sache des Vermieters darzulegen, daß der Kündigungsgrund bestanden hat und erst nach der Räumung der Wohnung durch den Mieter entfallen ist. 3. Der Mieter hat einen Anspruch auch auf Ersatz der Kosten des wegen der unberechtigten Kündigung angestrengten Räumungsprozesses, wenn die Rechtslage nicht eindeutig ist. Der Mieter ist aber verpflichtet, seinerseits zur Schadensminderung beizutragen, wozu auch ein Anerkenntnis in zweiter Instanz gehört. 4. Der Mieter kann als Schadensersatz darüber hinaus nur diejenigen Mehrkosten ersetzt verlangen, die durch die Anmietung einer Wohnung gleichen Wohnwertes, gleicher Qualität und gleicher Ausstattung wie die geräumte Wohnung entstehen.
    LG Berlin
    24.06.1988
  2. 1 BvR 736/88 - Grundrechtlich geschützte Mieterinteressen; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Eigenbedarfskündigung; Kündigung; willkürliche; Mieter; Grundrechtsschutz
    Leitsatz: Der Mieter ist nur gegen willkürliche Kündigung geschützt.
    BVerfG
    24.06.1988
  3. 82 T 341/88 - Kosten des Rechtsstreits/Mietwertgutachten; Mietwertgutachten/keine Kosten des Rechtsstreits; Begründungsmittel/Kosten des Sachverständigengutachtens; Sachverständigengutachten/Kosten, keine Kosten des Rechtsstreits (als Begründungsmittel); Zustimmungsverlangen/Kosten des Sachverständigengutachtens, keine Kosten des Rechtsstreits
    Leitsatz: Die Kosten eines gem. § 2 MHG beigebrachten Mietwertgutachtens gehören nicht zu den Kosten des Rechtsstreits über die Zustimmung zur Mieterhöhung.
    LG Berlin
    24.06.1988
  4. RE-Miet 3/88 - Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung bei Pauschalmietzins; Warmmiete
    Leitsatz: Der Vorrang der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung vor anderslautenden rechtsgeschäftlichen Bestimmungen gemäß § 2 der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV) vom 23. Februar 1981 in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. April 1984 (BGBl. I S. 592) gilt auch für einen Pauschalmietzins (sogenannte Warmmiete), den die Parteien vor Inkrafttreten der Verordnung vereinbart haben.
    BayObLG, 1. Zivilsenat
    23.06.1988
  5. 12 C 296/88 - Mieterhöhung/Rasterfeld des Berliner Mietspiegels; Mieterhöhungsverlangen/Angabe des Rasterfeldes; Mietspiegel/Rasterfeld; Rasterfeld/Angabe; Vergleichsmiete; ortsübliche; Angabe durch Rasterfeld
    Leitsatz: 1. Zu den Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG. 2. Bei der Begründung des Mieterhöhungsverlangens nach § 2 MHG durch Be zugnahme auf den Mietspiegel ist in jedem Fall das für die Wohnung zutreffende Rasterfeld des Mietspiegels zu bezeichnen.
    AG Schöneberg
    21.06.1988
  6. 8 b C 116/88 - Mieterhöhung/Altbau; Altbau/Mieterhöhung nach dem 15.11.1987; Übergangsrecht/Mieterhöhung nach dem 15.11.1987
    Leitsatz: Zur Frage, ob eine Mieterhöhung gem. § 18 I. BMG, welche dem Mieter nach dem 15.11.87 zugeht, Wirkung entfalten kann (hier bejaht).
    AG Wedding
    21.06.1988
  7. VI ZR 150/87 - Ersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung; Schadensersatzanspruch; Verjährung; Verjährungsfrist für Ersatzanspruch des Vermieters; Mietsache; Verschlechterung; Unerlaubte Handlung des Mieters oder Dritten; Mietvertrag; Schutzbereich
    Leitsatz: Die kurze Verjährungsfrist des § 558 BGB gilt auch dann, wenn der Ersatzanspruch wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache nicht auf Mietvertrag, sondern auf unerlaubte Handlung des Mieters oder eines Dritten gestützt ist, der in den Schutzbereich des Mietvertrages einbezogen ist (Bestätigung von BGHZ 71, 175, 179, 180).
    BGH
    21.06.1988
  8. 5 C 249/88 - Berliner Mietspiegel, Mittelwert; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Berlier Mietspiegel, Mieterhöhung; Erhöhungsverlangen, Höchstwert; Mittelwert, Berliner Mietspiegel; Darlegungslast des Vermieters bei Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; wohnwerterhöhendes Merkmal, Balkon; Balkon, wohnwerterhöhendes Merkmal
    Leitsatz: Verlangt der Vermieter Zustimmung zu einer Mieterhöhung, die über den Mittelwert des Berliner Mietspiegels hinausgeht, muß er auf Bestreiten des Mieters die wohnwerterhöhenden Merkmale darlegen.
    AG Tiergarten
    20.06.1988
  9. 39 a C 2147/87 - Aufwendungsersatz; Isolierglasfenster/kein Ersatz für Kastenfenster; Kastenfenster/kein Anspruch gegen Isolierglasfenster; Isolierglasfenster; Kostenerstattung für Reparatur von Kastenfenstern; Doppelkastenfenster/kein Austausch gegen Isolierglasfenster
    Leitsatz: 1. Der Vermieter kann seiner Instandsetzungsverpflichtung nicht dadurch nachkommen, daß er defekte Kastenfenster gegen isolierverglaste Einfachfenster austauscht. Zu erhalten ist gem. § 536 BGB nämlich der Zustand, wie er bei Mietbeginn bestand. 2. Isolierverglaste Einfachfenster stellen gegenüber den alten Doppelkastenfenstern keine Wertverbesserung dar.
    AG Hamburg
    15.06.1988
  10. 24 W 5977/87 - Wohnungseigentum; Verwalterabberufung; Verfahren
    Leitsatz: ...des Verwalters durch das Gericht im...
    KG
    15.06.1988