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29 K 299.10 - Verzinsung des Entschädigungsanspruchs der NS-Verfolgten bei Globalanmeldung der JCCLeitsatz: § 1 Abs. 1 a Satz 3 NS‑VEntschG ist in Fällen, in denen eine Präzisierung (Benennung) des Vermögenswertes bereits vor dem 8. September 2005 erfolgt ist, grundsätzlich nicht anwendbar. Vielmehr besteht Anspruch auf Zinsen gem. § 2 Sätze 9 bis 11 ab dem 1. Januar 2004.VG Berlin29.09.2010
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VG 16 K 26.10 - Konkurrenz von Denkmalschutz und Umweltschutz; Solaranlage auf Denkmal; Beeinträchtigung; Denkmalkategorien; EnergieeinsparungLeitsatz: 1. Zum Konkurrenzverhältnis von Denkmalschutz und Umweltschutz. 2. Gründe des Denkmalschutzes stehen der Errichtung einer Solaranlage nur dann entgegen, wenn das Denkmal eine mehr als nur geringfügige Beeinträchtigung erfährt. Die Abwägung muss sich an Wert und Bedeutung des Denkmals und seiner Ausgestaltung, an der Ausgestaltung der Solaranlage, ihrer Einsetzbarkeit und ihrem ökologischem sowie ökonomischen Nutzen und den privaten Interessen des Eigentümers orientieren. 3. Der durch Art. 20 a GG als Staatsschutzziel verankerte Umweltschutz führt dazu, dass dem Gesichtspunkt der Energieeinsparung bei der Abwägung konkurrierender Interessen (hier: Denkmalschutz und Umweltschutz) eine verstärkte Durchsetzungsfähigkeit zukommt. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin09.09.2010
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29 A 186.08 - Erlöschen von nur in beschränktem Umfang zu übernehmenden Aufbauhypotheken und vergleichbaren Grundpfandrechten; Gestaltungswirkung; Aufbauhypothek; ErlöschensfiktionLeitsatz: Aufbauhypotheken und vergleichbare Grundpfandrechte, die nach § 16 Abs. 5 i. V. m. § 18 Abs. 2 VermG nur in beschränktem Umfang zu übernehmen sind, erlöschen gemäß § 16 Abs. 9 VermG kraft Gesetzes. Die behördliche Entscheidung nach § 16 Abs. 6 VermG dient vor allem der Legitimation gegenüber dem Grundbuchamt. Gleichwohl erlaubt § 4 Abs. 6 HypAblV der Behörde, auch nach bereits erfolgter Löschung von Aufbauhypotheken über den Umfang zu entscheiden, in dem sie zu übernehmen gewesen wären. Der Verordnungsgeber ist dabei im Rahmen der Verordnungsermächtigung in § 40 VermG geblieben. (Urteil rechtskräftig)VG Berlin27.05.2010
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4 K 2004/06 - Ausschluss der Rückübertragung eines Grundstücks wegen Fehlens unlauterer Machenschaften beim VerkaufLeitsatz: 1. Von einer Nötigung im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG kann nur dann die Rede sein, wenn die Eigentümer durch eine - auch nach den Bestimmungen der DDR rechtswidrige - Ankündigung, sie würden ansonsten entschädigungslos enteignet, zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages bestimmt worden sind, den sie ansonsten nicht oder jedenfalls nicht mit diesem Inhalt, insbesondere nicht zu dem erzielten Kaufpreis abgeschlossen hätten. 2. Allein die zivilrechtliche Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts führt nicht zur Annahme unlauterer Machenschaften. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Frankfurt/Oder05.03.2009
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5 K 12/99 Me - Rückübertragung; Ausschlussgrund; komplexer Wohnungsbau; Zweckbestimmung; städtebauliche Einheit; Nutzungsrechte; öffentliches InteresseLeitsatz: Die Parzellierung eines Grundstücks und die nachfolgende Vergabe von Nutzungsrechten an Bauwerber, die ihre Grundstücke in einem Zeitraum von etwa zehn Jahren sukzessiv bebauen, erfüllt selbst dann nicht den Ausschlussgrund des "komplexen Wohnungsbaus", wenn daneben grundstücksübergreifend einzelne Garagen entstanden sind und einige Parzellen als Grünflächen genutzt werden.VG Meiningen14.03.2007
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VG 2 A 88.05 - Kein Anspruch auf Offenlegung der Berliner Wassertarife; Betriebsgeheimnis; Konkurrentenschutz; Kalkulationsunterlagen; InformationsfreiheitsgesetzLeitsatz: 1. Die Berliner Wasserbetriebe sind eine auskunftsverpflichtete Stelle im Sinne des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes. 2. Unterlagen über Kalkulation und Gutachten für das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren der Wassertarife sind Akten im Sinne des IFG, für die grundsätzlich Einsicht verlangt werden kann. 3. Das Akteneinsichtsrecht ist jedoch durch § 7 IFG ausgeschlossen, da es sich um schutzwürdige Geschäftsgeheimnisse handelt. 4. Aus der Monopolstellung der Berliner Wasserbetriebe in Berlin ergibt sich nichts anderes, denn sie nehmen außerhalb Berlins am marktwirtschaftlichen Wettbewerb teil. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin25.04.2006
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VG 29 A 337.00 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Gemeingebrauch; Widmung; Fortbestand des öffentlichen NutzungsinteressesLeitsatz: 1. Unter einer Widmung im Sinne des § 5 Abs. 1 lit. b VermG wird eine Erklärung der staatlichen Stellen verstanden, daß eine Sache einem bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll. Dabei reicht bloßes behördliches Dulden einer bestimmten Nutzung nicht aus. Maßgeblich ist die Erkennbarkeit des Behördenwillens, daß die Sache einem bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll. 2. Der Restitutionsausschluß greift nicht ein, wenn vom Fortbestand der zu schützenden Nutzung nicht auszugehen ist. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin17.11.2005
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9 K 2741/00 - Überschuldung wegen nicht kostendeckender Miete; Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen; Instandhaltungsmaßnahmen; EigentumsverlustLeitsatz: 1. Die Vermutung, daß in der DDR erzielte Mieten nicht kostendeckend im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG waren, gilt nur so lange, wie sich aus der konkreten Ertragssituation des Grundstücks nichts Gegenteiliges ergibt. 2. Ein Grundstück ist nur dann überschuldet im Sinne von § 1 Abs. 2 VermG, wenn die ihm zuzuordnenden Verbindlichkeiten den Zeitwert der Immobilie überschritten haben und diese Schulden nicht innerhalb zumutbarer Zeit durch den zu erwartenden Mietertrag gedeckt werden konnten. Dabei sind auch diejenigen Aufwendungen zu berücksichtigen, die im Zeitpunkt des Eigentumsverlusts notwendig gewesen wären, um die Kosten der anstehenden unabweisbaren Instandsetzungsmaßnahmen zu decken. Die Kosten laufender kleinerer Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nicht berücksichtigt werden. 3. Ein früherer Eigentumsverlust, der im Vorgriff auf eine lediglich absehbare künftige Überschuldung des Grundstücks erfolgte, löst noch keinen vermögensrechtlichen Anspruch aus. (Leitsätze der Redaktion)VG Potsdam22.08.2005
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VG 16 A 147/99 - Wohnungsbaufördervertrag; Wohnungsbauförderungsmittel; vermögensrechtliche Verfügungssperre; VerfügungsberechtigterLeitsatz: 1. Zum Übergang von Wohnungsbauförderverträgen, die der kommunale Grundstückseigentümer mit dem Verfügungsberechtigten geschlossen hat, auf den Restitutionsberechtigten. 2. Die Rückforderung von Wohnungsbauförderungsmitteln aus einem unter Verstoß gegen die vermögensrechtliche Verfügungssperre begründeten Förderverhältnis kann sich als unzulässige Rechtsausübung darstellen.VG Berlin14.04.2005
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VG 31 A 492.03 - Unwürdigkeit; Ausgleichsleistungsausschluss; Hauptschuldiger; VorschubleistenLeitsatz: Die Wertung nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG, jemand habe dem nationalsozialistischen System erheblich Vorschub geleitet, kann nicht allein darauf gestützt werden, daß er Aktivist und Militarist im Sinne der Kontrollratsdirektiven Nr. 24 und Nr. 38 war.VG Berlin18.03.2005