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  1. 32 C 172/22 - Keine getrennte Kündigung des Garagenmietvertrags bei an demselben Tag angemieteter Wohnung
    Leitsatz: 1. Schließen die Parteien an demselben Tag einen Wohnraummietvertrag und einen Vertrag über die Anmietung einer Garage, hat, so keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen, zumindest der Mieter einen Verknüpfungswillen hinsichtlich beider Verträge, was zu ihrer Einheitlichkeit führt. Sie können dann auch nur gemeinsam nach wohnungsmietrechtlichen Grundsätzen gekündigt werden. Auf die Frage, ob sich die Wohnung und die Garage auf demselben Grundstück befinden, kommt es hingegen nicht an.2. Werden beide Verträge von dem Vermieter gestellt und handelt es sich hierbei um Formularverträge, folgt aus der Verwendung unterschiedlicher Vertragsurkunden auch keine Vermutung für einen Trennungswillen der Parteien.3. Klauseln in einem Garagenmietvertrag, die eine Trennung dieses Vertrages von einem zugleich bestehenden Wohnraummietvertrag anordnen, sind unwirksam, sie geben auch keinen Rückschluss auf den Willen der Parteien bei Vertragsschluss.
    AG Hanau
    05.05.2023
  2. 712 D C 27/99 - Phänomen "schwarze Wohnungen"; Mietminderung; Fogging
    Leitsatz: ...Gericht auf die sachverständige Schätzung...
    AG Hamburg-Wandsbek
    29.05.2000
  3. 711A C 56/08 - Mietzuschlag für teilgewerbliche Nutzung
    Leitsatz: Bei teilgewerblicher Nutzung einer Wohnung ist in entsprechender Anwendung des § 26 Abs. 2 NMV im Rahmen eines Zustimmungsverfahrens zur Mieterhöhung ein anteiliger Zuschlag gerechtfertigt. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Hamburg-Wandsbek
    01.10.2008
  4. 916 C 185/06 - Nachtspeicherheizung ist Sammelheizung; Hamburger Mietspiegel 2005; Mieterhöhung; Zustimmung; Abschlag; Heizkörper
    Leitsatz: 1. Auch eine Nachtspeicherheizung ist eine Sammelheizung im Sinne des Hamburger Mietspiegels 2005. 2. Sind nicht alle Räume einer Mietwohnung mit Heizkörpern ausgestattet, so muß bei der Nettokaltmiete ein Abschlag hingenommen werden. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Hamburg-St. Georg
    12.07.2006
  5. 910 C 117/10 - Blei im Trinkwasser; Grenzwerte; Ablaufzeit; Mangel
    Leitsatz: Erreicht das Trinkwasser erst nach längerem Ablaufen die zulässigen Bleiwerte, liegt ein zur Minderung berechtigender Mangel vor. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Hamburg-St. Georg
    28.02.2011
  6. 912 C 21/21 - Bauarbeiten außerhalb der Mietwohnung, einstweilige Verfügung auf Unterlassung nur bei unzumutbaren Störungen
    Leitsatz: 1. Der Zweck des im Eilrechtsverfahren durchsetzbaren Besitzschutzes des Mieters gegen Umbaumaßnahmen des Vermieters besteht nicht darin, die Durchführung der Umbaumaßnahmen zu verzögern. Der Zweck des einstweiligen Rechtsschutzes beschränkt sich auf die Abwehr von wesentlichen, nicht zumutbaren Störungen, gegebenenfalls auch Störungen, die die Grenze zur Rücksichtslosigkeit überschreiten (Anschluss an LG Berlin, Urteil vom 20. April 2016 - 65 S 424/15, Rn. 24, juris). 2. Ein Verfügungsanspruch kommt nur in Betracht, wenn der Mieter schlüssig darlegt, dass nicht zumutbare Störungen auftreten werden (entgegen LG Berlin, Urt. v. 6. November 2019 - 66 S 117/19). 3. Erst auf eine solche schlüssige Darlegung hin obliegt es dem Vermieter, seinerseits darzulegen und zu beweisen, dass die Störung nicht wesentlich ist. 4. Sofern im Vorhinein offen ist, in welchem Umfang tatsächlich nicht zumutbare Störungen auftreten, kann der Mieter vorbeugenden Rechtsschutz nicht in Anspruch nehmen.
    AG Hamburg-St. Georg
    18.02.2021
  7. 641 C 363/10 - Fristlose Kündigung; Vermüllung der Wohnung als Kündigungsgrund; Messiesyndrom; Abmahnung
    Leitsatz: 1. Lässt der Mieter seine Wohnung in erheblichem Umfang verwahrlosen, und setzt er sein Verhalten trotz einer qualifizierten Abmahnung fort, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt. 2. Zur Gefährdung der Mietsache durch Vermüllung und Störung des Hausfriedens durch infolge der Vermüllung entstehenden Gestank. 3. Zu den Rechtsfolgen der Weigerung eines unter dem Messiesyndrom leidenden Mieters, mit den zuständigen Ämtern zusammenzuarbeiten. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Hamburg-Harburg
    18.03.2011
  8. 508 C 345/96 - Treppenhausreinigung; Reinigung; Kündigung; Vertragsverletzung
    Leitsatz: Eine ordentliche Kündigung des Vermieters ist berechtigt, wenn der Mieter beharrlich seiner formularvertraglich vereinbarten und durch Urteil ausgesprochenen Verpflichtung zur Treppenhausreinigung nicht nachkommt.
    AG Hamburg-Blankenese
    18.12.1996
  9. 508 C 653/98 - Modernisierungszuschlag; Fenster; Einbau; Energieeinsparung; VDI
    Leitsatz: Der Einbau von isolierverglasten Fenstern als solcher rechtfertigt keine Mieterhöhung nach § 3 MHG.
    AG Hamburg-Blankenese
    16.08.2000
  10. 509 C 445/98 - Biotonne; Terrasse; Mietgebrauch; Aufstellen; Nutzung
    Leitsatz: Das Aufstellen von Biotonnen im Bereich der zur Mietwohnung gehörenden Terrasse durch den Mieter stellt grundsätzlich keine mietvertragswidrige Nutzung dar.
    AG Hamburg-Blankenese
    19.05.1999