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  1. 8 RE-Miet 4048/88 - Mieterhöhung; Zustimmung des Mieters zur Modernisierungsmaßnahme
    Leitsatz: a) Für eine Mieterhöhung nach § 11 AMVOB in Verbindung mit § 18 I. BMG (jetzt gemäß § 6 Abs. 2 bzw. 7 Abs. 2 GVW in Verbindung mit § 3 MHG) war und ist eine Zustimmung des Mieters zu der Modernisierungsmaßnahme nicht erforderlich. b) Bei fehlender Zustimmung des Mieters setzt die Mieterhöhung voraus, daß der Mieter zur Zeit der Ausführung der Modernisierungsmaßnahme gemäß § 541 b BGB zu ihrer Duldung verpflichtet war. Das ist der Fall, wenn die materiellen Voraussetzungen des Absatzes 1 der Vorschrift in dem genannten Zeitraum vorgelegen haben und - von Bagetellmaßnahmen nach Absatz 2 Satz 4 der Vorschrift abgesehen - der Vermieter vor dem Beginn der Maßnahme dem Mieter form- und fristgerecht im Sinne von Absatz 2 Satz 1 der Vorschrift Mitteilung gemacht (und der Mieter nicht von seinem Kündigungsrecht gemäß Abs. 2 Satz 2 der Vorschrift Gebrauch gemacht) hatte. Eine Duldung der Maßnahme durch den Mieter oder eine vorangehende gerichtliche Feststellung seiner Duldungspflicht ist für die Mieterhöhung darüber hinaus nicht erforderlich.
    KG
    01.09.1988
  2. 5 C 345/88 - Berliner Mietspiegel/Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; ortsübliche Vergleichsmiete/Berliner Mietspiegel; Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Begründungsmittel; Begründungsmittel/Berliner Mietspiegel
    Leitsatz: Zur Frage, wann der Berliner Mietspiegel für Altbauwohnungen nicht mehr die Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete markieren kann.
    AG Charlottenburg
    29.08.1988
  3. 6 C 431/88 - Berliner Mietspiegel, Mittelwert; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe, Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe; Darlegungslast, des Vermieters bei Mieterhöhung über den Mittelwert des Berliner Mietspiegels; Küche, fehlende Warmwasserbereitung als wohnwertminderndes Merkmal; Warmwasserbereitung, als wohnwerterhöhendes Merkmal; Elektrosteigeleitung, verstärkte als wohnwerterhöhendes Merkmal; Haussteigeleitung, als wohnwerterhöhendes Merkmal; Bad, keine Entlüftung als wohnwertminderndes Merkmal; Stuckdecke, als wohnwerterhöhendes Merkmal; Loggia, als wohnwerterhöhendes Merkmal; Wohnräume, ohne Besonnung als wohnwertminderndes Merkmal; Wohnumfeld, ruhige Wohnlage als wohnwerterhöhendes Merkmal; Vorgartenpflege, als wohnwerterhöhendes Merkmal
    Leitsatz: Differenzierende Anwendung der Orientierungshilfe zum Mietspiegel.
    AG Schöneberg
    29.08.1988
  4. 6 C 431/88 - Berliner Mietspiegel; Mittelwert; Mieterhöhung; Orientierungshilfe; Darlegungslast; des Vermieters bei Mieterhöhung über den Mittelwert des Berliner Mietspiegels; Küche; fehlende Warmwasserbereitung als wohnwertminderndes Merkmal; Warmwasserbereitung
    Leitsatz: Differenzierende Anwendung der Orientierungshilfe zum Mietspiegel.
    AG Schöneberg
    29.08.1988
  5. 6 C 298/88 - Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe - Wanne/Dusche -; Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Mieterhöhungen; Wanne zusätzlich zur Dusche, wohnwerterhöhendes Merkmal; Fliesen, wohnwerterhöhendes Merkmal; fehlende Lüftung, wohnwertminderndes Merkmal; Isolierglasfenster, wohnwerterhöhendes Merkmal; Kabelfernsehen, wohnwerterhöhendes Merkmal; Verkehrslärm, wohnwertminderndes Merkmal
    Leitsatz: 1. Der Berliner Mietspiegel stellt eine zulässige und verwendbare Grundlage einer Entscheidungsfindung über die ortsübliche Miete dar. 2. Die Orientierungshilfe des Mietspiegels ist lediglich eine solche, sie ist weder abschließend noch in vollem Umfang bindend.
    AG Neukölln
    25.08.1988
  6. 15 C 378/88 - Mieterhöhungsverlangen; Überschreitung der Kappungsgrenze
    Leitsatz: Unbegründetes Mieterhöhungsverlangen wegen Überschreitung der Kappungsgrenze.
    AG Schöneberg
    23.08.1988
  7. 4 C 720/87 - Schönheitsreparaturen/Formularklausel; vertragsgemäßer Gebrauch/Korktapete; Formularklausel/Schönheitsreparaturen; unrenovierte Wohnung/Schönheitsreparaturen; Anfangsrenovierung/Formularklausel; Endrenovierung/Formularklausel; Textiltapeten/vertragsgemäßer Gebrauch; Korktapeten/vertragsgemäßer Gebrauch; Tapeten (Textil u. Kork)/Vertragsgemäßer Gebrauch; vertragsgemäßer Gebrauch/Korktapeten; vertragsgemäßer Gebrauch/Textiltapeten; Dübellöcher/positive Vertragsverletzung
    Leitsatz: 1. Das Anbringen von Textil- oder Korktapeten liegt noch innerhalb des vertragsgemäßen Gebrauches. 2. Folgende Formularklausel verstößt gegen § 9 Abs. 1 AGBG und ist unwirksam: "Der Mieter hat alle während seiner Mietzeit erforderlichen Schönheitsreparaturen turnusmäßig auszuführen, ohne Rücksicht auf den Zustand der Mietsache bei Vertragsbeginn und ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der erstmaligen Erforderlichkeit der Schönheitsreparaturen."
    AG Charlottenburg
    15.08.1988
  8. 9 C 38/88 - Ausgleichszahlung/Überwälzung auf Mieter; Abwälzung von Ausgleichszahlungen auf Mieter; Mieter/Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen
    Leitsatz: Zu den Anforderungen an eine wirksame Abwälzung von Ausgleichszahlungen nach §§ 4, 7 WoBindG auf den Mieter.
    AG Wedding
    14.08.1988
  9. 30 REMiet 1/88 - Rechtsentscheid; Antragsrecht einer Prozesspartei; Rechtsmittel
    Leitsatz: Kein Antragsrecht einer Prozeßpartei auf Erlaß eines Rechtsentscheides.
    OLG Hamm
    12.08.1988
  10. 16 C 389/88 - Mieterhöhungsverlangen; Zustimmungsklage; Rechtsschutzbedürfnis trotz Zahlung bei ausdrücklich verlangter schriftlicher Zustimmung
    Leitsatz: Hat der Vermieter sein Zustimmungsverlangen nach § 2 MHG mit dem ausdrücklichen Hinweis in dem Mieterhöhungsverlangen verbunden, die Zustimmung auf der Zweitschrift des Mieterhöhungsverlangens zu erteilen, so liegt allein in der zweimaligen Zahlung des erhöhten Mietzinses keine konkludente Zu-stimmung.
    AG Schöneberg
    09.08.1988