« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (7361 - 7370 von 7807)
Sortierung:
-
142 C 1732/23 - Mietvertrag über Wohnung mit Stellplatz, keine gesonderte MieterhöhungLeitsatz: 1. Wird eine Wohnung zusammen mit einem Tiefgaragenstellplatz vermietet, kann eine Mieterhöhung für das Mietverhältnis nur insgesamt verlangt werden.2. Auch wenn die Mietanteile im Vertrag gesondert ausgewiesen sind, ist ein in zwei Teile aufgespaltenes Mieterhöhungsverlangen unzulässig mit der Folge, dass auch die Zustimmungsklage unzulässig ist.(Leitsätze der Redaktion)AG Koblenz25.01.2024
-
15 II 27/95 - Jahresabrechnung; Eigentümerbeschluß; Einsichtsrecht; Abrechnungsunterlagen; Einzelabrechnungen; MiteigentümerLeitsatz: Der Beschluß der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan ist nicht deshalb zu beanstanden, weil den Miteigentümern nicht zeitgleich mit den Abrechnungsunterlagen jeweils alle Einzelabrechnungen der übrigen Miteigentümer zur Verfügung gestellt werden (gegen OLG Köln WM 1995, 450).AG Kerpen30.10.1996
-
15 Il 5/97 - Verwalter; Verwaltervertrag; Verlängerungsklausel; Anfechtungsrecht; EigentümerbeschlußLeitsatz: Ist die Dauer der Bestellung des ersten Verwalters der Wohnungseigentumsanlage in der Teilungserklärung begrenzt, kann ohne gesonderte Beschlußfassung durch die Wohnungseigentümer die Bestelldauer nicht durch eine Verlängerungsklausel im Verwaltervertrag erweitert werden.AG Kerpen13.02.1998
-
3 C 199/89 - vertragsgemäßer Gebrauch; Rauhputz; Entfernungspflicht; TapezierenLeitsatz: Das Anbringen von Rauhputz anstelle einer Tapezierung ist vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung nicht gedeckt. Der Vermieter hat jedoch kein Recht, die sofortige Entfernung des Rauhputzes zu verlangen, solange Substanzschäden an der Mietsache nicht drohen.AG Kerpen28.06.1989
-
104 C 321/10 - Gebundenes Wahlrecht bei Mieterhöhung nach Modernisierung; allgemeine als überholende Mieterhöhung; zeitliche Abfolge von Erhöhungen; faktischer MieterhöhungsausschlussLeitsatz: Bei einer wahlweise möglichen Mieterhöhung nach § 558 BGB (allgemeine Mieterhöhung) und § 559 BGB (Modernisierung) wirkt die allgemeine Mieterhöhung als überholende, die eine zeitlich nachgelagerte Mieterhöhung wegen vorher durchgeführter Baumaßnahmen i. d. R. ausschließt. (Leitsatz der Redaktion)AG Kerpen21.06.2011
-
12 C 319/95 - mehrere Haustürschlüssel; Putzfrau; Kinderfrau; TagesmutterLeitsatz: Bei nachvollziehbar durch die Mieter dargelegten Bedarf an weiteren Haustürschlüsseln ist der Vermieter zur Verfügungstellung dieser verpflichtet.AG Karlsruhe27.10.1995
-
8 C 185/08 - Auskunft über Verbrauchsdaten des Mieters; Energieausweis; Energieverbrauch; Energieversorgungsunternehmen; DatenschutzTeaser: ...Erstmals hat ein Gericht über die...AG Karlsruhe15.07.2008
-
8 C 480/89 - Beweislast; Mieterhöhung; Vergleichsobjekte; RichtigkeitLeitsatz: Der Vermieter muß beweisen, daß die im Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung bezüglich der Vergleichsobjekte angegebenen Daten richtig sind.AG Karlsruhe26.10.1989
-
22 C 1182/02 - Kündigung bei Wohnungsleerstand trotz unzulässiger Verwertungskündigung im BeitrittsgebietLeitsatz: Nach dem Sinn des Art. 232 § 2 Abs. 2 EGBGB (unzulässige Verwertungskündigungen im Beitrittsgebiet) sollen lediglich Kündigungen ausgeschlossen werden, nach denen ein Vermieter eine anderweitige lukrativere Verwertung des Grundstücks erzielen kann. Eine Kündigung mit dem Ziel des Gebäudeabrisses ist dann nach § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB (berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses) möglich, wenn wegen der vom Vermieter nicht zu verantwortenden, vielmehr auf der demographischen Entwicklung im entsprechenden Gebiet seit der Wiedervereinigung bestehenden Leerstandssituation der Unterhaltungsaufwand außer Verhältnis zu den Mieteinnahmen steht, die Kündigung das letzte Mittel nach Scheitern aller Bemühungen, das Vertragsverhältnis einvernehmlich auf eine den geänderten Umständen entsprechende neue Basis zu stellen, und nicht treuwidrig.AG Jena14.03.2003
-
28 C 786/98 - Versorgungsvertrag; Liefersperre; Vertrag mit SchutzwirkungLeitsatz: 1. Sind die rechtlichen Voraussetzungen einer Liefersperre nach § 33 Abs. 2 AVBEltV/AVBGasV i. V. m. §§ 273, 320 BGB erfüllt, steht dem Mieter unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Anspruch auf Belieferung oder Unterlassen der Liefersperre zu. 2. Eine Schutzwirkung zugunsten der von der Liefersperre betroffenen Mieter kann wegen einer Verletzung des § 33 Abs. 2 Satz 2 AVBEltV/§ 33 Abs. 2 Satz 2 AVBGasV in Betracht kommen, wenn der Mieter von der Versorgungseinstellung unverhältnismäßig betroffen ist und hinreichende Aussicht auf Zahlung auch im Rahmen einer Drittleistung (§ 267 BGB) besteht. 3. Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter zur Mietzinsminderung oder Aufrechnung mit einem Aufwendungsersatzanspruch berechtigt, wenn er zur Abwendung einer Liefersperre Zahlungspflichten des Vermieters übernommen hat.AG Jena10.06.1998