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4 U 374/96 - Volkseigentum; Veräußerung; Vorkaufsrecht; GrundbuchberichtigungLeitsatz: 1. Die unter der Geltung der Rechtsvorschriften der ehemaligen DDR getroffene Vereinbarung eines im Grundbuch einzutragenden Vorkaufsrechts (§§ 306 ff. ZGB-DDR), wonach bei Ausübung des Vorkaufsrechts ein bestimmter Kaufpreis zur Anwendung gebracht wird, ist nichtig (§ 68 Abs. 1 ZGB-DDR). 2. Die Preislimitierung ist als Ausgestaltung des Vorkaufsrechts mit diesem Recht untrennbar verbunden. 3. Die Nichtigkeit dieser Vereinbarung hat die Gesamtnichtigkeit des Veräußerungsvertrages zur Folge (im Anschluß an Kammergericht, 1. Zivilsenat, KG-Report 1994, 135, 243; Kammergericht, 18. Zivilsenat, KG Report 1994, 218).KG16.04.1996
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7 U 171/94 - Umweltfehler; Mangel; Fehler der Mietsache; Geschäftsraummiete; Mietminderung; vertragsgemäßer GebrauchLeitsatz: 1. Beeinträchtigungen des Zugangs zu einem vermieteten Geschäftslokal durch Begleiterscheinungen der Drogenszene infolge einer im Nachbarhause eröffneten Drogenberatungsstelle mit Drogenberatungscafé können ungeachtet der baurechtlichen Zulässigkeit dieser Einrichtung und ohne Verschulden des Vermieters einen Fehler des Mietobjekts i. S. von § 537 BGB begründen (im vorliegenden Fall Minderung um 50 % bejaht). 2. In einem solchen Fall ist die Minderung nicht analog § 539 BGB ausgeschlossen, wenn der Mieter den ungekürzten Mietzins nach Eröffnung der Drogenberatung noch sechs Monate lang rügelos zahlt. Dem Geschäftsraummieter ist bei einem derartigen Fehler, dessen Ausmaß und dessen Auswirkungen Veränderungen unterworfen sein können, eine längere Überlegungsfrist zuzubilligen, innerhalb derer er beobachten kann, wie sich die Störungen auf seinen Geschäftsbetrieb auswirken. 3. Jedenfalls bei der Geschäftsraummiete ist der Minderungsbetrag ausgehend von der Gesamtmiete einschließlich der Vorauszahlungen auf Betriebskosten und Heizkosten zu ermitteln.OLG Hamm24.10.1995
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24 U 1574/95 - Eigentumsverzichte nach dem Abkommen Schweden-DDRLeitsatz: Ehemals westdeutsche juristische Personen des Privatrechts mit schwedischer Mehrheitsbeteiligung können den in dem Abkommen Schweden-DDR vom 24. Oktober 1986 von der DDR aufrechterhaltenen und praktizierten Rechtsstandpunkt, daß Schweden mangels Personalhoheit zu Eigentumsverzichten zu Lasten dieser juristischen Personen nicht befugt sei, auch weiterhin Rechtsnachfolgern der DDR entgegenhalten.KG18.09.1995
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4 W 8068/94 - Grundbuchberichtigung; Verteidigungsgundstück; MauergrundstückLeitsatz: Enteignungen der DDR aufgrund des Verteidigungsgesetzes sind keine nichtigen VerwaltungsakteKG23.12.1994
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5 W 32/94 - Konsumgenossenschaft; Heilung; Kaufvertrag; Einigung; Grundstückseigentum; Buchersitzung; Fristhemmung; Grundbuchberichtigungsanspruch; VerwirkungLeitsatz: 1. Zur Wirksamkeit der Eigentumsübertragung an Grundstücken der Konsumgenossenschaften durch den Verband Deutscher Konsumgenossenschaften eGmbH an den Staat der DDR in den Jahren 1956/1957. 2. Eine wirksame Auflassung und eine darauf beruhende Heilung eines formnichtigen Kaufvertrages (§ 313 Satz 2 BGB/DDR) setzte 1956/1957 gemäß § 925 BGB/DDR eine Einigung vor einer der damals zuständigen Stellen voraus. Für den Übergang von Grundstückseigentum der Konsumgenossenschaften in das Eigentum des Volkes bestand kein Sonderrecht. 3. Der Ablauf der Buchersitzungsfrist nach § 900 Abs. 1 BGB/DDR war für den gesamten Zeitraum bis zum Außertrafttreten des BGB/DDR am 1. Januar 1976 entsprechend § 900 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. §§ 939, 202, 203 BGB/DDR gehemmt, da es den Konsumgenossenschaften praktisch nicht möglich war, einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung, verbunden mit der Geltendmachung der Nichtigkeit der mit der Eigentumsübertragung zusammenhängenden Verträge, einzufordern oder gar durchzusetzen. 4. Der Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB ist nicht verwirkt, weil die Konsumgenossenschaften zumindest bis zum Frühjahr 1990 aus politischen Gründen keine erfolgversprechende Möglichkeit hatten, diesen Anspruch durchzusetzen.OLG Brandenburg25.11.1994
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24 U 4830/91 - Unterlassungspflicht; fiktiver Verfügungsberechtigter; Unterlassungsgebot; einstweilige Verfügung; sequestrationsähnliche Bindung; Rückgabebewerber; NutzungskonzeptionLeitsatz: 1. Wegen der Unterlassungspflichten nach § 3 III VermG kann auch derjenige in Anspruch genommen werden, der sich als Verfügungsberechtigter geriert und untersagte Maßnahmen vornimmt. 2. Die Unterlassungsgebote begründen keine zusätzlichen zivilrechtlichen Pflichten des Verfügungsberechtigten gegenüber dem Anmelder, die durch einstweilige Verfügung gesichert werden könnten. Sie stellen eine gesetzlich ausgeformte sequestrationsähnliche Bindung dar, die unter behördlicher und verwaltungsgerichtlicher Aufsicht auch eine sachgemäße zwischenzeitliche Verwaltung durch den Verfügungsberechtigten erlaubt. 3. Die Unterlassungsgebote der §§ 3 III 2 ff., 3 a VermG sind nicht als Ausnahmen von einer grundsätzlichen Untersagung zu verstehen, sondern als Beispiele einer sachgemäßen zwischenzeitlichen Verwaltung, die nach der gesetzlichen Wertung regelmäßig noch nicht entscheidend die Interessen des Rückgabebewerbers berührt. 4. Der Anmelder kann regelmäßig im Wege einstweiliger Regelungen nicht gegen behördlich zugelassene Maßnahmen durchsetzen, daß zwischenzeitlich seine allenfalls gleichwertige Nutzungskonzeption Vorrang erhält.KG25.11.1991
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30 REMiet 6/90; 30 REMiet 4/91 - Wohnungsfürsorgedarlehen; Förderung von Wohnungsbau für LandesbediensteteLeitsatz: Die Zweck- und die Mietpreisbindung gemäß § 4 der Darlehnsverträge nach dem "Muster 3 c LBWB", durch die die Wohnungsbauförderungsanstalt des Landes NW in den 60er Jahren (bis 31.7.1968) Wohnungsfürsorgedarlehen zur Förderung von Wohnungsbau für Landesbedienstete gewährte, enden, sobald sowohl die 20jährige Besetzungsrechts Frist gemäß § 4 Abs. 1 dieser Verträge abgelaufen als auch das Darlehen (vorzeitig) getilgt ist. Auch § 11 Abs. 2 Satz 2 der Verträge gilt nicht über diesen Zeitpunkt hinaus.OLG Hamm16.09.1991
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30 REMiet 7/90 - Zeitmietvertrag; Fortsetzungsverlangen; Räumung; Widerspruch; SozialklauselLeitsatz: Der Mieter eines befristeten Wohnungsmietverhältnisses (Zeitmietvertrag mit Bestandschutz) kann gemäß § 556 a Abs. 6 Satz 2 BGB die Fortsetzung des durch Zeitablauf beendeten Mietverhältnisses gemäß § 556 a Abs. 2 und 3 BGB noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits verlangen, wenn der Vermieter dem Mieter nicht vor Ablauf der 2 Monats-Frist des § 556 a Abs. 6 Satz 1 BGB den in § 564 a Abs. 2 BGB bezeichneten Hinweis auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs bzw. Fortsetzungsverlangens nach § 556 a BGB (sogenannte Sozialklausel) erteilt hat.OLG Hamm26.07.1991
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8 RE-Miet 4484/90 - preisrechtlich zulässige Miete; preisgebundener Wohnraum; Mietzins (bisheriger); StaffelmieteLeitsatz: "Bisheriger Mietzins" im Sinne von § 3 Abs. 1 GVW ist der im bisherigen Mietverhältnis zuletzt (ohne Berücksichtigung etwa bestehender Gewährleistungsrechte des Mieters) rechtlich geschuldete Mietzins.KG08.10.1990
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30 RE Miet 2/90 - Rechtsentscheid; Divergenzvorlage; gewerbliche Zwischenvermietung; Kündigung des Endmieters nach Auslaufen des Hauptmietverhältnisses; Kündigungsschutz des UntermietersLeitsatz: Die Sache wird gemäß Art. III Abs. 1 S. 3 des 3. Mietrechtsänderungsgesetzes dem Bundesgerichtshof vorgelegt, weil der Senat von dem Rechtsentscheid des Bundesgerichtshofes vom 21. April 1982 - VIII ARZ 16/81 - abweichen will.OLG Hamm19.09.1990