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Suchergebnis Urteilssuche (7271 - 7280 von 7807)

  1. 3 C 229/06 - Vom Mieter ausgetauschtes Wohnwertmerkmal (Spüle); Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe; Gewerbegebiet im Wohnumfeld
    Leitsatz: Hat der Mieter ein Spülbecken selbst angeschafft als Ersatz für ein marodes Ausgußbecken, kann er sich nicht auf ein wohnwertminderndes Merkmal i. S. der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel berufen.
    AG Köpenick
    01.02.2007
  2. 5 C 11/09 - Übertragung der dem Mieter überbürdeten Hausreinigung auf Dritte
    Leitsatz: Kann ein Mieter die von ihm vertraglich übernommene Hausreinigung nicht mehr ausführen, darf der Vermieter diese einem Fremdunternehmen übertragen und die dafür entstehenden Kosten auf alle Mieter umlegen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    26.10.2009
  3. 5 C 117/05 - Aktueller technischer Standard für Schallschutz bei Fenstereinbau
    Leitsatz: Der Vermieter, der neue Fenster als Modernisierungsmaßnahme einbaut, hat dafür Sorge zu tragen, daß der Fenstereinbau entsprechend den zur Zeit des Umbaus geltenden technischen Standards (hier: zum Lärmschutz) erfolgt.
    AG Köpenick
    09.10.2007
  4. 5 C 26/06 - Kaltwasserzähler bei Leasing nicht wohnwerterhöhend
    Leitsatz: Ein Kaltwasserzähler in der Wohnung ist nicht wohnwerterhöhend im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel, wenn der Vermieter den Zähler geleast hat.
    AG Köpenick
    19.09.2006
  5. 6 C 365/02 - Beweislast des Mieters für Feuchtigkeitsschäden
    Leitsatz: Liegen keine konkreten Anhaltspunkte für einen aus dem Verantwortungsbereich des Vermieters herrührenden Baumangel vor, muß der Mieter dartun und beweisen, daß die Feuchtigkeitsschäden von ihm nicht zu vertreten sind.
    AG Köpenick
    05.02.2003
  6. 6 C 76/06 - Ausschlußfrist für Betriebskostenabrechnung nur bei vereinbarten oder gezahlten Vorschüssen; rechtzeitig zur Post gegebene und verspätet zugegangene Abrechnung
    Leitsatz: 1. Der Vermieter ist zur Abrechnung innerhalb der Ausschlußfrist von zwölf Monaten nach Ende des Abrechungszeitraums nicht verpflichtet, wenn Betriebskosten weder vereinbart noch gezahlt worden sind. 2. Der Vermieter hat die Überschreitung der Ausschlußfrist nicht zu vertreten, wenn die rechtzeitig zur Post gegebene Betriebskostenabrechnung dem Mieter verspätet zugeht. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    13.09.2006
  7. 7 C 220/08 - Orientierungshilfe; unzureichende Warmwasserversorgung; fehlende Spüle; nicht begehbarer Verschlag kein Abstellraum; unzureichende Elektroinstallation
    Leitsatz: 1. Die Warmwasserversorgung der Wohnung ist unzureichend, wenn für die gemeinschaftliche Versorgung von Bad/WC und Küche lediglich ein Boiler mit einem Fassungsvermögen von 80 Litern zur Verfügung steht. 2. Hat der Mieter - und nicht der Vermieter - die vorhandene Spüle und den Herd selbst gestellt, ist die Küche als ohne Kochmöglichkeit und ohne Spüle ausgestattet anzusehen. 3. Rollläden im ersten Obergeschoss sind nicht wohnwerterhöhend. 4. Ein an die Küche angrenzender Verschlag mit einer Grundfläche von knapp 0,84 m2 ist nicht als Abstellraum anzusehen. 5. Die Elektroinstallation ist unzureichend, wenn das Wohnzimmer mit zu wenigen und teilweise veralteten Steckdosen ausgestattet ist. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    28.10.2008
  8. 7 C 264/03 - Nicht nachgewiesene Energieeinsparung durch Wärmedämmung; einzelne Modernisierungsmaßnahmen; zentrale Warmwasserbereitung; Verstärkung der Stromleitungen; Einbau eines WC-Spülkastens; Badewannenträger; Einhebelarmatur; zentrale Verstärkung der Steigeleitung; keine Vorlage von Belegkopien; Schließanlage
    Teaser: ...Weil das - vom Gericht eingeholte...
    AG Köpenick
    04.12.2007
  9. 7 C 362/06 - Kürzung des Wohnwertzuschlages für geleasten Kaltwasserzähler
    Leitsatz: Der sich aus der Orientierungshilfe ergebende Wohnwertzuschlag für einen geleasten Kaltwasserzähler kann im Wege der Schätzung gekürzt werden, wenn die Wohnwerterhöhung durch die Verbrauchskontrolleinrichtung tatsächlich geringer ist. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    27.03.2007
  10. 7 C 403/05 - Müllschlucker; Stillegung einer Müllabwurfanlage; Mülltrennung; Unterlassungsanspruch; Abfalltrennung
    Leitsatz: 1. Ist eine im Hause vorhandene Müllabwurfanlage nicht ausdrücklich in den Mietvertrag einbezogen, sondern nur zur Nutzung überlassen, so besteht grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch des Mieters gegen die Stillegung der Anlage. 2. Vielmehr ist der Vermieter wegen der auch ihn treffenden Verpflichtung zur stofflichen Trennung des Abfalls gem. § 4 KrW/AbfG berechtigt, die Müllabwurfanlage zur Verbesserung des Abfalltrennungsverhaltens der Mieter stillzulegen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    26.04.2006