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Suchergebnis Urteilssuche (7241 - 7250 von 7803)

  1. 6 C 425/13 - Kündigung wegen unzumutbarer Störung des Hausfriedens; Gesundheitsbeeinträchtigung durch häufige Störung der Nachtruhe; Verunreinigung des Mietobjekts durch Kot und Urin
    Urteil: ...Gericht die Grenze der Hinnehmbarkeit...
    AG Lichtenberg
    25.03.2014
  2. 20 C 56/14 - Baualtersklasse bei Modernisierung eines Plattenbaus
    Leitsatz: Ein im Jahr 1985 errichteter Plattenbau wird nicht dadurch zu einem Neubau i. S. d. Berliner Mietspiegels, dass er teilweise zurückgebaut und umfassend saniert und modernisiert wird. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    23.05.2014
  3. 6 C 350/21 - Verlegung eines Müllplatzes kein Mietmangel
    Leitsatz: Die Verlegung eines Müllplatzes in von den Wohnungen größerer Entfernung (hier: 157 m) stellt, sofern der Mietvertrag keine konkrete Regelung über die Entfernung des Müllplatzes von der Wohnung des Mieters enthält, regelmäßig - wenn überhaupt - einen unerheblichen Mangel dar, der nicht zur Minderung berechtigt.(Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    26.04.2022
  4. 5 C 803/89 - Bindung; langjährige Übung; Nebenkosten; Betriebskosten; Abrechnung
    Leitsatz: Mietvertragsparteien sind unabhängig von einer abweichenden Vertragsgestaltung für die Zukunft an eine über Jahre hinweg unbeanstandet gebliebene Art und Weise der Abrechnung bestimmter Nebenkosten gebunden.
    AG Leonberg
    28.09.1989
  5. 5 C 836/96 - Pflicht zur Gleichbehandlung; Erlaubnis; Genehmigung; Hundehaltung
    Leitsatz: Die Versagung der Genehmigung zur Hundehaltung ist rechtsmißbräuchlich, wenn der Vermieter gegenüber anderen Mietern bei gleichliegenden Voraussetzungen nicht gegen die Hundehaltung vorgeht.
    AG Leonberg
    07.01.1997
  6. 01 C 4171/98 - Wasserversorgung; Wassersperre; Versorgungsvertrag; Trinkwasserversorgung; Wasserliefersperre
    Leitsatz: 1. Der Mieter hat im Fall einer Versorgungssperre keinen Anspruch auf Abschluß eines Versorgungsvertrages, wenn der Vermieter Kunde des (Wasser-) Versorgungsunternehmens ist. 2. Die in jeder Wasserliefersperre liegende Besitzstörung des Mieters durch das Versorgungsunternehmen ist nicht widerrechtlich, wenn ihr das Angebot an den Mieter vorausgegangen ist, die Wasserlieferung gegen Zahlung der laufenden Kosten aufrechtzuerhalten. Die Übernahme rückständiger Zahlungen des Kunden (Grundstückseigentümers) darf von dem Mieter nicht gefordert werden.
    AG Leipzig
    26.05.1998
  7. 163 C 6664/08 - Betriebskosten; Umlagefähigkeit von Gebäudeneuwertversicherung; Wasserzähler; Kompaktstation für Fernwärme
    Leitsatz: 1. Die Kosten einer Versicherung des Wohngebäudes zum Neuwert sind nicht auf die Mieter umlegbar. 2. Die Kosten eines möglicherweise überdimensionierten Wasserzählers sind umlegbar, solange hierüber noch keine abschließende höchstrichterliche Entscheidung im Gerichtsbezirk ergangen ist. 3. Die Kosten für die Anmietung der Kompaktstation zum Zweck der Durchführung von Temperatur- und Druckanpassung der gelieferten Heizwärme auf die Verhältnisse im Mietshaus sind laufende Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage i. S. v. § 7 IV HeizkostenVO. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Leipzig
    06.03.2009
  8. 18 C 5652/02 - Kündigung bei strukturbedingtem Leerstand im Beitrittsgebiet möglich
    Der Fall: .... Vor Gericht einigten sie sich aber, so...
    AG Leipzig
    28.02.2003
  9. 18 C 659/97 - Mietpreisüberhöhung; neue Bundesländer; Mietpreisvereinbarung
    Leitsatz: Mietpreisvereinbarungen, die im Jahre 1993 in Leipzig und damit zu Zeiten eines überhitzten Wohnungsmarktes über gut ausgestatteten und gut gelegenen, preisfreien Wohnraum, der von Interessenten aus den Altbundesländern nachgefragt wurde, getroffen wurden, sind wirksam. Sie bleiben von der späteren Herausbildung einer niedrigeren, ortsüblichen Vergleichsmiete für derartige Objekte am entspannten Wohnungsmarkt in ihrer Wirksamkeit unberührt.
    AG Leipzig
    19.12.1997
  10. 49 C 5267/00 - Mietminderung; Minderung; Graffiti; Sprühereien; Mangel; Fehler
    Leitsatz: Bei Graffiti-Sprühereien handelt es sich nicht um einen Fehler i. S. v. § 537 BGB, so daß eine Mietminderung ausscheidet.
    AG Leipzig
    27.09.2000