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Suchergebnis Urteilssuche (7211 - 7220 von 7807)

  1. 11 C 69/03 - Anpassung des Mieterhöhungsverlangens an neuen Mietspiegel
    Urteil: ...das Gericht hätte es nicht bedurft...
    AG Lichtenberg
    03.09.2003
  2. 14 C 384/05 - Keine Pflanzentröge auf Fensterbänken
    Urteil: ...Urteil habe ich das Gericht davon...
    AG Lichtenberg
    15.11.2005
  3. 3 C 141/06 - Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis
    Leitsatz: Der Erwerber eines Grundstücks tritt nicht in Wohnraummietverträge ein, die Nachfolgegesellschaften der staatlichen Wohnungsverwaltung nach dem Ende der staatlichen Verwaltung im eigenen Namen abgeschlossen haben. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    20.09.2006
  4. 3 C 466/05 - Keine Minderung bei Erkennbarkeit eines vorhandenen Mietmangels; Nachbargrundstück; Bauarbeiten; Beeinträchtigung
    Leitsatz: Befindet sich das auf dem Nachbargrundstück befindliche Bauwerk bereits bei Mietvertragsschluß in einem erkennbar instandsetzungsbedürftigen Zustand, kann der Mieter bei späteren Bauarbeiten daran die Miete nicht wegen der dadurch eintretenden Beeinträchtigungen mindern. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    11.01.2006
  5. 3 C 470/06 - Wärmecontracting über hauseigene Heizzentrale; Fern- und Nahwärme; Vereinbarung zur Umlage des vollen Wärmepreises
    Leitsatz: Wird Heizungswärme durch den Betreiber einer im Mietshaus befindlichen Heizungsstation geliefert, kann der Vermieter den (vollen) Wärmepreis, den der Betreiber dem Vermieter in Rechnung stellt, nur dann auf den Mieter umlegen, wenn dies mietvertraglich vereinbart ist. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    05.09.2007
  6. 4 C 205/06 - Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; ungepflegte und offene Müllstandsfläche; Sondermerkmal "modernes Bad"
    Leitsatz: 1. Für eine gestaltete Müllstandsfläche im Sinne der Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung des Berliner Mietspiegels 2005 reicht es aus, daß die Fläche nicht naturbelassen, sondern zum Zwecke des Abstellens von Müllbehältern verändert wurde. Dies ist bereits bei einer gepflasterten Fläche der Fall. 2. Der neuzeitliche Standard für die Erfüllung des Sondermerkmals "modernes Bad" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2005 bezieht sich lediglich auf die insoweit genannten Ausstattungsmerkmale und nicht auf das Bad insgesamt. Über Putz liegende Heizungsrohre und die Art des Heizkörpers spielen dabei keine Rolle. Ebenso ist kein wandhängendes WC mit in die Wand eingelassenem Spülkasten erforderlich.
    AG Lichtenberg
    14.12.2006
  7. 6 C 116/03 - Keine Kappungsgrenze bei Heizenergiesparmaßnahmen
    Urteil: ...Gericht auch mit dem Rechtsentscheid des...
    AG Lichtenberg
    17.06.2003
  8. 6 C 179/07 - Umstellung auf verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung während der laufenden Abrechnungsperiode; Einbau von Heizkostenverteilern; Kürzung der Heizkosten
    Leitsatz: 1. Nach Einbau von Verbrauchserfassungsgeräten ist der Vermieter berechtigt, bereits während der laufenden Abrechnungsperiode die Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen. 2. Für die Zeit bis zur Geräteinstallation können die Heizkosten nach der Gradtagszahlenmethode ermittelt werden; der Mieter ist berechtigt, den danach auf ihn entfallenden Anteil um 15 % zu kürzen. (Leitsätze des Einsenders)
    AG Lichtenberg
    04.12.2007
  9. 6 C 442/04 - Keine Nutzungsentschädigung für Rückgabetag
    Leitsatz: Für den Tag der Rückgabe nach Beendigung des Mietverhältnisses schuldet der Mieter keine Nutzungsentschädigung.
    AG Lichtenberg
    26.04.2005
  10. 6 C 491706 - Rückzahlung von Betriebsvorschüssen wegen fehlender Abrechnung nach Veräußerung; Ausschlußfrist für Betriebskostenabrechnung; Verjährungsfrist
    Leitsatz: 1. Rechnet der Vermieter nicht innerhalb der Abrechnungsfrist über Betriebskosten ab, kann der Mieter die vollen Vorauszahlungen dann von dem Vermieter verlangen, wenn das Mietverhältnis mit diesem beendet ist, weil gern. § 566 BGB ein neuer Vermieter in das Mietverhältnis eingetreten ist. (ergänzend zu BGH NJW 2006, 2552 ff.) 2. Die Verjährungsfrist für den zum 1. Januar 2002 entstandenen Rückzahlungsanspruch des Mieters beginnt gem. § 199 Abs. Nr. 2 BGB erst zum 1. Januar desjenigen Jahres, das auf die Kenntnis des Mieters über einen Vermieterwechsel folgt, soweit die Unkenntnis nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Lichtenberg
    17.04.2007