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  1. BVerwG 3 B 45.10 - Rechtliches Gehör; Bahnnotwendigkeit eines Grundstücks; Berechtigung nach rechtsgeschäftlicher Veräußerung des betroffenen Vermögenswertes; Übergabebescheid; Schriftsatznachlass
    Leitsatz: 1. Jede Fremdnutzung einer Liegenschaft steht der Annahme ihrer ausschließlichen Bahnnotwendigkeit entgegen. 2. Sollen mit einem Übergabebescheid Liegenschaften übertragen wer­den, gehen diese mit seiner Vollziehbarkeit auf die Deutsche Bahn über. 3. Auch bei einem rechtsgeschäftlichen Erwerb durch die Person, die gleichzeitig den Vermögenszuordnungsanspruch verfolgt, besteht weiter ein Interesse an der Durchsetzung ihrer vermögenszuordnungsrechtlichen Berechtigung. 4. Die Widmung zu Bahnbetriebszwecken ist nicht mehr als ein Indiz für die Bahnnotwendigkeit des gewidmeten Gegenstandes. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    13.09.2010
  2. BVerwG 8 B 125.09 - Ergänzende Einzelrestitution; Maßgeblichkeit des Schädigungspunktes für Höhe einzuräumenden Bruchteilseigentums; Aktienerwerb nach Anteilsentziehung; Teilbestandskraft; Verfahrensmangel; Sachurteilsvoraussetzungen für Klageerweiterung; Beiladung des Verfügungsberechtigten
    Leitsatz: 1. Nach der Anteilsentziehung von dem Unternehmen angeschaffte Aktien führen nicht dazu, dass sich die Höhe des Bruchteilseigentums steigert. 2. Sowohl bei einer Klageänderung (§ 91 VwGO) als auch bei einer Klageerweiterung (§ 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 264 Nr. 2 ZPO) müssen die Sachurteilsvoraussetzungen auch hinsichtlich des erweiterten Teils der Klage vorliegen und von Amts wegen geprüft werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der Klagefrist. 3. Der am Restitutionsverfahren beteiligte Verfügungsberechtigte kann einen bestandskräftig gewordenen Teilbescheid über die Berechtigung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG im Rahmen eines späteren Rechtsstreits über die Rückübertragung grundsätzlich nicht mehr in Frage stellen, so dass er ein rechtliches Interesse an einer Beiladung bereits im Verfahren über die Feststellung der Berechtigung hat. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    30.07.2010
  3. BVerwG 3 C 21.08 - Schadensausgleich; Schadensausgleichsfiktion; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleichs; Restschaden; Vermögenswert; Wertminderung; fehlendes Gebäude; abrissreifes Gebäude; Ruine
    Leitsatz: Ungeachtet der in § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG angeordneten Fiktion des vollen Schadensausgleichs liegt bei Rückgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes ein Restschaden nicht nur beim Fehlen eines Wohngebäudes, sondern auch dann vor, wenn es derart verfallen ist, dass dies dem völligen Fehlen gleichkommt.
    BVerwG
    30.04.2009
  4. BVerwG 5 B 148.07 - Ausschlußtatbestand des erheblichen Vorschubleistens; Kreisbauernführer; Anerbenrichter; SA-Scharführer; Bauernführer; ehrenamtliche Funktionen auf Kreisebene der NSDAP
    Leitsatz: 1. Ein "erhebliches Vorschubleisten" setzt in objektiver Hinsicht voraus, daß nicht nur gelegentlich oder beiläufig, sondern mit einer gewissen Stetigkeit Handlungen vorgenommen wurden, die dazu geeignet waren, die Bedingungen für die Errichtung, die Entwicklung oder die Ausbreitung des nationalsozialistischen Systems zu verbessern oder Widerstand gegen dieses System zu unterdrücken, und dies auch zum Ergebnis hatten. 2. Der Wahrnehmung herausgehobener Funktionen in der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen, zumal wenn sie über einen längeren Zeitraum und im Sinne der Partei beanstandungsfrei ausgeübt worden sind, kommt regelmäßig eine Indizwirkung für ein erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems im Sinne von § 1 Abs. 4 AusglLeistG zu, hierfür reichen aber ehrenamtliche oder nachgeordnete Parteifunktionen auf Kreisebene nicht aus.
    BVerwG
    01.08.2007
  5. BVerwG 8 C 23.05 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Wohngrundstück
    Leitsatz: Wohngrundstücke, die an ein Volkseigenes Gut (VEG) der DDR verpachtet waren, das die Mieten vereinnahmte, haben auch dann keiner Schädigung im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG unterlegen, wenn das VEG sie in heruntergewirtschaftetem Zustand den Eigentümern zurückgeben wollte (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).
    BVerwG
    10.10.2006
  6. BVerwG 3 C 42.04 - Bodenreform; Bodenfonds; Buchersitzung; Zuordnungsbescheid; Kohlehaltige Grundstücke; Neubauern; Braunkohlevorkommen; Arbeitseigentum
    Leitsatz: Kohlehaltige Grundstücke, die im Zuge der Bodenreform enteignet worden waren, durften nach damaliger Rechtslage in der Mark Brandenburg nicht an Neubauern ausgegeben werden. Ihre Wiedereinziehung zum Bodenfonds kam daher der Rücknahme einer rechtswidrigen Begünstigung gleich; sie war nach DDR-Recht wirksam. Die Buchersitzung des Fiskus nach Art. 237 § 2 Abs. 2 EGBGB kann durch Zuordnungsbescheid festgestellt werden.
    BVerwG
    13.10.2005
  7. BVerwG 8 C 15.04 - Verwirkung; Widerspruchsverfahren
    Leitsatz: Die allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung prozessualer Rechte gelten auch im Bereich des Vermögensrechts ohne Einschränkung (wie Beschluß vom 13. Februar 1998 - BVerwG 7 B 34.98 -). Der reine Zeitablauf als solcher kann die Annahme einer Verwirkung nicht rechtfertigen (wie Beschluß vom 21. Januar 1999 - BVerwG 8 B 116.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 19).
    BVerwG
    27.07.2005
  8. BVerwG 8 B 8.04 - Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zuständigkeit; Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen; gesetzlicher Parteiwechsel
    Leitsatz: Mit Wirkung vom 1. Januar 2004 ist gemäß § 29 Abs. 3 VermG in der Fassung des Entschädigungsrechtsänderungsgesetzes das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen als Ausgangsbehörde auch für alle Verfahren zuständig geworden, in denen neben anderen Schädigungstatbeständen auch der Tatbestand des § 1 Abs. 6 VermG geltend gemacht wird; in anhängigen Gerichtsverfahren ist ein gesetzlicher Parteiwechsel eingetreten (wie Urteil vom 21. Januar 2004 - BVerwG 8 C 9.03 - ZOV 2004, 86). Die Frage der Zuständigkeit des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen ist unabhängig davon zu entscheiden, ob der Restitutionsanspruch, soweit er auf eine Schädigung nach § 1 Abs. 6 VermG gestützt wird, begründet ist oder sogar offensichtlich unbegründet erscheint. Geltend gemacht werden derartige Ansprüche jedenfalls dann, wenn der Antragsteller/Kläger zur Begründung seines Restitutionsbegehrens einen Sachverhalt vorträgt, der sich in der Zeit zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 ereignet und der zur Schädigung eines Vermögenswertes im Sinne des § 2 Abs. 2 VermG geführt haben soll.
    BVerwG
    12.06.2004
  9. BVerwG 8 C 6.02 - Verzicht auf Rückzahlungsanspruch; Rückzahlungsanspruch; revisionsrechtliche Prüfungskompetenz; Verwirkung
    Leitsatz: Die Auslegung einer Vereinbarung, die einen Verzicht auf einen Rückzahlungsanspruch ergibt, durch das Verwaltungsgericht ist revisionsrechtlich nur beschränkt überprüfbar. Ein Anspruch nach dem Vermögensgesetz kann der Verwirkung unterliegen.
    BVerwG
    28.05.2003
  10. BVerwG 7 C 22.02 - Ablösebetrag bei Übernahme des Grundpfandrechts; Klagebefugnis der Bundesrepublik Deutschland
    Leitsatz: Die Bundesrepublik Deutschland ist als Gläubigerin früherer dinglicher Rechte an einem zurückzuübertragenden Grundstück befugt, die Festsetzung eines Ablösebetrags im Klagewege durchzusetzen.
    BVerwG
    12.12.2002