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Suchergebnis Urteilssuche (6781 - 6790 von 7926)
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V ZR 277/92 - Grundstücksübertragung durch GeschäftsunfähigenLeitsatz: Zur Wirksamkeit einer Grundstücksübertragung, wenn geltend gemacht wird, ein am Abschluß des Rechtsgeschäfts Beteiligter sei geschäftsunfähig gewesen, und diesen der andere Beteiligte nach Ver-tragsabschluß beerbt.BGH04.02.1994
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IX 206/92 - Verjährung; Schadensersatz des VermietersLeitsatz: Auch ein Schadensersatz des Vermieters wegen vorsätzlicher Beschädigung der Mietsache verjährt nach § 558 BGB in sechs Monaten (Leitsatz der Redaktion).BGH17.06.1993
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XII ZR 74/91 - Kabelfernsehen; Anschließungsvertrag für Breitbandkabelanschlüsse; Formularklausel; MindestdauerLeitsatz: Die in einem formularmäßigen "Anschließungsvertrag für Breitbandkabelanschlüsse" an das Rundfunk- und Fernsehnetz enthaltene Klausel "dieser Vertrag wird über eine Mindestdauer von 144 Monaten abgeschlossen" benachteiligt den Anschlußnehmer nicht unangemessen im Sinne von § 9 AGBG.BGH10.02.1993
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BezG Chemnitz; KrG Annaberg - Güterauseinandersetzung; Erstattungsanspruch,EigentumsgarantieLeitsatz: Für die Bemessung der Erstattung des anteiligen Wertes einer einem Ehegatten nach § 39 Abs. 1 Satz 3 FGB zu Alleineigentum übertragenen Sache kommt es auf die Wertverhältnisse bei Schluß der mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz an.BGH15.01.1992
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V ZB 9/91 - Wohnungseigentum; Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegen den Verwalter wegen unrichtiger Mitteilung über Zustimmungsfreiheit für BaumaßnahmeLeitsatz: 1. Macht ein Wohnungseigentümer einen ihm allein zustehenden Schadensersatzanspruch gegen den Verwalter geltend, sind die anderen Wohnungseigentümer nicht Beteiligte. 2. Der einzelne Wohnungseigentümer bedarf zur Durchsetzung eines ihm als Einzelgläubiger gegen den Verwalter zustehenden Schadensersatzanspruchs nicht der Ermächtigung durch die Gemeinschaft (Abgrenzung zu BGHZ 106, 222). 3. Teilt der Verwalter einem Wohnungseigentümer zu Unrecht mit, die von diesem beabsichtigte Baumaßnahme bedürfe nicht der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer, muß er die einem anderen Wohnungseigentümer bei der Abwehr der hierdurch veranlaßten Baumaßnahme entstandenen Rechtsverfolgungskosten ersetzen.BGH02.10.1991
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V ZB 13/90 - Wohnungseigentumsveräußerung; VerwalterzustimmungLeitsatz: Macht die Teilungserklärung die Veräußerung des Wohnungseigentums von der Zustimmung des Verwalters abhängig, so gilt dies auch für die Veräußerung aus der Hand des teilenden Eigentümers nach Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft.BGH21.02.1991
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V ZR 26/88 - Schadensersatzanspruch für Beseitigung der vom Nachbargrundstück eindringenden Baumwurzeln in AbwasserleitungLeitsatz: Unterhält eine Gemeinde auf ihrem Grundstück von ihr gepflanzte Bäume, deren Wurzeln in die Abwasserleitung eines Nachbargrundstücks eindringen, so ist sie hinsichtlich der dadurch hervorgerufenen Beeinträchtigung des Eigentums des Nachbarn Störer. Die Darlegungs- und Beweislast für die Pflicht zur Duldung der Beeinträchtigung trifft den Störer. Das gilt auch im Anwendungsbereich des Hamburger Abwassergesetzes.BGH12.12.1988
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VI ZR 150/87 - Ersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung; Schadensersatzanspruch; Verjährung; Verjährungsfrist für Ersatzanspruch des Vermieters; Mietsache; Verschlechterung; Unerlaubte Handlung des Mieters oder Dritten; Mietvertrag; SchutzbereichLeitsatz: Die kurze Verjährungsfrist des § 558 BGB gilt auch dann, wenn der Ersatzanspruch wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache nicht auf Mietvertrag, sondern auf unerlaubte Handlung des Mieters oder eines Dritten gestützt ist, der in den Schutzbereich des Mietvertrages einbezogen ist (Bestätigung von BGHZ 71, 175, 179, 180).BGH21.06.1988
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1 Reha Ws 22/20 - Strafrechtliche Rehabilitierung für Unterbringungen in beantragten ZeiträumenLeitsatz: Beschlüsse eines Jugendhilfeausschusses sind nur dann für rechtsstaatswidrig zu erklären und aufzuheben, wenn sie mit wesentlichen Grundsätzen einer rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar sind. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Entscheidung politischer Verfolgung gedient hat, ihr sachfremde Erwägungen zugrunde lagen oder die angeordneten Rechtsfolgen in grobem Missverhältnis zum zugrunde liegenden Einweisungsgrund standen. Die eingeführte Vorschrift des § 10 Abs. 3 StrRehaG stellt eine Vermutung dar, dass die Anordnung der Heimerziehung der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken gedient hat. Vorliegend ist jedoch die gesetzliche Vermutung widerlegt. (Leitsatz der Redaktion)OLG Dresden09.11.2020
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3 U 53/18 - Zur Angemessenheit der Vertragsstrafe für eine nicht eingehaltene Verpflichtung zur Schließung einer BaulückeLeitsatz: Der mit der Übernahme einer strafbewehrten Bebauungsverpflichtung verbundene Kauf eines Grundstücks kann bei schweren Verstößen gegen diese vertragliche Verpflichtung auch eine Vertragsstrafe rechtfertigen, die außer Verhältnis zum vereinbarten Kaufpreis für das Grundstück steht; entscheidend ist vielmehr das Verhältnis zwischen der Vertragsstrafe und der Schwere des mit ihr geahndeten Verstoßes. (Leitsatz der Redaktion)OLG Köln30.11.2018