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V ZR 142/98 - Nutzungsherausgabeanspruch; Gebrauchsvorteile durch Eigennutzung; Revisionszulassung bei eventueller KlagehäufungLeitsatz: 1. Zur beschränkten Revisionszulassung bei eventueller Klagehäufung. 2. a) § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG begründet einen Anspruch des Restitutionsberechtigten gegen den Verfügungsberechtigten auf Herausgabe von Nutzungen, die dieser aus Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnissen ab dem 1. Juli 1994 gezogen hat. b) § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG kann auf andere Gebrauchsvorteile, etwa auf durch Eigennutzung erlangte Vorteile, nicht entsprechend angewendet werden. c) Die Beschränkung der Herausgabepflicht auf gezogene Nutzungen aus Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverhältnisse in § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG ist verfassungsgemäß.BGH23.04.1999
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KVR 23/98 - Sofortige Vollziehung der Untersa- gungsverfügung; Tariftreueerklärung; Rechtsbeschwerde, Zuständigkeit für Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der -Leitsatz: Ordnet die Kartellbehörde die sofortige Vollziehung einer Unter sagungsverfügung nach Zurück weisung der gegen diese Verfü gung gerichteten Beschwerde an, ist für die Entscheidung über den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Rechtsbeschwerde der Bundesge richtshof zuständig.BGH08.12.1998
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III ZR 87/98 - Pachtzinserhöhung; Kleingarten; Pachtzinsbegrenzung, gesetzliche -; Vertragsanpassung, - wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage; Äquivalenzstörung, - infolge Geldwertschwund; Wegfall der GeschäftsgrundlageLeitsatz: Bis zum Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes (1. April 1983) konnte der Verpächter von Kleingartengelände bei Fehlen besonderer (verfassungsgemäßer) Pachtzinsbegrenzungsbestimmungen Zahlung eines er höhten Pachtzinses wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach Maßgabe der vom Bundesgerichtshof für die Zahlung erhöhten Erbbauzinses aufgestellten Grundsätze (Äquivalenzstörung infolge Geldwertschwundes) verlangen. § 5 BKleingG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartenge setzes vom 8. April 1994 (BGBl. I S. 766) stellt dabei die Obergrenze einer möglichen Vertragsanpassung dar.BGH12.11.1998
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XII ZR 281/95 - Verjährung künftiger Mietausfälle; Einheitlichkeit des Verzugsschadens; keine Verjährungshemmung durch BeweisverfahrenLeitsatz: Eine Leistungsklage auf Ersatz eines Mietausfallschadens unterbricht die Verjährung für künftige Mietausfälle auch dann nicht, wenn es sich um einen einheitlichen Verzugsschaden handelt (Klarstellung zu Senatsurteil BGHZ 128, 74, 82).BGH19.11.1997
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VIII ARZ 3/96 - Tod des Mieters; Sonderkündigungsrecht gegenüber dem Erben des Mieters; gemeinsamer Hausstand; berechtigtes InteresseLeitsatz: Nach dem Tode des Mieters kann der Vermieter das Mietverhältnis aufgrund des Sonderkündigungsrechts gemäß § 569 BGB gegenüber dem Erben des Mieters, der mit dem verstorbenen Mieter in der Wohnung keinen gemeinsamen Hausstand geführt hat und nicht gemäß § 569 a BGB in das Mietverhältnis eingetreten ist, nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses im Sinne des § 564 b BGB hat.BGH12.03.1997
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V ZR 209/95 - Zurückbehaltungsrecht gegen Eigentumsherausgabeanspruch wegen Instandsetzungs- und Umbauarbeiten; Wertersatzanspruch; Darlegungslast für EntreicherungLeitsatz: Einem auf Eigentum gestützten Herausgabeanspruch kann der unberechtigte Besitzer eines Hausgrundstücks wegen vor dem Beitritt getätigter Instandsetzungs- und Umbauarbeiten im Wege des Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB einen Anspruch auf Wertersatz unter den Voraussetzungen des § 356 ZGB entgegenhalten. Macht der Eigentümer geltend, die Instandsetzungs- und Umbauarbeiten stellten für ihn keinen Vorteil mehr dar (§ 357 Abs. 1 ZGB), obliegt ihm hierfür die Darlegungs- und Beweislast.BGH31.01.1997
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V ZR 296/95 - Vertretungsmacht des AbwesenheitspflegersLeitsatz: a) Das Fehlen der Vertretungsmacht des Abwesenheitspflegers für den in Berlin (West) lebenden Eigentümer eines in der früheren DDR gelegenen Grundstücks kann nicht darauf gestützt werden, daß der Anordnung der Pflegschaft die wahrheitswidrige Behauptung zugrunde lag, der Aufenthalt des Eigentümers sei unbekannt. b) Die Vertretungsmacht des Abwesenheitspflegers nach § 105 FGB endete erst, wenn diesem der Wegfall des Grundes der Anordnung (hier: Tod des Pflegebefohlenen) bekannt geworden war. c) Beteiligung eines Sachverständigen zu DDR-Recht in sogenannten Altfällen. (Leitsatz d. Red.)BGH20.12.1996
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V ZR 174/94 - Verjährung nach gerichtlicher LeistungsbestimmungLeitsatz: Die Verjährung eines Anspruchs, der von gerichtlicher Leistungsbestimmung abhängt, beginnt nicht vor seiner Bestimmung durch Urteil.BGH24.11.1995
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V ZB 27/94 - Rechtswegzuständigkeit; Vorrang des Vermögensgesetzes vor Zivilrecht bei besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher EnteignungLeitsatz: a) Vor den Zivilgerichten ist die Geltendmachung von Ansprüchen, die sich auf die Unwirksamkeit von besatzungsrechtlichen oder besatzungshoheitlichen Enteignungen stützen, nicht statthaft (wegen des Streits darüber, ob ein Vermögenswert überhaupt Gegenstand eines solchen Eingriffs war, vgl. BGH, Urt. v. 10. November 1995, V ZR 179/94, zur Veröffentlichung bestimmt). b) Ist das Oberlandesgericht mit der Rechtswegfrage befaßt, hat es unter den Voraussetzungen des § 17 a Abs. 2 und Abs. 3 GVG grundsätzlich selbst in das Vorabverfahren einzutreten; dies erübrigt sich, wenn es die Zulässigkeit des Rechtswegs bejaht und im Falle der Vorabentscheidung keinen Anlaß hätte, die Beschwerde an den Bundesgerichtshof zuzulassen (im Anschluß an BGHZ 120, 198 und 204).BGH09.11.1995
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XII ZR 235/93 - Vermögenszuordnung; Verfügungsbefugnis der Gemeinden, Städte und Landkreise über "volkseigene" Grundstücke; HerausgabeanspruchLeitsatz: Zu den Voraussetzungen und zum Umfang der Verfügungsbefugnis, die den Gemeinden, Städten und Landkreisen nach § 8 Abs. 1 Buchst. a des Vermögenszuordnungsgesetzes (VZOG) über "volkseigene" Grundstücke im Gebiet der früheren DDR eingeräumt ist.BGH17.05.1995