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Suchergebnis Urteilssuche (6711 - 6720 von 7913)

  1. IX ZR 239/04 - Insolvenzverfahren, Anfechtungsanspruch
    Leitsatz: In Insolvenzverfahren, die nach dem 31. Dezember 1998 beantragt worden sind, verjährt der Anfechtungsanspruch auch dann gemäß § 146 InsO, wenn die rechtlichen Wirkungen der anfechtbaren Rechtshandlung vor dem 1. Januar 1999 eingetreten sind.
    BGH
    16.11.2006
  2. V ZB 164/05 - Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Wohnungseigentumssachen, Terminsgebühr
    Leitsatz: In den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Wohnungseigentumssachen entsteht die Terminsgebühr auch dann, wenn im Einverständnis mit den Beteiligten oder aus besonderen Gründen ausnahmsweise ohne mündliche Verhandlung entschieden wird (Festhaltung an Senatsbeschl. v. 24. Juli 2003, V ZB 12/03, NJW 2003, 3133 zu § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO).
    BGH
    09.03.2006
  3. IX ZR 131/04 - Pfändung des Nießbrauchs
    Leitsatz: a) Die Pfändung des Nießbrauchs an einem Grundstück gibt dem Pfändungsgläubiger gegen den Nießbraucher keinen Anspruch auf Räumung und Herausgabe des Grundstücks. b) Ist mit der Pfändung des Nießbrauchs an einem Grundstück die Anordnung der Verwaltung verbunden worden, richtet sich das Verwaltungsverfahren grundsätzlich nach den Vorschriften der §§ 146 ff. ZVG. c) Der Schuldner, der nicht Eigentümer ist, kann sich dem Verwalter gegenüber nicht auf ein Wohnrecht berufen (Ergänzung von BGHZ 130, 314, 318 f.).
    BGH
    12.01.2006
  4. VII ZR 138/04 - Architektenhaftung; Klageerweiterung
    Leitsatz: In der Vereinbarung eines Bauherrn mit einem Architekten, für diesen eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, deren Kosten der Architekt an ihn zu zahlen hat, liegt kein stillschweigender Ausschluß der Haftung des Architekten für Planungsmängel. a) Die mit der Berufung vorgenommene Erweiterung des Klageantrags gemäß § 264 Nr. 2 ZPO wegen einer weitergehenden Schlußrechnungsforderung ist keine Klageänderung im Sinne des § 533 ZPO (im Anschluß an BGH, Urteil vom 19. März 2004 - V ZR 104/03, BGHZ 158, 295). b) Bei der Entscheidung über die Klageerweiterung hat das Berufungsgericht den gesamten erstinstanzlichen Sachvortrag der Parteien zu berücksichtigen. Auch neuer Vortrag der Parteien ist jedenfalls insoweit zu berücksichtigen, als er die Klageerweiterung betrifft.
    BGH
    08.12.2005
  5. IX ZR 140/04 - Schadensersatzanspruch gegen Insolvenzverwalter ohne Mehrwertsteuer
    Leitsatz: Der Anspruch des Massegläubigers gegen den Verwalter auf Schadensersatz umfaßt nicht die Umsatzsteuer.
    BGH
    03.11.2005
  6. XII ZR 137/05 - Streitwert für Kündigungsverpflichtung wie Mangelbeseitigungsklage; keine Streitwerterhöhung durch Zahlungsklage und leugnende Feststellungswiderklage
    Leitsatz: a) Zum Streitwert einer vom Mieter erhobenen Klage, mit der ein Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses mit einem störenden Mitmieter verpflichtet werden soll. b) Zur Identität des Streitgegenstandes bei einer Klage auf Zahlung von Mietzins und einer Widerklage auf Feststellung des Nichtbestehens des Mietverhältnisses (Anschluß an Senatsbeschluß vom 17. März 2004 - XII ZR 162/00 - NZM 2004,423).
    BGH
    02.11.2005
  7. V ZR 350/03 - Wohngeldzahlungen als regelmäßig wiederkehrende Leistungen (§ 197 BGB a. F.); Anspruchstellung durch einzelne Eigentümer trotz Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft
    Leitsatz: 1. Der Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Vorschüssen nach § 28 Abs. 2 WEG ist auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen im Sinne von § 197 BGB a. F. gerichtet. 2. Ein oder mehrere Eigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft können durch Mehrheitsbeschluß ermächtigt werden, Ansprüche aus der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in eigenem Namen geltend zu machen. Hieran hat sich durch die Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft nichts geändert. (Leitsatz zu 2 von der Redaktion)
    BGH
    24.06.2005
  8. XII ZR 238/02 - Nutzungsentgelterhöhung durch einseitige Willenserklärung; Vertragsschluß durch einen Ehegatten schließt auch anderen Ehegatten ein
    Leitsatz: a) Zur Mitverpflichtung eines Ehegatten durch den anderen in Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens gemäß § 11 FGB (hier: Abschluß eines Nutzungsvertrages über ein Grundstück zu Erholungszwecken in der damaligen DDR). b) Die einseitige Erhöhungserklärung gemäß § 6 Nutzungsentgeltverordnung hat rechtsgestaltende Wirkung dahin, daß sich die Höhe der Zahlungsverpflichtung ohne Zustimmung des Nutzers ändert. c) Stehen auf seiten des Nutzers mehrere Personen, so muß die Erhöhungserklärung allen Nutzern zugehen. Dabei ist auf der Nutzerseite Stellvertretung zugelassen. Die Erklärung muß aber an alle Nutzer gerichtet sein.
    BGH
    15.06.2005
  9. IXa ZB 32/04 - Erfüllungseinwand im Vollstreckungsverfahren
    Leitsatz: Der Schuldner ist nicht nur im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage, sondern auch im Zwangsvollstreckungsverfahren mit seinem Einwand zu hören, der vollstreckbare Anspruch sei erfüllt.
    BGH
    05.11.2004
  10. IXa ZB 46/04 - Haftbefehlsvollstreckung nachts und an Sonn- und Feiertagen
    Leitsatz: Für die Vollstreckung eines Haftbefehls (§ 901 ZPO) in der Wohnung des Schuldners zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen ist eine besondere Anordnung des Amtsrichters erforderlich.
    BGH
    16.07.2004