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  1. BVerwG 3 C 36.05 - Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches Vorschubleisten; Nationalsozialismus; NSDAP; SA; Gauredner; SA-Sanitäts-Standartenführer; Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit; Erbgesundheitsgericht; Erbgesundheitslehre; Sterilisation; Zwangssterilisation; Unfruchtbarmachung; Erbkrankheit; Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses; Ausgleichsleistung; Unwürdigkeit; Ausschluß; Ausschlußtatbestand
    Leitsatz: In der langjährigen Tätigkeit als Gauredner der NSDAP liegt ein erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems im Sinne von § 1 Abs. 4 AusglLeistG. Die Hauptamtlichkeit einer Tätigkeit für die NSDAP oder eine ihrer Gliederungen ist nicht Voraussetzung für die Erheblichkeit des Vorschubleistens.
    BVerwG
    14.12.2006
  2. BVerwG 3 C 35.97 - Klagebefugnis; Vermögenszuordnungsbescheid; steckengebliebener Kaufvertrag
    Leitsatz: 1. Zur Klagebefugnis von privaten Erwerbern gegen einen Vermögenszuordnungsbescheid. 2. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 VZOG kann durch die Vermögenszuordnungsbehörde auch die Unwirksamkeit eines vor dem Beitritt der DDR (3. Oktober 1990) durch notariellen Veräußerungsvertrag eingeleiteten und nicht mehr durch Eintragung im Grundbuch vollendeten Erwerbs eines früher volkseigenen Grundstücks festgestellt werden. 3. Zum Verhältnis der Heilungsvorschriften in Art. 233 § 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 EGBGB zu Art. 233 § 2 Abs. 2 Satz 3 EGBGB. 4. Unter der Voraussetzung eines nach DDR-Recht gültigen Grundstücksveräußerungsvertrages kann trotz beitrittsbedingt entfallener Verfügungsbefugnis des Veräußerers die Vollendung des Erwerbs auch gegenüber dem Vermögenszuordnungsberechtigten beansprucht werden.
    BVerwG
    19.11.1998
  3. BVerwG 7 C 7.93 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; Übergangsregelung; Stichtagsregelung für Ausschluss redlichen Erwerb
    Leitsatz: Die Änderungen des Vermögensgesetzes durch das 2. VermRÄndG finden nur für solche Verfahren Anwendung, die bei Inkrafttreten des 2. VermRÄndG noch nicht durch eine das behördliche Verfahren abschließende Verwaltungsentscheidung beendet waren. Die Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG a. F. (kein redlicher Erwerb von Grundstücken und Gebäuden nach dem 18. Oktober 1989) ist mit Art. 14 Abs. 1 und Art. 1 GG vereinbar.
    BVerwG
    12.11.1993
  4. BVerwG 7 C 5.92 - Abwicklung einer Einrichtung nach Art. 13 EV; Organisationsentscheidung; Anfechtungsklage
    Leitsatz: Die Abwicklung einer Einrichtung nach Art. 13 des Einigungsvertrags ist (grds.) kein Verwaltungsakt, sondern eine allein auf den verwaltungsinternen Bereich zielende Organisationsentscheidung. Sie kann daher von den bei der Einrichtung tätigen Bediensteten nicht mit der Anfechtungsklage angegriffen werden.
    BVerwG
    12.06.1992
  5. OVG 10 N 88/21 - Keine Hemmung des Fristablaufs der Geltungsdauer einer Baugenehmigung
    Leitsatz: Nachbarrechtsbehelfe gegen eine Baugenehmigung hemmen mangels planwidriger Regelungshöhe den Fristablauf der Geltungsdauer einer Baugenehmigung nicht.(Leitsatz der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    28.03.2023
  6. OVG 10 S 17.19 - Vorläufiger Rechtsschutz Dritter gegen eine Baugenehmigung, Kompostierungsanlage für organische Abfälle, unbeplanter Innenbereich, Außenbereich, Bebauung, Ortsteil, Gebot der Rücksichtnahme, wertungsoffenes Korrektiv, Lärmbelästigungen
    Leitsatz: Einen (Gebietserhaltungs-) Anspruch eines Eigentümers eines Grundstückes auf Erhaltung der Außenbereichsqualität eines Grundstückes gibt es nicht, weil die Freihaltung des Außenbereichs vor außenbereichsfremden Vorhaben ausschließlich im öffentlichen Interesse erfolgt. Der Außenbereich ist kein Baugebiet, sondern soll tendenziell von Bebauung freigehalten werden.
    OVG Berlin-Brandenburg
    29.04.2019
  7. 1 K 148/11 - Grundstückseigentum, bergrechtliche Gewerkschaft, Umwandlung in Aktiengesellschaft, verfolgungsbedingte Maßnahme, Erlösauskehr
    Leitsatz: 1. Die Umwandlung einer nicht im Handelsregister eingetragenen bergrechtlichen Gewerkschaft nach dem Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften vom 17. Mai 1935 und seiner Durchführungsverordnungen bedurfte zwar neben der Mitteilung in den dort genannten Amtsblättern der Mitteilung in einem weiteren „Blatt“. Dabei musste es sich zum einen nicht um ein überregionales Blatt handeln, zum anderen handelt es sich um eine die Wirksamkeit der Umwandlung nicht berührende bloße Formvorschrift. 2. Zur „Arisierung“ eines mitteldeutschen Kohlenwerks der Familie Petschek durch den Flick-Konzern. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Cottbus
    27.12.2019
  8. 2 K 926/17 - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens, faktische Enteignung durch politische Verfolgung, Bodenreform, vorübergehende Besetzung durch die Rote Armee vor dem 8. Mai 1945
    Leitsatz: Selbst wenn bereits die Besetzung eines Gutes durch die Rote Armee im April 1945 einen - faktischen - Vermögensverlust des Alteigentümers zur Folge gehabt hätte, würde eine vermögensrechtliche Berechtigung nach § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG daran scheitern, dass die Vorschrift allein auf Vermögensverluste infolge von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen anwendbar ist. Auf - etwaige - Vermögensverluste infolge von Verfolgungsmaßnahmen der im Rahmen des Krieges vorrückenden alliierten Mächte - unabhängig davon, ob der westlichen Alliierten oder der Sowjetunion - findet er demgegenüber keine Anwendung. Die Vorschrift des § 1 Abs. 6 VermG in ihrer Gesamtheit dient allein der Wiedergutmachung von Vermögensverlusten durch Verfolgungsmaßnahmen des nationalsozialistischen Regimes (NS-Regimes). (Leitsatz der Redaktion)
    VG Potsdam
    27.03.2019
  9. 29 K 57.11 - Gesetz zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten des Magistrats von Berlin, Entschädigung für die Enteignung ausländischer Anteile an einem Unternehmen, Entschädigungsberechnung
    Leitsatz: 1. War ein Unternehmen Gegenstand einer Enteignung nach dem Gesetz zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten des Magistrats von Berlin, waren damit auch alle Vermögenswerte des Unternehmens von der Enteignung erfasst.2. „Enteigneter Vermögenswert“ i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 DDR-EErfG ist im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG das enteignete Unternehmen, an dem die zunächst freigestellten Beteiligungen bestanden haben. Verpflichteter eines solchen Entschädigungsanspruchs ist dann derjenige, der die Vermögenswerte aufgrund der Bestimmungen des Einigungsvertrages mittelbar oder unmittelbar erhalten hat. Abzustellen ist auf den Unternehmensträger, dessen im Beitrittsgebiet belegene Vermögenswerte ganz oder teilweise enteignet wurden.3. Maßgeblich für die Höhe der Entschädigung nach § 4 Abs. 2 EntschG sind die Wertverhältnisse im Zeitpunkt der entschädigungslosen Enteignung. Dass damit die Berechtigten möglicherweise von der aus volkseigenen Mitteln erfolgten Wiederaufbauhilfe profitieren, entspricht der gesetzlichen Regelung. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    23.04.2015
  10. 1 K 777/96 - Ersatzgrundstück; Darlegungspflicht; Grundstückssituation
    Leitsatz: 1. Maßgeblich für die Fähigkeit der Kommune, ein Ersatzgrundstück zur Verfügung zu stellen, ist die aktuelle Grundstückssituation. 2. Die Behörde muß zur Ablehnung des entsprechenden Antrages im einzelnen konkret und nachvollziehbar darlegen, daß unter Beachtung der rechtlich vorgegebenen Maßstäbe ein Ersatzgrundstück mit möglichst vergleichbarem Wert im selben Stadt- und Gemeindegebiet nicht zur Verfügung steht. 3. Zu den Einzelheiten der Darlegungspflicht.
    VG Cottbus
    17.02.1999