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Suchergebnis Urteilssuche (6451 - 6460 von 7915)
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BVerwG 3 PKH 7.17 (3 B 43.17) - Verweigerung von Folgeleistungen der beruflichen Rehabilitierung wegen AusschließungsgründenLeitsatz: Die Frage, ob die Ausnutzung einer (psychischen) Notlage durch Mitarbeiter des MfS den Betroffenen derart unter Druck gesetzt hat, dass die Freiwilligkeit seiner Spitzeltätigkeit für und konspirativen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS) zu verneinen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und entzieht sich einer generalisierenden Aussage. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG13.07.2018
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BVerwG 3 B 13.17 - Schadensidentität, RestschadenLeitsatz: Zur Frage der Schadensidentität und des Restschadens im Lastenausgleichsrecht. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG17.04.2018
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BVerwG 3 B 33.16 - Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen Enteignung von Grundstücken, Vermögensgesetz, Feststellung, Beweiswürdigung, GesellschafterLeitsatz: Zur Frage der Anwendbarkeit des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes auf einen solchen Enteignungssachverhalt, bei dem streitig ist, ob die Enteignung durch die sowjetische Besatzungsmacht oder die DDR erfolgte. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG24.11.2017
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BVerwG 8 B 17.14 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; komplexer Wohnungsbau; bauakzessorische Fläche; Nebenflächen; Freiflächen; Stellplatzflächen; Beginn einer VerwendungsmaßnahmeLeitsatz: 1. Der Restitutionsausschlussgrund des § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG kann auch Freiflächen am Rand des Wohngebiets umfassen, die dazu dienen, seinerzeit planerisch für erforderlich gehaltene großzügige Abstände zu anderen Bauten oder zu Verkehrsflächen zu gewährleisten; dasselbe gilt für Frei- und Stellplatzflächen zwischen einer Zufahrt zum Wohngebiet und einer benachbarten öffentlichen Straße. 2. Die Verwendung im komplexen Wohnungsbau gemäß § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG setzt keine Fertigstellung etwaiger Bau- oder Gestaltungsmaßnahmen vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes voraus; vielmehr genügt der nachhaltige Beginn einer Verwendungsmaßnahme, sofern diese weitergeführt wurde und die Ausschlussgründe bis zur Entscheidung über die Rückübertragung fortbestanden haben. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG15.09.2014
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BVerwG 8 B 69.13 - Eigentumsverlust wegen tatsächlich nicht kostendeckender Mieten; Niedrigmietenpolitik; Kostenunterdeckung; Überschuldungssituation; Rücknahme eines Verwaltungsaktes; Wiederaufgreifen des Verfahrens; grundsätzliche Bedeutung; DivergenzbeschwerdeLeitsatz: 1. Für die Annahme des Schädigungstatbestandes des § 1 Abs. 2 VermG ist darauf abzustellen, ob für ein bebautes Grundstück oder Gebäude in dem Zeitraum vor Eigentumsverlust tatsächlich nicht kostendeckende Mieten erzielt wurden und diese Kostenunterdeckung die (bereits eingetretene oder unmittelbar bevorstehende) Überschuldung des Grundstücks verursacht hat. 2. Der Beleihungswert orientiert sich regelmäßig am Einheitswert des Grundstücks; der Zeitwert ist konkret nur bei Anhaltspunkten für die Annahme zu ermitteln, dass der Beleihungswert des Grundstücks dem Einheitswert nicht entspricht. 3. Allein die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes begründet keinen Anspruch auf Rücknahme, da der Rechtsverstoß lediglich die Voraussetzung für eine Ermessensentscheidung der Behörde nach § 48 VwVfG ist. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG14.02.2014
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BVerwG 8 B 42.12 - Restitution bei MiterbengemeinschaftLeitsatz: Ist Gegenstand der Schädigung nicht der Nachlassgegenstand, sondern der Miterbenanteil als solcher, kann allenfalls der jeweils geschädigte Miterbe Restitution des Miterbenanteils an sich selbst verlangen, wenn nicht der Tatbestand einer sogenannten sukzessiven Enteignung erfüllt ist. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG17.10.2012
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BVerwG 8 B 85.10 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; besatzungsrechtliche Enteignung; Faktische Enteignung; landwirtschaftlicher Betrieb als russische Versorgungswirtschaft; Vollzug der Bodenreform als EnteignungsvoraussetzungLeitsatz: 1. Landgüter konnten im Vollzug der Bodenreformvorschriften ungeachtet dessen faktisch enteignet werden, dass sie im Einzelfall von der Sowjetischen Besatzungsmacht vorübergehend als Versorgungswirtschaft für die Rote Armee in Anspruch genommen wurden, und zwar auch dann, wenn das Landgut bereits vor Einleitung der Bodenreform in Anspruch genommen wurde. 2. Das für die Annahme der Enteignung erforderliche Vollzugselement ist erst in der Umsetzung der Bodenreform durch staatliche Stellen im Sinne eines tatsächlichen Zugriffs auf den jeweiligen landwirtschaftlichen Betrieb zu sehen, durch den der Eigentümer endgültig und vollständig aus seinem Eigentum verdrängt wurde. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG16.06.2011
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BVerwG 8 B 7.11 - Veräußerung durch staatlichen Verwalter; Schädigungsmaßnahme; Restitutionsanspruch des ZweitgeschädigtenLeitsatz: 1. Die Veräußerung eines gemäß § 6 der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. Juli 1952 unter vorläufige Verwaltung gestellten Grundstücks durch den staatlichen Verwalter wird von der Vorschrift des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG auch dann erfasst, wenn Verkauf auf Anordnung des übergeordneten Rates des Bezirkes erfolgte, ohne dass dieser zur Veräußerung befugt war. 2. Bei der den Restitutionsanspruch des Zweitgeschädigten verdrängenden Regelung des § 3 Abs. 2 VermG handelt es sich um eine verfassungsgemäße Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG19.04.2011
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BVerwG 5 B 52.10 - Erlösauskehr; AbführungspflichtLeitsatz: Für die Festsetzung der Abführungspflicht hinsichtlich eines von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 EntschG erfassten Grundstücks bedarf es nicht notwendig eines vorherigen Bescheides über Grund und Höhe der Entschädigung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 VermG. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)BVerwG06.01.2011
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BVerwG 8 B 1.10 - Liquiditätskredit als vorhergehende Verbindlichkeit fremder privater Gläubiger; Erheblichkeit zu Unrecht nicht berücksichtigten VorbringensLeitsatz: 1. Von der öffentlichen Hand verbürgte Liquiditätskredite zugunsten von Verfügungsberechtigten sind „vorgehende Verbindlichkeiten fremder privater Gläubiger" im Sinne von § 6 Abs. 6 a Satz 2 VermG. 2. Für die Frage der Erheblichkeit eines angeblich zu Unrecht nicht berücksichtigten Vorbringens kommt es auf die materiell-rechtliche Rechtsauffassung der Vorinstanz an. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG20.08.2010