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Suchergebnis Urteilssuche (6321 - 6330 von 7915)

  1. III ZR 283/95 - Staatshaftung; Amtshaftung; Nichtgebrauch eines Rechtsmittels; Stillstand der Rechtspflege; Gebäudeigentum der LPG
    Leitsatz: Zum Verschuldensmaßstab beim Nichtgebrauch eines Rechtsmittels i.S.d. § 839 Abs. 3 BGB in einer politischen Umbruchsituation (hier: im Frühjahr 1991 im Lande Brandenburg).
    BGH
    07.11.1995
  2. IV ZR 101/93 - Maklerprovision; Nachweismakler; Kenntnis des Kunden von der Maklertätigkeit
    Leitsatz: Auf die Kenntnis des Maklerkunden von der für den Hauptvertrag kausalen Maklertätigkeit kommt es jedenfalls dann nicht an, wenn feststeht, daß der Kunde den Hauptvertrag auch mit Kenntnis nicht anders abgeschlossen haben würde.
    BGH
    06.07.1994
  3. IV ZR 226/92 - Gebäudeversicherung; Leitungswasserversicherung; Beschädigung des Heizkessels
    Leitsatz: In der Leitungswasserversicherung fällt auch die Beschädigung des Heizkessels, die durch das Platzen eines im Heizkessel befindlichen Wasserrohrs verursacht worden ist, unter das versicherte Risiko.
    BGH
    16.06.1993
  4. V ZR 52/91 - Erbbauzinserhöhungsvereinbarung; Anpassungsklausel; Lebenshaltungskostenindex
    Leitsatz: a) Soll sich vereinbarungsgemäß der Erbbauzins erhöhen, wenn sich die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse derart nachhaltig ändern, daß der bisherige Erbbauzins dem Eigentümer nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar ist, so genügt dafür jedenfalls eine Änderung um mehr als 20 % (hier bezogen auf den vom Tatrichter gewählten Maßstab der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und der Einkommen). b) Ist vereinbarte Voraussetzung einer Anpassung des Erbbauzinses eine Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse, so ist auch die Entwicklung in dem zum Zeitpunkt der Erhöhung schon abgelaufenen Teil eines Kalenderjahres einzubeziehen. c) Bei einem nicht Wohnzwecken dienenden Erbbaurecht darf an die Prüfung, ob seit der letzten Erhöhung des Erbbauzinses die vereinbarte Anpassungsvoraussetzung einer Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse erneut eingetreten ist, nicht ein Maßstab angelegt werden, der überhöhte frühere Anpassungen ausgleicht. d) Der in der Fachpresse (u. a. in der Neuen Juristischen Wochenschrift) veröffentlichte statistische monatliche Indexstand der Lebenshaltungskosten ist offenkundig im Sinne des § 291 ZPO.
    BGH
    24.04.1992
  5. V ZB 24/90 - Wohnungseigentümergemeinschaft; Mehrheitsbeschluss; Beschlussangelegenheiten; Beitragserhebung; Verzinsungspflicht; Wohngeldschulden; Abrechnungsschulden
    Leitsatz: Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht befugt, durch Mehrheitsbeschluß auf rückständige Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums unabhängig von Eintritt und Höhe eines Verzugsschadens pauschal 10 % Zinsen zu erheben, es sei denn, sie wäre dazu durch Teilungserklärung oder Vereinbarung ermächtigt.
    BGH
    11.07.1991
  6. V ZB 14/88 - Wohnungseigentümer; Nachhaftung; Erwerber
    Leitsatz: Der "werdende" Wohnungseigentümer haftet auch nicht in entsprechender Anwendung von § 16 Abs. 2 WEG für Verbindlichkeiten, die noch vor seinem Eigentumserwerb begründet werden und fällig geworden sind.
    BGH
    18.05.1989
  7. V ZB 4/89 - Nichtigkeit des gesetzwidrigen Eigentümerbeschlusses; GbR als Wohnungseigentumsverwalter
    Leitsatz: a) Ein Eigentümerbeschluß, der zwingende Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes verletzt, ist nichtig. b) Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann nicht Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz sein. c) Die Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses ist in einem gerichtlichen Verfahren von Amts wegen zu berücksichtigen, auch wenn sie von dem Wohnungseigentumsgericht nicht festgestellt worden ist.
    BGH
    18.05.1989
  8. 3 U 18/19 - Abtretung aller Vermieteransprüche, Kündigungszugang
    Leitsatz: Erklären die Parteien eines Rechtsstreits diesen in der Berufungsinstanz übereinstimmend für erledigt, ist das erstinstanzliche Urteil durch das Berufungsgericht im Beschlusswege aufzuheben. Zugegangen ist eine Kündigungserklärung im Sinne des § 130 BGB erst, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass dieser von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann. Eine Abtretung zugunsten Dritter ist nicht möglich.
    OLG Rostock
    24.08.2020
  9. 3 W 44/19 - Streitwert bei Mieterklage auf Mangelbeseitigungskostenvorschuss auf Basis der Vorschusshöhe
    Leitsatz: Macht der Mieter einen Kostenvorschuss zur Ausübung seines Selbsthilferechtes aus § 536a Abs. 2 BGB geltend, richtet sich der Gebührenstreitwert einer hieraufgerichteten Klage nach § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO und damit nach der begehrten Höhe des Vorschusses, welche sich an den voraussichtlichen Mangelbeseitigungskosten orientiert.
    OLG Rostock
    20.11.2019
  10. 22 Ws Reha 16/17 - Einweisung in Spezialheim, grobes Missverhältnis zwischen Einweisungsanlass und Einweisungsfolgen, Lebensbedingungen in den Spezialheimen, Divergenz zu OLG Naumburg, Rechtsbehelfe gegen DDR-Einweisungsbeschluss
    Leitsatz: 1. Ob ein grobes Missverhältnis zwischen dem Anlass für die Erziehung in einem Spezialheim der Jugendhilfe und den angeordneten Konsequenzen vorliegt, kann sachgerecht nur unter Berücksichtigung der Art und Weise der festgelegten Rechtsfolgen beurteilt werden (Anschluss an OLG Brandenburg, ZOV 2017, 211). 2. Entgegen der Auffassung des OLG Naumburg, wonach jede Einweisung in ein Spezialheim der Jugendhilfe in der Regel unverhältnismäßig war, bedarf die Feststellung eines groben Missverhältnisses einer Betrachtung des Einzelfalls. Begeht der nicht strafmündige - hier 12-jährige - Betroffene wiederholt Straftaten, ist regelmäßig nicht von einem groben Missverhältnis auszugehen (Anschluss an OLG Dresden, ZOV 2017, 67). 3. Dass gegen den Beschluss eines Jugendhilfeausschusses nur die Beschwerde an das übergeordnete Jugendhilfeorgan zulässig war, entspricht zwar nicht der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG, genügt jedoch rechtsstaatlichen Mindeststandards (Anschluss an KG, ZOV 2018, 40). (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Rostock
    16.07.2018