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Suchergebnis Urteilssuche (6321 - 6330 von 7930)

  1. V ZR 220/00 - Befriedigungsrecht, - des Eigentümers und Treuhandauftrag des Notars; Treuhandauftrag, Grenzen für - des Notars
    Leitsatz: Die Ausübung des Befriedigungsrechts des Eigentümers nach § 1142 BGB mit dem vom Käufer hinterlegten Kaufpreis liegt regelmäßig außerhalb des Treuhandauftrags des Notars.
    BGH
    12.10.2001
  2. XII ZR 273/98 - Vereinbarung von asymmetrischen Kündigungsfristen wirksam
    Leitsatz: Die in einem langfristigen gewerblichen Mietvertrag enthaltene Vereinbarung eines vorzeitigen Sonderkündigungsrechts für den Mieter mit der Folge unterschiedlich langer Bindung der beiden Vertragsparteien an das Mietverhältnis verstößt nicht gegen wesentliche Grundgedanken des gesetzlichen Mietrechts.
    BGH
    30.05.2001
  3. V ZB 49/00 - Arestvollziehung, Frist zur - gewahrt durch Eingang des Eintragungsantrags; Sicherungshypothek, Vollziehungsfrist durch Antragseingang für -
    Leitsatz: a) Die Vorschriften in § 13 Abs. 2 und 3 GBO regeln nur die funktionelle Empfangszuständigkeit des Grundbuchamts im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; die sachliche Zuständigkeit des Amtsge richts - Grundbuchamt - im Vollstreckungsverfahren leitet sich allein aus § 1 Abs. 1 S. 1 GBO her. b) Die Frist zur Arrestvollziehung durch Eintragung einer Sicherungshypothek in das Grundbuch ist auch dann gewahrt, wenn der Eintragungsantrag fristgemäß bei dem Amtsgericht, zu dem das für die Eintragung zuständige Grundbuchamt gehört, eingeht; nicht erforderlich ist, daß er innerhalb der Vollziehungsfrist dem zuständigen Mitarbeiter des Grundbuchamts vorgelegt wird.
    BGH
    01.02.2001
  4. BLw 11/00 - Abfindungsergänzung, - bei Belastung mit Grundpfandrechten, Höhe des Anspruchs auf -
    Leitsatz: a) Die Belastung eines Hofes mit Grundpfandrechten außerhalb einer ordnungsge mäßen Bewirtschaftung des Hofes kann einen Abfindungsergänzungsanspruch nach § 13 HöfeO zur Folge haben. b) Nachabfindungspflichtig ist nicht der Nominalbetrag des Grundpfandrechts oder der Betrag des gesicherten Darlehens, sondern der Gewinn, den der Hofeigentümer durch die landwirtschaftsfremden Zwecken dienende Belastung des Hofes erwirt schaftet.
    BGH
    22.11.2000
  5. V ZB 14/00 - Keine Zustimmung aller Wohnungseigentümer für Löschungsbewilligung eines Sondernutzungsrechts erforderlich
    Leitsatz: a) Betroffen von einer Eintragung in das Grundbuch ist jeder, dessen grundbuchmäßiges Recht durch die vorzunehmende Eintragung nicht nur wirtschaftlich, sondern rechtlich beeinträchtigt wird oder zumindest rechtlich nachteilig berührt werden kann. b) Von der Löschung eines Sondernutzungsrechts in dem Wohnungsgrundbuch ist nur der begünstigte Eigentümer betroffen. c) Die Löschung bedarf auch sachenrechtlich nicht der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer. d) Ein Sondernutzungsrecht kann schuldrechtlich nicht durch einseitigen Verzicht, sondern nur im Wege einer Vereinbarung gemäß § 10 Abs. 1 WEG aufgehoben werden.
    BGH
    13.09.2000
  6. X ZR 177/97 - Schenkung, bindende - trotz anfänglichem Unvermögen; Schenkung, stillschweigender Ausschluß der Garantiehaftung bei -
    Leitsatz: a) Die Einstandspflicht des Schenkers für sein anfängliches Unvermögen setzt grundsätzlich ein Verschulden nicht voraus. b) Die Auslegung des Schenkungsvertrags kann jedoch im Einzelfall ergeben, daß eine Garantiehaftung des Schenkers für sein anfängliches Unvermögen dem Parteiwillen nicht entspricht.
    BGH
    23.03.2000
  7. V ZR 448/98 - Dienstbarkeit, Verjährung des Rechts auf Eintragung einer -
    Leitsatz: Das in einem Bimsausbeute-Vertrag vereinbarte Recht des Pächters, seine schuldrechtlichen Ansprüche durch Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu sichern, begründet einen rechtlich selbständigen Anspruch gegen den Verpächter auf Zustimmung zur Grundbucheintragung. Auf diesen Anspruch findet § 198 Satz 1 BGB Anwendung.
    BGH
    17.12.1999
  8. VII ZR 206/98 - Architektenvertrag, vorzeitige Kündigung des -s und ersparte Aufwendungen; Auf- wendungen, ersparte - bei Kündigung des Architektenvertrages; Kündigung, - des Ar- chitektenvertrages
    Leitsatz: Rechnet der Architekt nach Kündigung des Vertrages gemäß § 649 Satz 2 BGB ab, genügt seine Schlußrechnung den Anforderungen an die Prüfbarkeit, wenn sie bei den als erspart anzurechnenden Aufwendungen im Sinne des § 649 Satz 2 BGB die Personalkosten nach Stundenzahl und Stundenkosten ausweist. Eine weitere Zuordnung nach Leistungsphasen ist grundsätzlich nicht erforder lich.
    BGH
    30.09.1999
  9. BLw 53/98 - Pachtzinsanpassung
    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen einer Pachtzinsanpassung (Ergänzung zu BGHZ 134, 158 ff.). In sog. echten Streitverfahren nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen findet § 565 Abs. 1 Satz 2 ZPO entsprechende Anwendung.
    BGH
    05.03.1999
  10. X ZR 8/96 - Erfüllungsanspruch, - und Schadens- ersatz im Werkvertrag; Gewährleistung, - und Erfüllungsanspruch im Werkver- trag; Schadensersatz, - wegen Nichter- füllung statt Gewährleistung im Werk- vertrag; Verzug; Mangelhaftigkeit, - des Werkes; Ablehnungsandrohung; Nichterfüllung, -sverhältnis zur Gewährleistung im Werkvertrag; Verzicht; vVerjährung, - des Anspruchs gem. § 326 BGB
    Leitsatz: Die Revision ist zulässig, wenn der nach ihrer Einlegung durch den Kl. auf dessen Seite beige tretene Streithelfer sie fristge recht begründet. a) Ist ein Werk mangelhaft und befindet sich der Unternehmer aus diesem Grunde mit seiner Lei stungsverpflichtung im Verzug, so kann der Besteller die in den §§ 326 Abs. 1 und 634 Abs. 1 BGB vorgesehene Frist mit Ableh nungsandrohung setzen, ohne sich vorher für eine der beiden Anspruchsgrundlagen entscheiden zu müssen. b) Ist ein Werk mangelhaft, kann der Besteller auf den Erfüllungs anspruch und die Rechte aus den §§ 323 ff. BGB verzichten und nur noch Ansprüche aus Gewähr leistung nach den §§ 633 ff. BGB geltend machen. An die Annahme eines solchen Verzichts sind strenge Anforderungen zu stellen. Der Umstand allein, daß der Be steller im vorprozessualen Schriftverkehr nur werkvertragli che Gewährleistungsansprüche geltend gemacht hat, rechtfertigt nicht die Annahme eines Verzichts auf Ansprüche aus § 326 BGB.
    BGH
    17.02.1999