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Suchergebnis Urteilssuche (6001 - 6010 von 7915)

  1. OVG 2 S 13.89 - Stilllegungsanordnung; Baustopp; einstweilige Anordnung; Regelungsbedürfnis; Nachbarschutz; Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses
    Leitsatz: Der Erlaß einer einstweiligen Anordnung auf Stillegung von Bauarbeiten kommt grundsätzlich nicht mehr in Betracht, wenn das Vorhaben weitgehend fertiggestellt ist.
    OVG Berlin
    29.06.1989
  2. VG 9 L 228.17 - Häftlingshilfebescheinigung, Zehnvierbescheinigung, IM-Tätigkeit nach Ausreise aus DDR
    Leitsatz: Die nach Ausreise eines ehemaligen DDR-Häftlings in die Bundesrepublik aufgenommene Tätigkeit als Informeller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit ist nicht geeignet, die Einziehung der Häftlingshilfebescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG zu rechtfertigen. Die Ausschließungsgründe des § 2 Abs. 1 HHG können nur durch Handlungen in der DDR vor der Ausreise verwirklicht werden. (Anschluss an OVG Hamburg, ZOV 2014, 57) (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    01.11.2017
  3. VG 4 K 2197/09 - Teilung von bebauten Grundstücken zur sachenrechtlichen Bereinigung einer Überbauungssituation
    Leitsatz: Der Teilung von seit langem bebauten Grundstücken, die nicht in Übereinstimmung mit den aktuellen bauordnungsrechtlichen Vorschriften stehen, stehen bauordnungswidrige Zustände nur entgegen, wenn diese durch die Teilung verschärft bzw. verfestigt werden.
    VG Potsdam
    23.02.2012
  4. VG 29 A 198.08 - Fischereiwirtschaftlich genutzter See
    Leitsatz: 1. Das Eigentum an einem (auch) fischereiwirtschaftlich genutzten See ist zum 1. Juli 1990 auf die Treuhandanstalt übergegangen. Dieser Eigentumsübergang kann durch Art. 21 EV überholt werden, wenn es sich um Verwaltungsvermögen handelt, wofür aber der Verwaltungsträger, der sich darauf beruft, die Beweislast trägt. 2. Gewässer I. Ordnung sind grundsätzlich Verwaltungsvermögen der Länder. Der Beweis dafür ließ sich jedoch hier nicht führen. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    09.09.2011
  5. 29 K 131.10 - Zuordnung von Verbindlichkeiten bei Unternehmenstrümmerrestitution; Verjährung; Verwirkung
    Leitsatz: 1. Zum zuordnungsfähigen Vermögen gehören auch Verbindlichkeiten sowie Rechte und Pflichten aus Schuldverhältnissen, soweit sie Gegenstand der Zuteilung sind. 2. Diese Haftung gilt auch für die Unternehmenstrümmerrestitution. 3. Eine gesonderte Bescheidung der zuzuordnenden Verbindlichkeiten ist zulässig, für sie gilt allenfalls die dreißigjährige Verjährungsfrist. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    01.07.2010
  6. 4 K 626/02 - Unlautere Machenschaft durch Vorschieben der Enteignung für Instandsetzungsmaßnahmen nach dem BaulG; Erwerb von Gebäudeeigentum ohne staatliche Genehmigung; Wohnraumzuweisung ohne gesellschaftliche Erfordernisse; Erkennbarkeit der Unredlichkeit des Erwerbs von Gebäudeeigentum; Aufhebung dinglicher und schuldrechtlicher Nutzungsrechte infolge Unredlichkeit des Nutzungsberechtigten; kein Vorkaufsrecht des unredlichen Nutzers
    Leitsatz: 1. Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 VermG erfasst nicht nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, sondern auch die Fälle einer willkürlichen Enteignung, in denen ein gesetzlich zugelassener Enteignungszweck offensichtlich nicht zugrunde gelegen hat und die staatlichen Organe in Ausnutzung ihrer Machtstellung eine formelle Rechtsgrundlage erkennbar nur vorgeschoben haben, um zu gänzlich anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen. Das ist der Fall, wenn die Enteignungsentscheidung der staatlichen Stelle nicht dem in dem Beschluss wiedergegebenen Zweck der "Durchführung der planmäßigen Baumaßnahme" diente, sondern dieser nur vorgeschoben wurde, um dem späteren Käufer das Gebäudeeigentum sowie ein dingliches Nutzungsrecht an Grund und Boden zu verschaffen. 2. Für eine unlautere Machenschaft spricht ferner, dass dem Erwerber Wohnraum mit einer unangemessenen Übergröße zugewiesen wurde und der Kaufvertrag ohne die dafür erforderliche staatliche Genehmigung geschlossen wurde. 3. Dingliche Nutzungsrechte am restituierten Grundstück sind aufzuheben, wenn der Nutzungsberechtigte bei Begründung des Nutzungsrechts nicht redlich war. 4. Ist das Nutzungsverhältnis am Grundstück bereits im Zeitpunkt des Antrags auf Einräumung eines Vorkaufsrechts aufgehoben, besteht kein Anspruch mehr auf dessen Einräumung. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Frankfurt/Oder
    29.11.2007
  7. 10 K 891/02 - Breite Gehwegüberfahrt zulässig; Gemeindebeschluß über Gehwegsbreite
    Leitsatz: Städtebauliche und baugestalterische Belange können nur dann zur Begründung behördlicher Entscheidungen im Bereich des Straßenrechts herangezogen werden, wenn sie einen sachlichen Bezug zur Straße haben. Einen Beschluß der Gemeindevertretung, der pauschal die breite von Gehwegüberfahrten festlegt, reicht nicht aus. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Potsdam
    26.04.2007
  8. VG 31 A 491.03 - Einheitswert; Ersatzeinheitswert; Wertermittlung; Unternehmensschädigung
    Leitsatz: Ein Einheitswert oder Ersatzeinheitswert ist i. S. d. § 4 Abs. 2 Satz 1 EntschG unverwertbar, wenn Wiederaufnahmegründe i. S. v. § 580 Nr. 7 b ZPO vorliegen, deren Berücksichtigung bei der Wertermittlung zu gesetzlich näher bestimmten abweichenden Ergebnissen führt. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    11.11.2005
  9. 2 K 372/03 - Entschädigung; Hausgarten; gärtnerisches Vermögen; Gartengrundstück; Grundvermögen; Bemessungsgrundlage; Entschädigungsbemessung; Bewertungszeitpunkt; Einheitswert
    Leitsatz: 1. Ein Hausgarten ist für die der Entschädigung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EntSchG zugrunde zu legende Bewertung nicht als "gärtnerisches Vermögen" einzustufen, das land- und forstwirtschaftlichen Flächen gleichsteht, sondern zum Grundvermögen zu rechnen. 2. Der als Bemessungsgrundlage für die Entschädigung für Grundvermögen zugrunde zu legende Einheitswert ändert sich nur dann, wenn die dafür gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 2. Altern. EntSchG maßgebenden Veränderungen zwischen dem Bewertungszeitpunkt und der Schädigung eingetreten sind.
    VG Gera
    11.05.2005
  10. 9 K 3451/99 - besatzungsrechtliche bzw. -hoheitliche Grundlage; Enteignungsexzess
    Leitsatz: Die besatzungsrechtliche bzw. -hoheitliche Grundlage einer Entscheidung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß die damals einschlägigen Rechtsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder nach heutigen rechtsstaatlichen Maßstäben willkürlich angewendet worden sind. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Potsdam
    14.02.2005