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Suchergebnis Urteilssuche (5951 - 5960 von 7938)

  1. 12 C 319/95 - mehrere Haustürschlüssel; Putzfrau; Kinderfrau; Tagesmutter
    Leitsatz: Bei nachvollziehbar durch die Mieter dargelegten Bedarf an weiteren Haustürschlüsseln ist der Vermieter zur Verfügungstellung dieser verpflichtet.
    AG Karlsruhe
    27.10.1995
  2. 11 C 134/95 - Aufwendungsersatzanspruch des Mieters für Ungezieferbefall; Beweislast des Vermieters für Vertretenmüssen des Mieters
    Leitsatz: Bei Ungezieferbefall in der Mietwohnung hat der Vermieter nachzuweisen, daß der Mieter den Mangel zu vertreten hat.
    AG Wedding
    09.05.1995
  3. 8 C 98/91 - Datschenvertrag; Nutzungsvertrag über Wochenendgrundstück; befristeter Nutzungsvertrag mit Verlängerungsklausel; Eigenbedarfskündigung
    Leitsatz: 1. Befristeter Nutzungsvertrag mit Verlängerungsklausel gilt nach § 312 Abs. 2 ZGB als unbefristet, wenn im Vertrag selbst keine "gesellschaftlich gerechtfertigten Gründe" für eine Befristung angegeben sind. 2. Kündigung eines Nutzungsvertrages über ein Wochenendgrundstück nur bei Eigenbedarf; zur Frage des Überwiegens des Interesses beim Verpächter.
    AG Neukölln
    07.05.1991
  4. 16 C 291/90 - Kündigungsheilung; Schonfrist; Mietrückstandsübernahme durch Sozialamt; Verpflichtungserklärung
    Leitsatz: Eine Zahlungszusage als Ausgleich für rückständigen Mietzins mit dem Wortlaut: "wenn dadurch die Unterkunft nachhaltig gesichert und Obdachlosigkeit vermieden wird", erfüllt die Voraussetzungen des § 554 II Nr. 2 BGB nicht.
    AG Schöneberg
    23.10.1990
  5. 6 C 275/89 - überhöhter Wohnbedarf; Eigenbedarf; Besuch; Wohnen
    Leitsatz: 1. Eine Eigenbedarfskündigung ist wegen überhöhten Wohnbedarfs unwirksam, wenn die Tochter des Vermieters als Studienanfängerin am Studienort in einem geräumigen Einfamilienhaus mit Garten allein wohnen soll. 2. Gelegentlicher Besuch ist kein "Wohnen" im Rechtssinne, auf das Eigenbedarf gestützt werden könnte.
    AG Bonn
    05.09.1989
  6. 11 C 427/89 - Kündigung; berechtigtes Interesse; Anschwärzung des Vermieters
    Leitsatz: Wenden sich Mieter schriftlich an den Petitionsausschuß des Abgeordnetenhauses, den Baustadtrat und die politischen Fraktionen eines Bezirksamtes, um den Verdacht zu äußern, daß ein Vermieter Wohnungen des Miethauses in ein Wohnheim umwandeln will, liegt darin kein zur Kündigung berechtigendes vertragswidriges Verhalten.
    AG Schöneberg
    22.08.1989
  7. 16 C 185/89 - Pfarrer; Kirchengemeinde; Rechtsweg; Unterlassungsanspruch; Tauben; Taubenfüttern; Dienstwohnung
    Leitsatz: Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist gegeben für die Klage einer Kirchengemeinde gegen ihren vormaligen Pfarrer, der die ihm zugewiesene Dienstwohnung weiterhin innehat und auf Unterlassen von Störungen durch Taubenfüttern auf dem Balkon in Anspruch genommen wird.
    AG Schöneberg
    08.08.1989
  8. 15 C 428/88 - Lärm durch Mitmieter; Lärmbelästigung/Mitmieter; Nachtruhe/Störung durch Lärm der Mitmieter; Störung/der Nachtruhe durch Mitmieterlärm; Mitmieter/Lärmbelästigung; Lärmbeeinträchtigung; Mitmieter; Schallschutz/Mitmieter; TA-Lärm/als Maßstab für zulässige Lärmbeeinträchtigung
    Leitsatz: Zu den Ansprüchen des Mieters gegen den Vermieter auf Unterbindung von Lärmbelästigungen, die von einem Mitmieter (hier: Verein für Freizeitgestaltung) ausgehen.
    AG Schöneberg
    13.07.1989
  9. 113 C 4614/88 [9] - Gaststättenlärm, Lärm, Stühlerücken, Lärmschutz, Mietminderung, Minderung, Verwirkung
    Leitsatz: 1. Der Mieter einer Wohnung, die über einer Gaststätte gelegen ist, kann - auch wenn er von zu erwartenden Geräuschbelästigungen wußte - damit rechnen, daß in einem gewissen möglichen Umfang Lärmschutz besteht. Auch wenn die Miete im Hinblick auf die Nutzung des Hauses geringer vereinbart wird, ist der Mieter bei Fehlen solchen Lärmschutzes zur Mietminderung berechtigt. 2. Das Mietminderungsrecht ist nicht allein deshalb verwirkt, weil der Mieter zunächst ein Jahr lang den Lärm hinnimmt.
    AG Braunschweig
    29.06.1989
  10. 12 b C 84/89 - Mieterhöhungsverlangen; Zustimmungsverlangen; Verzug mit Zustimmungserklärung
    Leitsatz: Angesichts der Kompliziertheit der Regelung des § 2 MHG kann es nicht sachgerecht sein, grundsätzlich einen Verzug mit der Zustimmungserklärung zu bejahen.
    AG Charlottenburg
    23.06.1989