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Suchergebnis Urteilssuche (5881 - 5890 von 7973)
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36/84 O. 290/94 - Grundbuchberichtigung; Grundstückskaufvertrag; Beurkundung; Kombinatsgrundstück; Vertretung; Bevollmächtigung; FunktionsvollmachtLeitsatz: 1. Grundbuchberichtigungsanspruch bei Grundstücksveräußerung nach ZGB wegen unwirksamer Bevollmächtigung. 2. Ein volkseigenes Kombinat wird durch den Generaldirektor, nur bei dessen Verhinderung, durch dessen Stellvertreter vertreten. 3. Ein Kombinatsbetrieb wird durch den Betriebsdirektor und bei Verhinderung durch dessen Stellvertreter vertreten. 4. Der Fachdirektor eines Kombinats kann dieses nur im Rahmen seines Aufgaben- und Verantwortungsbereiches vertreten. 5. Andere Mitarbeiter des Kombinats bedürfen für ihr rechtsgeschäftliches Handeln einer ausdrücklichen Bevollmächtigung durch die vertretungsberechtigten Organe. 6. Die sog. Funktionsvollmacht nach § 30 Abs. 3 Satz 2 KombVO setzt voraus, daß der als Vertreter Handelnde in einem Arbeitsrechtsverhältnis mit dem Vollmachtgeber steht und das Rechtsgeschäft im üblichen Rahmen seiner Aufgabenerfüllung liegt. 7. Eine Funktionsvollmacht kann nicht die gesetzlichen Beurkundungserfordernisse i. S. d. § 297 Abs. 1 Satz 1, § 57 Abs. 2 ZGB ersetzen, weil sie keinen Fall der gesetzlichen Vertretungsmacht darstellt, sondern in ihrer Konstruktion dem § 56 HGB entspricht.LG Berlin21.11.1995
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36/84 O 57/95 - Besatzungshoheitliche Enteignung; Liste 3Leitsatz: Für die Anwendung der "Liste 3" kommt es darauf an, welche Betroffenen unter der jeweils laufenden Nummer bekannt worden sind.LG Berlin12.09.1995
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62 S 80/95 - Untervermietungserlaubnis; Lebensmittelpunkt; Schweigen; HausverwaltungLeitsatz: 1. Der Mieter hat nur dann einen Anspruch auf Untervermietung eines Teils der Wohnung, wenn er dort seinen Lebensmittelpunkt behält. 2. Das ist bei einer Abwesenheit von voraussichtlich vier Jahren nicht der Fall, da die Wohnung nur auf Vorrat für die Rückkehr gehalten wird und nur dazu dient, die Möbel zu lagern. 3. Ein Schweigen der Hausverwaltung auf die Bitte des Mieters um Erlaubnis zur Untervermietung kann nicht als Zustimmung gewertet werden.LG Berlin22.05.1995
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64 S 441/94 - Beschwerdewert; Mieterhöhungsklage; Zustimmungsklage; Mieterhöhung; Vergleichsmiete; Nettomieterhöhung mit BruttokaltmietspiegelLeitsatz: 1. Wird der Vermieter mit der Klage auf Zustimmung zur Erhöhung des Mietzinses abgewiesen, richtet sich der Wert der Beschwer nach dem dreifachen Jahresbetrag der begehrten Mieterhöhung. 2. Die Zustimmungsklage ist als unzulässig abzuweisen, wenn ihr kein wirksames Mieterhöhungsverlangen vorausgegangen ist. 3. Das Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam, wenn die Erhöhung der Nettokaltmiete unter Berufung auf die Werte des Berliner Mietspiegels erfolgt, ohne daß die darin enthaltene Bruttokaltmiete umgerechnet wird. 4. Unentschieden bleibt, ob in der Mieterhöhungserklärung die durch Abzug der Betriebskosten des Berliner Mietspiegels errechnete Nettokaltmiete durch Addition der tatsächlich geschuldeten, angemessenen Betriebskostenvorauszahlungen auf die konkrete Bruttokaltmiete umgerechnet werden und diese mit der Bruttokaltmiete des Berliner Mietspiegels verglichen werden muß.LG Berlin14.03.1995
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64 S 399/94 - Vorfälligkeitsklausel; Rechtzeitigkeitsklausel; Verzug; nachgeschobene KündigungsgründeLeitsatz: 1. Die Vorfälligkeitsklausel ist unwirksam, wenn sie mit der Klausel zusammentrifft, in der die Rechte des Mieters, den Mietzins zu mindern oder den deswegen überzahlten Mietzins zurückzufordern, eingeschränkt sind (im Anschluß an BGH, GE 1995, 40 f.). 2. Ist deswegen die Vorfälligkeitsklausel unwirksam, ist auch die in denselben Paragraphen des Mietvertrages aufgenommene Rechtzeitigkeitsklausel unwirksam. 3. An die Stelle der unwirksamen Vorfälligkeitsklausel tritt die gesetzliche Regelung (§ 551 Abs. 1 BGB), daß der Mietzins nach den einzelnen Zeitabschnitten (Monaten) zu entrichten ist. Diese Regelung stellt eine kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit (§ 284 Abs. 2 Satz 1 BGB) dar, so daß der Mieter auch ohne weitere Mahnung in Verzug kommt, wenn er nicht rechtzeitig nach dem Ende des laufenden Monats zahlt. Ist die Rechtzeitigkeitsklausel unwirksam, kommt es insoweit jedoch nicht auf den Eingang der Zahlung auf dem Konto des Vermieters an, sondern darauf, daß der Mieter die Zahlung rechtzeitig veranlaßt hat. 4. Nachgeschobene Kündigungsgründe sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie bereits vor Zugang der Kündigungserklärung entstanden sind.LG Berlin03.03.1995
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55 S 128/94 - GrunddienstbarkeitLeitsatz: Zum Unwirksamwerden einer Grunddienstbarkeit in der ehemaligen DDR nach Inkrafttreten des ZGB.LG Berlin28.10.1994
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65 S 201/93 - Kündigung; Zahlungsverzug; Minderungsquote; Flächenanteil; Irrtum über MinderungsquoteLeitsatz: 1. Ein Mieter gerät dann nicht in Zahlungsverzug, der eine Kündigung rechtfertigen würde, wenn er sich bezüglich der Quote einer Mietminderung verschätzt. 2. Zur Berechnung der Minderung bei Nichtbenutzbarkeit eines Zimmers (hier: nach dem Flächenanteil).LG Berlin18.10.1994
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61 S 365/93 - Minderung, WohnflächenabweichungLeitsatz: 1. Ist im Mietvertrag die Größe der Wohnung mit "ca. 33 Quadratmeter" angegeben, handelt es sich um eine bloße Objektbeschreibung. 2. Ist die Wohnung tatsächlich kleiner, liegt kein Fehler vor, der den Mieter zur Minderung berechtigt.LG Berlin16.05.1994
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31.O.552/93 - Schadensersatz; Pflichtverletzung; Wohnungsbaugesellschaft; Instandsetzungsunterlassung; Wasserschaden; HausschwammLeitsatz: Die Wohnungsbaugesellschaft als Rechtsnachfolgerin der KWV haftet für bauliche Schäden (u. a. Hausschwamm), die durch jahrelangen Leerstand ohne Sicherungsmaßnahmen gegen austretendes Brauchwasser entstanden.LG Berlin02.11.1993
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4 Js 171/92 - strafrechtliche RehabilitierungLeitsatz: Allein der Umstand, daß eine strafrechtliche Verurteilung nach der Wirtschaftsstrafverordnung ausgesprochen worden ist, rechtfertigt für sich noch keine Rehabilitierung.LG Berlin31.03.1993