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24 W 3/02 - Persönliche Eignung als Beiratsmitglied; Auftrag an Verwalter zur Einholung von RechtsauskünftenLeitsatz: 1. In der Wohnungseigentümergemeinschaft widerspricht eine Beiratswahl nur dann Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn schwerwiegende Umstände gegen die Person des Gewählten sprechen. Bei Zwistigkeiten in der Gemeinschaft reicht es regelmäßig nicht aus, wenn bei der überstimmten Minderheit das Vertrauen in die persönliche Eignung des Kandidaten fehlt, wie auch die Verfolgung eigener Interessen oder die einer Mehrheitsgruppe nicht schon ausreicht, um die Qualifikation als Beiratsmitglied zu beseitigen. 2. Es widerspricht Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, den Verwalter durch Mehrheitsbeschluß zu beauftragen, gebührenpflichtige Rechtsauskünfte über gegen ihn selbst gerichtete Schadensersatzansprüche einzuholen. Das gilt insbesondere, wenn die Schadensersatzansprüche mit dem Sondereigentum zusammenhängen, auch wenn sie zugleich das Gemeinschaftseigentum betreffen.KG28.01.2004
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I-10 U 184/02 - Wechselseitiges Schreiben als Abnahmeprotokoll; negatives Schuldanerkenntnis; Verjährung des Wegnahmerechts und SchadensersatzLeitsatz: 1. Der Vermieter kann sich im nachhinein nicht mehr auf bestehende Mängel berufen, wenn diese in einem gemeinsamen Abnahmeprotokoll nicht festgehalten sind, obwohl der Vermieter die Mängel hätte wahrnehmen können. 2. Einem gemeinsamen Abnahmeprotokoll steht es nach den Grundsätzen des kaufmännischen Bestätigungsschreibens gleich, eine Mietpartei unmittelbar nach Durchführung einer gemeinsamen Begehung die aus ihrer Sicht wechselseitig getroffenen Abreden bestätigt und die andere Partei nicht rechtzeitig widerspricht. 3. Nach Verjährung des Wegnahmeanspruchs aus § 547 a Abs. 1 a. F. BGB ist der Vermieter auf Dauer zum Besitz berechtigt und schuldet dem Mieter weder eine Nutzungsentschädigung noch haftet er dem Mieter auf Schadensersatz oder aus Bereicherung, wenn dessen Eigentum an den zurückgelassenen Einrichtungsgegenständen untergeht. Darauf, ob der Vermieter sich auf die Verjährung des Wegnahmeanspruchs berufen hat, kommt es nicht an.OLG Düsseldorf18.12.2003
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5 W 49/02 - Baulandenteignung, GrundbuchberichtigungsanspruchLeitsatz: 1. Enteignungen auf der Grundlage des DDR-Baulandgesetzes in der Spätphase der DDR nach dem 18. Oktober 1989 gegenüber Westeigentümern unter deren bewußter Nichtbeteiligung stellen grundsätzlich eine schädigende Maßnahme nach § 1 Abs. 3 VermG dar. 2. Die vermögensrechtliche Abwicklung kann in dieser Zeit aber keinen Vorrang vor dem Zivilrecht mehr beanspruchen. Der Eigentümer kann deshalb im Wege der Grundbuchberichtigungsklage (§ 894 BGB) geltend machen, der Enteignungsbeschluß sei mangels Bekanntgabe an ihn nicht existent geworden. 3. Soweit ein Tatbestand von § 1 VermG erfüllt wird, ist eine Heilungsmöglichkeit nach Art. 237 § 1 EGBGB ausgeschlossen. 4. Der V. Senat des OLG hat seine vom BGH abweichende Rechtsprechung des Vorrangs des VermG gegenüber dem Zivilrechtsweg aufgegeben. (Leitsätze zu 3 und 4 insoweit nicht amtlich)OLG Brandenburg14.10.2003
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7 U 105/00 - Kein Übergang des Gestattungsvertrages über Breitbandkabelanschluß auf Grundstückserwerber; KabelanschlußverträgeLeitsatz: Ein Gestattungsvertrag über die Errichtung und den Betrieb von Breitbandkabelanschlüssen geht bei Grundstücksveräußerung nicht kraft Gesetzes auf den Erwerber über, so daß eine Bindung des Erwerbers nur durch vertragliche Vereinbarung entstehen kann. (Leitsatz der Redaktion)OLG Brandenburg15.09.2000
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24 W 1542/99 - Zustimmung zu baulicher Veränderung; Ersetzung durch MehrheitsbeschlußLeitsatz: Ersetzt die Gemeinschaftsordnung das Erfordernis der Zustimmung benachteiligter Wohnungseigentümer zu baulichen Veränderungen durch einfachen Mehrheitsbeschluß, so muß dieser sachliche Gründe haben und darf die nicht zustimmenden Wohnungseigentümer nicht unbillig benachteiligen (wie BayObLG NJW-RR 1990, 209 und BGHZ 95, 137).KG28.07.1999
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3 Ws (OWi) 667-668/98 - Zweckentfremdung; Nutzungsänderung; Genehmigung; Ordnungswidrigkeit; GeldbußeLeitsatz: 1. Der Tatbestand der Zweckentfremdung von Wohnraum gemäß Art. 6 § 1 Abs. 1, § 2 MRVerbG ist mit der nicht genehmigten Nutzungsänderung erfüllt. Die Genehmigungsfähigkeit oder die nachträgliche (auch rückwirkende) Genehmigung der Zweckentfremdung durch die Verwaltungsbehörde berühren den Schuldspruch nicht. 2. Bei der Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils nach § 17 Abs. 4 OWiG ist ein individueller Maßstab anzulegen. Hat der Betroffene die Ordnungswidrigkeit im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts begangen, darf bei der Bemessung der Geldbuße lediglich der auf ihn entfallende Gewinnanteil zugrunde gelegt werden.OLG Düsseldorf22.12.1998
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16 Wx 12/98 - Prozeßstandschaft; Verwalter; Schadensersatzanspruch; Vorgänger; früherer VerwalterLeitsatz: Ist der Gemeinschaft gegen den Verwalter infolge der berechtigten Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Überprüfung eines Fehlverhaltens des Verwalters ein Schadensersatzanspruch entstanden, so fällt dieser in das Verwaltungsvermögen der Gemeinschaft und kann, auch wenn die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft zwischenzeitlich wechseln, von der Gemeinschaft in ihrer aktuellen Zusammensetzung verfolgt werden; denn der Anteil am Verwaltungsvermögen verbleibt im Falle eines Eigentümerwechsels nicht in der Hand des Veräußerers, sondern geht mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Grundstück automatisch auf den Erwerber über.OLG Köln06.02.1998
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24 W 7648/96 - Wohngeldrückerstattung bei aufgehobenem UmlagebeschlußLeitsatz: 1. Wird ein Sonderumlagebeschluß für ungültig erklärt, hängt die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge nach zwischenzeitlichen Abrechnungsbeschlüssen davon ab, daß die Wohnungseigentümer über die Folgenbeseitigung der mißlungenen Umlage Beschluß fassen, was notfalls gerichtlich erzwingbar ist. 2. geht nach etwa zehn Jahren eine Konkursquote zur freien Verfügung der dann bestehenden Eigentümergemeinschaft ein, hat jeder Wohnungseigentümer, der sich an der Abdeckung der zur Konkurstabelle angemeldeten Forderungen beteiligt hatte, einen Anspruch gegen die Gemeinschaft auf anteilige Auskehr der Konkursquote nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung.KG28.01.1998
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16 Wx 279/97 - Streitgegenstand; zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff; WEG-VerfahrenLeitsatz: Im WEG-Verfahren gilt für die Beurteilung, über welchen Streitgegenstand bereits rechtskräftig entschieden ist, der zweigliedrige Streitgegenstandsbegriff des Zivilprozeßrechts.OLG Köln22.12.1997
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8 RE-Miet 6574/97 - Rechtsentscheid; Mieterhöhungsverlangen; ortsübliche Vergleichsmiete; Mietspiegel; BruttomieteLeitsatz: Die Frage, wie aus den Bruttomietwerten der Berliner Mietspiegel die ortsüblichen Nettokaltmieten ermittelt werden - ob durch Abzug der im konkreten Fall anfallenden Betriebskosten oder durch die im Mietspiegel angegebenen ortsüblichen Betriebskosten - ist keine Rechtsfrage und deshalb einem Rechtsentscheidsverfahren nicht zugänglich. (Leitsatz der Redaktion)KG25.09.1997