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Suchergebnis Urteilssuche (5721 - 5730 von 7938)

  1. VIII ARZ 5/92 - Rechtsentscheid; Schönheitsreparaturen; Anfangsrenovierungsklausel
    Leitsatz: Hat sich der Mieter neben den laufenden Schönheitsreparaturen nach Fristenplan oder nach Bedarf in einer gesonderten Formularklausel oder individuellen Vereinbarung auch zur Anfangsrenovierung verpflichtet, verstößt die Abwälzung der Schönheitsreparaturen gegen § 9 AGBG.
    BGH
    02.12.1992
  2. - V ZR 83/91 - Anfechtung; Grundstückskaufvertrags; Ausreiseverkauf; Druck staatlicher Stellen; Nötigung
    Leitsatz: 1. Die zivilrechtliche Anfechtung eines Grundstückskaufvertrags, den der Eigentümer auf Druck staatlicher Stellen zu dem Zweck ab-geschlossen hat, die Genehmigung zur Ausreise aus der ehemaligen DDR zu erhalten, ist durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen; dies gilt auch dann, wenn die Anfechtung vor Inkrafttreten des Ver mögensgesetzes am 29. September 1990 erklärt worden ist. 2. Ansprüche auf Rückgabe von Grundeigentum in der ehemaligen DDR, das der Eigentümer auf Druck staatlicher Stellen zu dem Zweck veräußert hat, die Genehmigung zur Ausreise zu erhalten, können nur vor den Verwaltungsgerichten verfolgt werden.
    BGH
    03.04.1992
  3. VIII ARZ 5/90 - Rechtsentscheid; Heizkostennachforderung; Verjährungsbeginn
    Leitsatz: Für den Beginn der Verjährung einer Heizkostennachforderung des Vermieters gegen seinen Wohnungsmieter ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem dem Mieter die Abrechnung über die Heizkosten zugeht.
    BGH
    19.12.1990
  4. 3 W 136/17 - Gegenläufige einstweilige Verfügungen mit Unterlassungs- und Duldungsverpflichtung, Entschuldigung eines Verstoßes gegen eine Unterlassungsverfügung
    Leitsatz: Eine zuerst ergangene einstweilige Verfügung auf Unterlassung einer Besitzstörung, welche sich auf possessorische Besitzansprüche stützt, wird nicht dadurch gegenstandslos, dass der Verfügungsgläubiger in einer später erlassenen einstweiligen Verfügung gestützt auf petitorische Besitzansprüche des anderen zur Duldung der Besitzbeeinträchtigung verpflichtet wird; die zuerst ergangene Verfügung bedarf zu ihrer Wirkungslosigkeit der Aufhebung. Die später erlassene Duldungsverfügung entschuldigt den dortigen Gläubiger nicht bei Verstößen gegen eine gegen ihn gerichtete, frühere Unterlassungsverfügung.
    OLG Rostock
    07.11.2017
  5. 8 U 15/15 - Allgemeine Voraussetzungen für die Geltendmachung des Vermieterpfandrechts, Selbsthilferecht und verbotene Eigenmacht beim Vermieterpfandrecht, Unpfändbarkeit der Betriebsmittel
    Leitsatz: 1. Zur Frage eines Selbsthilferechts des Vermieters gemäß § 562 b BGB durch Zuparken der Grundstückszufahrt.2. Zur Unpfändbarkeit der Betriebsmittel einer Kfz-Werkstatt gemäß § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO. (Nichtamtliche Leitsätze)
    KG
    13.07.2015
  6. I-24 U 119/13 - Mietminderung, Mängel des Mietobjekts, Urkundsbeweis, Feuchtigkeit
    Leitsatz: 1. Wenn eine Mietminderung vertraglich ausgeschlossen ist, kann der auf Mietzahlung in Anspruch genommene Mieter für den Fall seiner Verurteilung wegen der geltend gemachten Mängel des Mietobjekts im Wege der (Hilfs-) Widerklage auf Erstattung der - von ihm nachzuweisenden - Mietzahlungen klagen. 2. Mietmängel können ohne Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme im Wege des Urkundsbeweises durch die Verwertung des Protokolls über eine Zeugenaussage und die richterliche Inaugenscheinnahme aus einem anderen Verfahren bewiesen werden. Die Verwertung der Niederschrift ist aber ausgeschlossen, wenn eine der Parteien von dem Recht Gebrauch macht, die Anhörung der Zeugen und die Inaugenscheinnahme im anhängigen Rechtsstreit zu beantragen.
    OLG Düsseldorf
    12.06.2014
  7. 12 U 49/11 - Urkundenprozess bei unstreitigen Mietmängeln
    Leitsatz: § 592 Satz 1 ZPO öffnet den Urkundenprozess grundsätzlich unterschiedslos für die Geltendmachung aller Ansprüche, welche die Zahlung einer bestimmten Geldsumme zum Gegenstand haben. Das ist auch bei Mietforderungen der Fall. Der Statthaftigkeit des Urkundenprozesses steht nicht entgegen, dass der Mieter Mängel der Mietsache behauptet hat und der Anspruch auf die Miete daher gemäß § 536 Abs. 1 BGB von Gesetzes wegen ganz oder teilweise erloschen sein könnte. Sind dagegen erhebliche Mängel der Mietsache zwischen den Parteien unstreitig und damit nicht beweisbedürftig, so steht fest, dass die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist. Die Höhe der dann nur noch geschuldeten geminderten Miete ergibt sich nicht aus dem Mietvertrag. Der Mietzins kann dann in der Regel nicht mehr im Urkundenprozess eingeklagt werden.
    KG
    05.04.2012
  8. 2 U 192/10 - Kautionsverwertung durch ehemaligen Vermieter
    Leitsatz: Ein Vermieter kann eine Kaution auch dann noch zur Deckung seiner rechtskräftig festgestellten Forderung verwerten, wenn er das Mietobjekt bereits veräußert und übereignet hat, sofern sich die Kaution noch in seinem Vermögen befindet. § 566 a BGB bezweckt den Schutz des Mieters, der durch die Veräußerung des Mietobjekts nicht schlechter gestellt werden soll, als er vor der Veräußerung stand. Der Mieter soll aber auch nicht zu Lasten des vormaligen Vermieters ungerechtfertigt besser gestellt werden, indem er die Mietsicherheit von dem Erwerber stets uneingeschränkt zurückfordern kann.
    OLG Frankfurt a. M.
    15.04.2011
  9. I-24 U 120/10 - Pachtverlängerung bei nicht rechtzeitiger Kündigung; fingierte Ausübung der Option; Schriftform
    Leitsatz: 1. Die Klausel eines Pachtvertrages „Die Verpächterin räumt dem Pächter zweimalige Option von jeweils 5 Jahren ein, die dann wirksam wird, wenn das Vertragsverhältnis nicht 12 Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt wird." ist als fingierte Ausübung eines Optionsrechts des Pächters auszulegen. 2. Die schon im Vertrag fingierte Ausübung der Option bezweckt die Einhaltung der Schriftform langfristiger Mietverträge zum Schutz des Grundstückserwerbers.
    OLG Düsseldorf
    17.12.2010
  10. 12 W 30/10 - Aufgebotsverfahren; Berechtigung auch des Eigentümers im Falle des abhanden gekommenen Grundschuldbriefs
    Leitsatz: Der mit Namen, Anschrift und Aufenthalt bekannte Gläubiger einer Briefgrundschuld, der eine Löschungsbewilligung erteilt hat, ist nicht allein dadurch unbekannt im Sinne des § 1170 BGB, dass der Grundschuldbrief abhanden gekommen ist. Auch der Eigentümer, dem der Gläubiger einer Grundschuld die Löschungsbewilligung erteilt hat, ist berechtigt, das Aufgebotsverfahren nach § 467 Abs. 2 FamFG zu betreiben, wenn der Grundschuldbrief abhanden gekommen ist.
    KG
    25.10.2010