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Suchergebnis Urteilssuche (5701 - 5710 von 7938)
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V ZB 58/99 - Kein Sondernutzungsrecht durch MehrheitsbeschlußLeitsatz: a) Ein Sondernutzungsrecht kann nur durch Vereinbarung, nicht auch durch bestandskräftig gewordenen Mehrheitsbeschluß begründet werden. Der Wohnungseigentümerversammlung fehlt hierzu die absolute Beschlußkompetenz (teilweise Aufgabe von BGHZ 54, 65 sowie Abgrenzung zu BGHZ 127, 99 = GE 1994,1383 und 129, 329 = GE 1995, 1215). b) Durch Beschlußfassung können nur solche Angelegenheiten geordnet werden, über die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach einer Vereinbarung die Wohnungseigentümer durch Beschluß entscheiden dürfen, anderenfalls bedarf es einer Vereinbarung. c) § 23 Abs. 4 WEG, wonach ein Beschluß nur ungültig ist, wenn er für ungültig erklärt wurde, setzt voraus, daß die Wohnungseigentümer überhaupt durch Beschluß entscheiden durften. d) Ein trotz absoluter Beschlußunzuständigkeit gefaßter Beschluß ist nichtig. e) Der Beschluß in einer Angelegenheit, welche die Regelung des Gebrauchs (§ 15 WEG), der Verwaltung (§ 21 WEG) und der Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 22 WEG) betrifft, aber nicht mehr eine "ordnungsmäßige" Maßnahme zum Inhalt hat, ist nur anfechtbar.BGH20.09.2000
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LwZR 15/99 - Unbekannter Eigentümer; Bestellung des LandkreisesLeitsatz: Als Vertreter eines Grundstückseigentümers, der nicht bekannt ist oder dessen Aufenthaltsort nicht festgestellt werden kann, kann der Landkreis auch sich selbst bestellen.BGH16.06.2000
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V ZR 112/98 - Fälligkeitszinsen, - und SchadensersatzLeitsatz: Bei einem auf § 326 BGB gestützten Schadensersatzbegehren können Fälligkeitszinsen nicht mehr geltend gemacht werden. Wohl aber kann dem Gläubiger durch die Nichtzahlung vereinbarter Fälligkeitszinsen ein ersatzfä higer Nichterfüllungsschaden entstanden sein.BGH01.10.1999
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VII ZR 162/97 - Architekt, Verjährung des Schadensersatzanspruches gegen den -en; Abnahme, - bei ArchitektenwerkvertragLeitsatz: Liegt ein nicht mehr nachbesserungsfähiger Mangel eines Architektenwerkes vor, kann der Besteller des Architektenwerkes Schadensersatz nach § 635 BGB geltend machen. Dieser Anspruch setzt eine Abnahme nicht voraus. Er unter liegt der dreißigjährigen Regelverjährung nach § 195 BGB.BGH30.09.1999
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III ZR 5/98 - Vorverhandlungen, - durch nicht allein VertretungsberechtigtenLeitsatz: Zur Bedeutung von Vorverhandlungen, die ein nicht allein Vertretungsbe rechtigter führt, für den späteren Vertragsabschluß.BGH08.07.1999
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BLw 18/98 - Hoferklärung, negative Wirkung der - für RechtsnachfolgerLeitsatz: Die negative Hoferklärung wirkt auch dann für alle Rechtsnachfol ger im Sinne von BGHZ 118, 356 fort, wenn danach zeitweilig die sonstigen Voraussetzungen für ei ne Höferechtsfähigkeit nach § 1 HöfeO nicht erfüllt gewesen sind.BGH05.03.1999
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XII ZR 208/96 - Generalquittung; Verzicht; Nutzungsentschädigung; Abtretung; Rückgabeanspruch; verspätete RückgabeLeitsatz: Eine Generalquittung, in der der Vermieter bei verspäteter Rückgabe der Mietsache dem Mieter gegenüber erklärt, er werde keine Ansprüche mehr - gleich aus welchem Rechtsgrund - geltend machen, schließt nicht aus, daß der Käufer der Mietsache, dem der Vermieter den Rückgabeanspruch bereits abgetreten hat, wegen der verspäteten Rückgabe rückständigen Mietzins, Nutzungsentschädigung sowie Schadensersatz wegen des Räumungsverzugs geltend machen kann.BGH13.01.1999
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VI ZR 386/97 - Deliktsrecht; Staatshaftungsrecht; Schadensersatzansprüche gegen PDSLeitsatz: Zur Frage, ob einem früheren Bürger der DDR wegen des Schadens, den er infolge einer rechtsstaatswidrigen Inhaftierung in der DDR erlitten hat, auf der Grundlage des Deliktsrechts oder des Staatshaftungsrechts Schadensersatzansprüche gegen die PDS als Rechtsnachfolgerin der SED zustehen können.BGH15.12.1998
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V ZR 29/98 - Dingliches Wohnungsrecht; Wiedereinräumung des Besitzes trotz rechtskräftigem Räumungsurteil; Wohnungsrecht, dingliches -; Rechtskraft, Wirkung der -; RäumungsurteilLeitsatz: a) Rechtsgrund für ein dingliches Wohnungsrecht ist der schuldrechtli che Vertrag, in dem Verpflichteter und Berechtigter die Bestellung ver einbart haben, nicht ein zusätzlich abgeschlossener Mietvertrag über die von dem dinglichen Recht erfaßte Wohnung. b) Wird das Wohnungsrecht verein barungsgemäß bestellt, ist der zu grunde liegende Schuldvertrag erfüllt und rechtfertigt den Fortbestand der Dienstbarkeit; er stellt kein der Kün digung zugängliches Dauerschuld verhältnis dar und bleibt von der Kündigung eines zusätzlich abge schlossenen Mietvertrages unbe rührt. c) Wird gegen den Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts rechts kräftig auf Räumung erkannt, so er faßt die Wirkung der Rechtskraft nicht die Feststellung, daß ein ding liches Wohnungsrecht nicht oder nicht mehr besteht; der Geltendma chung des Wohnungsrechts durch Verlangen nach Wiedereinräumung des Besitzes steht der Räumungsti tel unter dem Gesichtspunkt der rechtskräftigen Versagung des kon tradiktorischen Gegenteils jedenfalls dann nicht entgegen, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse seitdem geändert haben.BGH13.11.1998
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IV ZR 327/97 - Erbverzicht; Zuwendungsverzicht; Verzichtserklärung; Wegfall der GeschäftsgrundlageLeitsatz: Einem Erb- oder Zuwendungsver zicht kann nach Eintritt des Erbfal les nicht mehr entgegengehalten werden, die Geschäftsgrundlage fehle oder der mit ihm bezweckte Erfolg sei nicht eingetreten (Abgrenzung zu BGHZ 134, 152).BGH04.11.1998