« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (5331 - 5340 von 7973)
Sortierung:
-
2 C 11/84 - Wohnwertzuschlag; Bestimmtheit/von § 5 Abs. 2 XII. BMG; Ermächtigungsgrundlage/für die 1. MHV-XII. BMGLeitsatz: Die Erhebung des Wohnwertzuschlages ab 1. Januar 1984 ist unzulässig, weil die Ermächtigungsgrundlage des § 5 Abs. 2 XII. BMG in sich widersprüchlich ist, nach welchen Kriterien der Wohnwertzuschlag zu bemessen ist.AG Tiergarten15.05.1984
-
BVerwG 8 B 5.19 - Beschäftigung, Rentenversicherungspflicht, Wehrdienst, ÜberraschungsentscheidungLeitsatz: Für die Frage, ob als Beschäftigung i.S.d. § 22 Abs. 1 Nr. 7 und § 14 Abs. 2 BerRehaG nur eine der Rentenversicherungspflicht unterliegende Erwerbstätigkeit anzusehen ist, oder ob nach dem Sinn und Zweck der Regelungen auch der Grundwehrdienst in der NVA unter bestimmten Voraussetzungen als tatbestandsmäßige Beschäftigung in Betracht kommt, könnte erheblich sein, ob der bei Beginn der Verfolgung geleistete Wehrdienst rentenversicherungsrechtlich einem der Bereiche des § 14 Abs. 2 BerRehaG unterfiel. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG22.05.2019
-
BVerwG 8 B 43.17 - Vermögensrechtliche Entschädigungsberechtigtenfeststellung bzgl. einer Unternehmensbeteiligung, Arisierung, Eigenbesitzwillen, Feststellung eines Eigenbesitzes an Aktienbeteiligung als Voraussetzung der Eigentumsvermutung nach § 1006 Abs. 2 BGBLeitsatz: 1. Die Abweichung des angegriffenen Urteils von einer Entscheidung eines anderen obersten Bundesgerichts auf den Revisionszulassungsgrund kann zu einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache führen. 2. Die Vermutungswirkung des § 1006 Abs. 2 BGB zugunsten des Eigentums eines Besitzers greift nicht, wenn der Erwerb von Eigenbesitz nicht festgestellt werden kann. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG12.07.2018
-
BVerwG 3 B 42.14 - Ausschließung von der beruflichen Rehabilitierung wegen Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit der DDRLeitsatz: Der durch eine freiwillige Spitzeltätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR verwirklichte Ausschluss von der Rehabilitierung nach § 4 BerRehaG entfällt nicht wieder durch eine nachträgliche Distanzierung des Spitzels vom MfS.BVerwG30.07.2015
-
BVerwG 8 B 13.14 - Wiederaufgreifensverfahren; neue Beweismittel; Werturteile; Verfahrensmangel; Divergenzrüge; grundsätzliche BedeutungLeitsatz: 1. Zu den Beweismitteln, die die Überzeugung von der Existenz von für das Wiederaufgreifensverfahren maßgeblichen Tatsachen begründen können, können auch Werturteile zählen, über die wie über sonstige Tatsachen Beweis erhoben werden kann, sofern sie nicht unmittelbar zur Bestimmung des Inhalts einer Rechtsnorm dienen. 2. Ein nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens gefertigtes, Bewertungen enthaltendes Schriftstück darf daher im Wiederaufgreifensverfahren nicht ohne Weiteres mit der Begründung zurückgewiesen werden, es sei kein neues Beweismittel, weil Neuheit nur dem Werturteil, nicht aber dem bewerteten Faktum zuzusprechen ist. 3. Grundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache nur dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer bisher höchstrichterlich ungeklärten, in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrunde liegenden Einzelfall hinausgehenden entscheidungserheblichen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) zu erwarten ist. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG06.10.2014
-
BVerwG 3 PKH 8.12 - Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes; Ermittlung der Auslegung und Anwendung der Bestimmungen des DDR‑RechtsLeitsatz: 1. Die Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes ist auf Eingriffe in eine verfestigte berufsbezogene Position begrenzt. 2. Grundsätzlich ist es den Tatsachengerichten vorbehalten, die Auslegung und Anwendung von Bestimmungen des DDR‑Rechts zu ermitteln. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG12.12.2012
-
BVerwG 8 B 26.12 - Dingliches Nutzungsrecht; Wirksamkeit mit Aushändigung der Verleihungsurkunde; Grundbucheintragung; Nutzungsrechtsverleihung bei Gelegenheit des EigenheimverkaufsLeitsatz: 1. Die Verleihung eines dinglichen Nutzungsrechts nach § 287 ZGB wurde mit der Aushändigung der Verleihungsurkunde zu dem in dieser Urkunde verzeichneten Zeitpunkt wirksam (§ 287 Abs. 2 Satz 2 ZGB); die Eintragung als Belastung des Grundeigentums (regelmäßig Volkseigentums) nach § 4 Abs. 3 NutzRG war nicht Voraussetzung die Entstehung des Rechts. 2. Die Verleihung eines neuen Nutzungsrechts für das gesamte Grundstück war auch dann rechtlich zulässig, wenn der Nutzer das Eigentum an dem aufstehenden Gebäude durch Kaufvertrag erworben hat und dem Verkäufer ein dingliches Nutzungsrecht nur für einen Teil des Grundstücks verliehen war. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG16.10.2012
-
BVerwG 3 B 33.11 - Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung; Vermögensentziehung auf anderer als besatzungshoheitlicher Grundlage; Abgrenzung zwischen Restitution und EntschädigungLeitsatz: Die Rückgängigmachung von Vermögensentziehungen auf anderer als besatzungshoheitlicher Grundlage richtet sich gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG nach dem Vermögensgesetz, wenn die Maßnahme zielgerichtet den Entzug des zurückverlangten Gegenstandes bezweckt hat, und sie unterfällt dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, wenn sie primär auf andere Zwecke zielte und durch grob rechtsstaatswidrige Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre des Geschädigten gekennzeichnet war. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)BVerwG01.09.2011
-
BVerwG 8 B 36.11 - Vermögensverlust bei staatlicher Verwaltung von Feindvermögen; Ausschlagung der besatzungshoheitlichen Enteignung; Beweislast für vermögensrechtliche Ansprüche; EnteignungsexzessLeitsatz: 1. Die Anordnung der staatlichen Verwaltung aufgrund der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl. I S. 191), auch wenn es sich mittelbar um jüdisches Vermögen handelte, ist nicht als ein Vermögensverlust „auf andere Weise" im Sinne von § 1 Abs. 6 VermG anzusehen; das gilt auch bei der Reduzierung der „Werthaltigkeit" des jüdischen Vermögens durch die Einsetzung eines staatlichen Verwalters. 2. Zur Anwendung des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG reicht es aus, dass die sowjetische Besatzungsmacht mit den Enteignungsmaßnahmen deutscher Stellen generell einverstanden war. 3. Auch bei Anwendung des § 1 VermG muss grundsätzlich eine Partei die Tatsachen, aus denen sie ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, beweisen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG17.08.2011
-
BVerwG 8 B 36.06 - Fristbeginn nach Abschluß eines durchgeführten Anhörungsverfahrens; BGB-DürftigkeitseinredeLeitsatz: 1. Die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 VwVfG beginnt regelmäßig erst nach Abschluß eines gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 VermG durchgeführten Anhörungsverfahrens. 2. Für die Ablösung staatlicher Beteiligungen ist nicht vorgesehen, daß die Entscheidung über die Dürftigkeitseinrede im Verfahren nach §§ 30 ff. VermG von den Vermögensämtern getroffen wird. Diese ist vielmehr nur für den Wertausgleich vorgesehen, der für vom Verfügungsberechtigen durchgeführte Maßnahmen für eine Bebauung, Modernisierung oder Instandsetzung des Vermögenswertes erfolgt war (§ 7 Abs. 4 VermG). (Leitsätze der Redaktion)BVerwG09.01.2007