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Suchergebnis Urteilssuche (5231 - 5240 von 7938)
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V ZB 143/12 - Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVGLeitsatz: Wird der Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels bereits vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung gestellt, das Rechtsmittel aber dann begründet, ist eine 1,6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG unabhängig davon erstattungsfähig, ob das Verfahren später durch Rücknahme, durch Sachentscheidung oder in sonstiger Weise beendet wird (Abweichung von BGH, Beschluss vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723).BGH23.10.2013
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V ZB 53/12 - Bezeichnung des zu versteigernden Grundstücks in der Terminsbestimmung; Zwangsversteigerung; ordnungsgemäße Bekanntmachung von Versteigerungsobjekten in Veröffentlichungsmedien; örtliche Lage der Immobilie; unzureichende GemarkungsangabeLeitsatz: Die Bezeichnung des Grundstücks in der Terminsbestimmung nur unter Angabe der Gemarkung genügt den Anforderungen des § 37 Nr. 1 ZVG regelmäßig nicht, wenn die Gemarkung für eine ortsunkundige Person ohne Heranziehung weiterer Informationsquellen keine Rückschlüsse auf den Ortsnamen zulässt. Wird der Versteigerungstermin in beiden gemäß § 39 Abs. 1 ZVG zur Wahl gestellten Veröffentlichungsmedien bekannt gemacht, liegt eine ordnungsgemäße Bekanntmachung auch dann vor, wenn nur in einer der beiden Veröffentlichungen der Ortsname genannt ist.BGH17.01.2013
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V ZR 231/11 - Untergemeinschaften; KostenkompetenzenLeitsatz: 1. Auch wenn die Teilungserklärung den Mitgliedern von Untergemeinschaften eine Beschlusskompetenz für die sie betreffenden Betriebskosten einräumt, muss sich die Anfechtung eines solchen Eigentümerbeschlusses gegen alle übrigen Wohnungseigentümer richten, soll die Klage nicht unzulässig sein. 2. Ist in der Gemeinschaftsordnung bestimmt, dass die Kosten und Lasten für die Untergemeinschaften - soweit rechtlich zulässig - selbständig verwaltet werden sollen, hat der Verwalter hausbezogene Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen aufzustellen und der Untergemeinschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.BGH20.07.2012
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V ZR 240/11 - Übereignungsanspruch des Käufers bei Wegfall der Genehmigungsbedürftigkeit des Grundstücksverkaufs bei unbekannten Erben des VerkäufersLeitsatz: Ist der Verkäufer eines in der DDR belegenen Grundstücks von seiner Eigentumsverschaffungspflicht frei geworden, weil die Auflassung nach der Grundstücksverkehrsordnung nicht genehmigungsfähig war, kann der Käufer die Übereignung des Grundstücks nach dem Wegfall des Versagungstatbestandes auch dann nicht verlangen, wenn dieses mangels bekannter Erben des Verkäufers gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 7 EntschG i.V.m. § 15 GBBerG in den Entschädigungsfonds des Bundes abzuführen ist (Fortführung von Senat, Urteil vom 25. März 1994 - V ZR 171/92, WM 1994, 1250 = ZOV 1994, 300 und Urteil vom 3. Juli 1998 - V ZR 268/97, VIZ 1998, 581).BGH15.06.2012
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VIII ZR 155/11 - Minderung wegen Lärms durch Nutzung als Ferienwohnung; Partylärm; Touristen; Lärmprotokoll; Umfang der Darlegungslast des Mieters; rechtliches GehörLeitsatz: Zur Darlegung wiederkehrender Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs genügt eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen (Partygeräusche, Musik, Lärm durch Putzkolonnen auf dem Flur o. Ä.) es geht, zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten; der Vorlage eines „Protokolls" bedarf es nicht.BGH29.02.2012
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VII ZR 180/10 - Werklohnansprüche; nicht abgenommene und nicht abnahmefähige Leistung; BauabnahmeLeitsatz: a) Im Falle der Abweisung eines Zahlungsanspruchs als (noch) nicht fällig erwächst in materielle Rechtskraft, dass der Kläger bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gegen den Beklagten keinen zur Zahlung fälligen Anspruch hatte (Bestätigung von BGH, Urteil vom 6. Oktober 1989 - V ZR 263/86, WM 1989, 1897). b) In den Fällen der Berufungszurückweisung nach § 522 Abs. 2 ZPO tritt an die Stelle des Zeitpunkts der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung der Zeitpunkt, bis zu dem das Berufungsgericht Vortrag der Parteien bei seinem Beschluss berücksichtigen musste.BGH28.07.2011
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IX ZR 15/10 - Ansprüche gegen Zwangsverwalter wg. unterlassener VermietungLeitsatz: Ein Schadensersatzanspruch gegen den Zwangsverwalter wegen unterlassener Vermietung setzt voraus, dass der Zwangsverwalter die Wohnung in Besitz nehmen und die Bonität von Mietinteressenten überprüfen konnte. (Leitsatz der Redaktion)BGH23.09.2010
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VII ZR 164/07 - Zeithonorar bei Beratungsvereinbarung mit Architekt oder Ingenieur; Verhältnis zur HOAI; Mindest- und Höchstsätze; Begründung eines Zeithonorars; Stundenlohnvergütung für Werkleistungen; Nebenpflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung; schriftliche VereinbarungLeitsatz: 1. Die Vereinbarung eines Zeithonorars für Architekten- und Ingenieurleistungen ist gemäß § 4 Abs. 1 HOAI wirksam, wenn sie schriftlich bei Auftragserteilung unter Berücksichtigung des Preisrahmens der Mindest- und Höchstsätze erfolgt. Die Wirksamkeit einer solchen Honorarvereinbarung hängt nicht davon ab, ob die Preisvorschriften der HOAI eine Abrechnung nach Zeithonorar anordnen oder zulassen. 2. Eine nach § 4 Abs. 1 HOAI wirksam getroffene Zeithonorarvereinbarung unterliegt nicht den Beschränkungen des § 6 HOAI. Die einzuhaltenden Mindest- und Höchstsätze ergeben sich aus §§ 10 ff. HOAI oder vergleichbaren Regelungen und nicht aus § 6 Abs. 2 HOAI. 3. Zur schlüssigen Begründung eines nach Zeitaufwand zu bemessenden Vergütungsanspruchs muss der Unternehmer grundsätzlich nur darlegen, wie viele Stunden für die Erbringung der Vertragsleistungen angefallen sind. 4. Die Vereinbarung einer Stundenlohnvergütung für Werkleistungen begründet nach Treu und Glauben eine vertragliche Nebenpflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung, deren Verletzung sich nicht unmittelbar vergütungsmindernd auswirkt, sondern einen vom Besteller geltend zu machenden Gegenanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB entstehen lässt. Dessen tatsächliche Voraussetzungen muss der Besteller nach allgemeinen Grundsätzen darlegen und beweisen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 1. Februar 2000 - X ZR 198/97, BauR 2000, 1196). 5. Der Unternehmer muss zu Art und Inhalt der nach Zeitaufwand abgerechneten Leistungen jedenfalls so viel vortragen, dass dem für die Unwirtschaftlichkeit der Leistungsausführung darlegungspflichtigen Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird. Insoweit trifft ihn eine sekundäre Darlegungslast. 6. Welchen Sachvortrag der Unternehmer danach zur Erfüllung seiner sekundären Darlegungslast konkret zu führen hat, ist einer generalisierenden Betrachtung nicht zugänglich und muss im Einzelfall unter Berücksichtigung des jeweiligen Vorbringens der Gegenseite beurteilt werden. Maßstab hierfür ist das Informations- und Kontrollbedürfnis des Bestellers.BGH17.04.2009
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VIII ZR 68/07 - Zustellung Vollstreckungsbescheid an prozessunfähige Partei; Versäumung der EinspruchsfristLeitsatz: Die unter Verstoß gegen § 170 Abs. 1 ZPO erfolgte Zustellung eines Vollstreckungsbescheids an eine - aus dem zuzustellenden Titel nicht erkennbar - prozessunfähige Partei setzt die Einspruchsfrist in Gang (Bestätigung von BGHZ 104, 109).BGH19.03.2008
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IX ZB 229/06 - Unzulässige NachtragsverteilungLeitsatz: Die Anordnung der Nachtragsverteilung wegen eines versehentlich nicht verwerteten Grundstücks ist unzulässig, wenn vor der Anordnung die Auflassung erklärt und der Antrag auf Eintragung beim Grundbuchamt vom Erwerber oder vom Notar für diesen gestellt worden war.BGH06.12.2007