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Suchergebnis Urteilssuche (5091 - 5100 von 7939)

  1. 209 C 39/04 - Unterbrechung des Räumungsprozesses durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters
    Leitsatz: 1. Der Räumungsprozeß, in dem der Vermieter Herausgabe der Wohnung nach außerordentlicher fristloser Kündigung verlangt, ist mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters unterbrochen. 2. Das gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter gegenüber dem Vermieter erklärt, er habe die Mieträume nicht in Beschlag genommen.
    AG Charlottenburg
    23.03.2005
  2. 14 C 371/04 - Kein Makleranspruch des Verwalters für Wohnungsvermittlung
    Leitsatz: Es entsteht kein Makleranspruch wegen Wohnungsvermittlung, wenn der Vermittler als Repräsentant des Vermieters auftritt und handelt. Es kommt nicht darauf an, ob der Makler einen wirksamen Verwalterauftrag des Vermieters hat. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    18.02.2005
  3. 100 C 203/04 - Gaststättenlärm bis 20 Uhr und Zigarettenrauch kein Mietmangel
    Leitsatz: 1. Auch in einer ruhigen Wohngegend muß der Mieter in Berlin einen zeitlich begrenzten Gaststättenbetrieb auf einer Terrasse hinnehmen. 2. Gelegentliche Einwirkungen von Zigarettenrauch muß der Mieter hinnehmen und kann sich nicht auf eine Asthmaerkrankung berufen.
    AG Pankow/Weißensee
    27.10.2004
  4. 6 C 191/99 - Fogging; Mietminderung
    Leitsatz: Werden in einer Wohnung Wandfarben verwendet, die sogenannte Weichmacher (z. B. Dibutylphthalat) enthalten, kann das zu Schwarzverfärbungen führen (Schmutzfilm an Wänden, Türen, Fensterrahmen und dergleichen). Diese übermäßige Verschmutzung stellt einen Mangel der Mietsache dar, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt. Der Mieter muß sich allerdings dann einen Anteil anrechnen lassen, wenn er durch Rauchen und Abbrennen von Kerzen zur Verstärkung der Schwarzverfärbung beiträgt. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    10.07.2002
  5. 42 C 550/00 - Betriebskosten; Vorauszahlung; Nachzahlung; Vertrauensschutz
    Leitsatz: Die Vereinbarung von Vorauszahlungen auf Betriebskosten besagt nicht, daß die Vorauszahlungen nach dem Willen der Mietvertragsparteien den voraussichtlichen Abrechungsbetrag erreichen sollen.
    AG Hamburg
    30.01.2001
  6. 15 C 46/00 - Betriebskosten im Rahmen der GEWOS- Durchschnittswerte; ordentliche Geschäftsführung
    Leitsatz: Der Vermieter hat keinen Anspruch auf Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung, wenn die zum Mietspiegel 1998 ermittelten ortsüblichen Betriebskosten überschritten werden und eine nachvollziehbare Erläuterung dazu fehlte.
    AG Schöneberg
    09.05.2000
  7. 17 C 3320/99 - Rauchen, übermäßiges; Teppichboden; Teppich, vergilbter; Schadensersatz
    Leitsatz: Übermäßiges Rauchen in der Mietwohnung, das zur übermäßigen Abnutzung des Teppichbodens führt, fällt nicht mehr unter den Begriff des vertragsgemäßen Gebrauchs und verpflichtet den Mieter zum Schadensersatz.
    AG Magdeburg
    19.04.2000
  8. 54 C 6052/99 - Mietvertrag, vorzeitiger; Beendigung; Altersheim; gewichtiger Grund
    Leitsatz: Der Umzug in ein Altenpflegeheim stellt einen gewichtigen Grund auf seiten des Mieters zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses dar. Voraussetzung für die vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis ist allerdings, daß von seiten des Mieters ein Nachmieter gestellt wird oder die Neuvermietung für den Vermieter sehr leicht möglich ist.
    AG Münster
    16.03.2000
  9. 5 C 283/99 - Bestätigung unwirksamer Staffelmietvereinbarung durch dreimalige Zahlung nach jeweiliger Anforderung; konkludente Zustimmung
    Leitsatz: Wird ein erhöhter Mietzins auf schriftliche Anforderung hin mindestens drei Monate lang vorbehaltlos gezahlt, liegt darin eine konkludente Zustimmung des Mieters, so daß ein Rückzahlungsanspruch auch dann ausscheidet, wenn die Staffelmietvereinbarung unwirksam war.
    AG Schöneberg
    06.10.1999
  10. 104 C 210/99 - Unwirksame Endrenovierungsklausel; Rückgabe des von einem Dritten zu Kautionszwecken verpfändeten Sparbuchs
    Leitsatz: 1. Die formularvertragliche Regelung: "Im Hinblick darauf, daß der Mieter eine neue Wohnung übernimmt, verpflichtet er sich, die Wohnung im gleichwertigen Zustand zurückzugeben bzw. das, was daran fehlt, in Geld zu ersetzen. Dies gilt insbesondere für Schönheitsreparaturen" stellt eine unwirksame Endrenovierungsklausel dar. 2. Ein möglicher Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung noch nicht abgerechneter Nebenkosten begründet kein Zurückbehaltungsrecht an der Mietsicherheit. 3. Hat sich allein der Mieter zur Stellung einer Mietsicherheit verpflichtet, und überläßt er dem Vermieter zu diesem Zweck ein zu dessen Gunsten von einem Dritten verpfändetes Sparbuch, kann er als Leistender im Sinne des § 812 BGB dessen Freigabe und Aushändigung an sich verlangen.
    AG Schöneberg
    09.08.1999