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Suchergebnis Urteilssuche (5041 - 5050 von 7973)

  1. 2 T 222/02 - Zahlungspflicht des Zwangsverwalters für Hausgeld
    Leitsatz: 1. Der Zwangsverwalter einer Eigentumswohnung ist verpflichtet, das laufende Hausgeld aus dem Zwangsverwaltersonderkonto zu entrichten; notfalls kann der Betrag vom Gläubiger als Vorschuß eingefordert werden. 2. Das gilt nicht für Hausgeldrückstände aus der Zeit vor Anordnung der Zwangsverwaltung, selbst wenn der Beitragsrückstand in einer nach der Beschlagnahme beschlossenen Jahresabrechnung ausgewiesen wird.
    LG Rostock
    25.04.2003
  2. 62 T 46/03 - Gebührenstreitwert für Instandsetzungsklage nach Jahresbetrag der fiktiven Minderung
    Leitsatz: Der Gebührenstreitwert einer Klage des Mieters auf Durchführung der Instandsetzungsarbeiten bemißt sich nach dem Jahresbetrag der fiktiven Minderung der Nettokaltmiete (gegen KG GE 2002, 930).
    LG Berlin
    24.04.2003
  3. 62 T 124/02 - Streitwert für Instandsetzungsklage nach Jahresbetrag der fiktiven Minderung
    Leitsatz: Auch in Kenntnis der entgegenstehenden Rechtsprechung des Kammergerichts hält die Kammer daran fest, daß der Streitwert einer Mangelbeseitigungsklage nach dem Jahresbetrag einer fiktiven Minderung der Nettokaltmiete zu berechnen ist. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    02.12.2002
  4. 61 S 466/01 - Mieterhöhung nach Modernisierung bei fehlender Modernisierungsankündigung; Modernisierungsduldung
    Leitsatz: Eine Mieterhöhung nach durchgeführter Modernisierung setzt eine ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung i. S. d. § 554 Abs. 3 BGB voraus, es sei denn, der Mieter hat die Maßnahmen geduldet. § 559 b Abs. 2 Satz 2 (Verschiebung der Mieterhöhung um sechs Monate) bezieht sich nur auf die Folgen einer unterlassenen bzw. zu niedrigen Ankündigung der zu erwartenden Mieterhöhung, nicht auf die gänzlich unterbliebene bzw. fehlerhafte Modernisierungsankündigung. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    05.08.2002
  5. 62 S 453/01 - Mieterhöhung durch GbR-Gesellschafter; Klagebefugnis der Gesellschafter; Aktivlegitimation
    Leitsatz: Bei einer (Außen-) GbR als Vermieterin muß die GbR das Mieterhöhungsverlangen nach §§ 558, 558 a BGB geltend machen und gegebenenfalls klagen; die Gesellschafter selbst sind nicht aktivlegitimiert, da sie nicht (auch) Rechtsinhaber sind. Auch eine gewillkürte Prozeßstandschaft kommt nicht in Betracht, da es sich um einen Anspruch auf Vertragsänderung nach § 558 BGB handelt. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    15.04.2002
  6. 3 S 13/00 - Räumungsklage; Zahlung; Schonfrist; fristlose Kündigung; Mietvorauszahlungsklausel; Vorauszahlungsklausel; Aufrechnung; Ausschluß
    Leitsatz: Bei einer formularvertraglichen Kombination von Mietvorauszahlungsklausel und Aufrechnungsbeschränkung sind beide Klauseln unwirksam, soweit es dem Mieter dadurch verwehrt ist, eine Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs durch unverzügliche Aufrechnung oder durch Aufrechnung innerhalb der Schonfrist unwirksam zu machen.
    LG Trier
    26.10.2000
  7. 1 S 95/00 N - Fortsetzung; Mietverhältnis; Anspruch; eheähnliche Gemeinschaft; Beendigung
    Leitsatz: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, nach Beendigung einer eheähnlichen Gemeinschaft zwischen Mietern, die beide Mietvertragsparteien sind, mit einem allein das Mietverhältnis fortzusetzen.
    LG Konstanz
    15.09.2000
  8. 1 S 63/00 - Schimmelpilz nach Einbau neuer Fenster; Feuchtigkeitsschäden; Mangel; Mietminderung
    Leitsatz: Kommt es nach Einbau neuer Fenster zur Schimmelbildung, weil der Mieter sein Heiz- und Lüftungsverhalten nicht anpaßt, ist der Mangel voll dem Verantwortungsbereich des Vermieters zuzuordnen, wenn er den Mieter nicht sachgerecht und präzise auf die Anforderungen im veränderten Raumklima hingewiesen hat.
    LG Gießen
    12.04.2000
  9. 10 S 444/99 - Kündigungsvoraussetzungen; Kündigungserklärung; Mietvorauszahlungsklausel; Aufrechnung; Beschränkung; Verzug; Mietzins; Fälligkeit
    Leitsatz: Sämtliche Kündigungsvoraussetzungen müssen im Zeitpunkt der Abgabe der Kündigungserklärung erfüllt sein; ist dies nicht der Fall, so ist die Kündigung unwirksam. Gegen die Wirksamkeit einer Vorauszahlungsklausel bestehen Bedenken, wenn sie in Verbindung mit einer die Aufrechnung beschränkenden Klausel steht.
    LG Köln
    15.03.2000
  10. 62 T 91/99 - Fortsetzungsanspruch bei befristetem Mietverhältnis gegenüber Zwangsverwalter; Verlängerung eines Zeitmietverhältnisses
    Leitsatz: Das Recht des Mieters, bei einem befristeten Mietverhältnis Fortsetzung auf unbestimmte Zeit zu verlangen (§ 564 a Abs. 1 BGB), besteht auch gegenüber dem Zwangsverwalter, der den Mieter nicht auf eine befristete Verlängerung verweisen darf.
    LG Berlin
    29.11.1999