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Suchergebnis Urteilssuche (5011 - 5020 von 7995)
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15 W 2260/93 - Rechtswegzuständigkeit; Abrechnungsanspruch; staatlicher VerwalterLeitsatz: Der Anspruch auf Abrechnung gegen den staatlichen Verwalter unterliegt dem Zivilrechtsweg.KG07.05.1993
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8 W 487/87 - Unterschriftsbeglaubigung; Verwalterbestellung; Bestellungsbeschluss; GeschäftswertLeitsatz: Als Geschäftswert von Unterschriftsbeglaubigungen auf der Niederschrift über den Bestellungsbeschluß eines Verwalters (§ 26 Abs. 4 WEG) ist nach § 30 Abs. 2 KostO der Wert regelmäßig mit 5.000,- DM anzunehmen. Eine Schätzung auf der Grundlage des Wertes oder der Größe der Wohnanlage ist nicht möglich.OLG Stuttgart06.05.1988
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8 REMiet 1/86 - Fristwehrung für Widerspruch gegen Gebrauchsfortsetzung; Mietverhältnis, stillschweigende Verlängerung; Widerspruch des Vermieters; Fortsetzung des Gebrauchs; Fristablauf; KlagezustellungLeitsatz: Die in § 568 BGB bestimmte Frist für den Widerspruch gegen die Fortsetzung eines Mietverhältnisses wird durch nachträgliche Zustellung einer vor Fristablauf eingereichten Klage nicht gewahrt, § 270 Abs. 3 ZPO ist nicht anwendbar.OLG Stuttgart09.03.1987
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4 REMiet 3/84 - Rechtsentscheid; Zulässigkeit; Vorlagepflicht; Divergenz; Betriebskostennachforderung im öffentlich geförderten WohnungsbauLeitsatz: Eine Vorlagepflicht des Landgerichts besteht nicht, wenn das Landgericht einer Rechtsansicht des Bundesgerichtshofes folgen, aber von der eines Oberlandesgerichtes abweichen will. (Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt.)OLG Hamm31.08.1984
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8 W RE Miet 5383/82 - Modernisierung; Duldungspflicht; Sammelheizung; allgemein üblicher ZustandLeitsatz: 1. Über die Klage auf Zustimmung zu künftigen Modernisierungsmaßnahmen ist aufgrund der Rechtslage zu entscheiden, wie sie zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung besteht. 2. § 541 b BGB schränkt die Duldungspflicht des Mieters gegenüber der Rechtslage des aufgehobenen § 20 ModEnG ein. (Nichtamtliche Leitsätze)KG14.03.1983
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4 Re Miet 6/81 - Vollstreckung aus RäumungsurteilLeitsatz: Die Vollstreckung eines Räumungsurteils, das der Vermieter aufgrund der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges erwirkt hat, kann unzulässig sein, wenn der Vermieter mehrere Jahre aus dem Urteil nicht vollstreckt, sondern von dem Mieter, der auch nach Rechtskraft des Räumungsurteils weiterhin mit erheblichen Mietzinsbeträgen in Rückstand geraten ist, die Zahlung von Nutzungsentschädigung verlangt und Zahlungen entgegengenommen hat, wobei mehrfach die Vollstreckung des Räumungsurteils für den Fall der Nichtzahlung des rückständigen Mietzinses angedroht worden ist. Ob dies jedoch der Fall ist, richtet sich nach den jeweils umfassend zu würdigenden Umständen des Einzelfalles.OLG Hamm01.10.1981
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64 T 26/25 - Einstweilige Verfügung zur faktischen RäumungLeitsatz: Die Anordnung einer einstweiligen Verfügung zur faktischen Wohnungsräumung (hier: Betretungsverbot) ist in engen Ausnahmefällen - z. B. bei Gewaltandrohung - zulässig. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin05.06.2025
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8 S 7/23 - Formal unwirksame Mieterhöhung in winziger SchriftgrößeLeitsatz: Wird eine Mieterhöhungsklage in einer Schriftgröße von 4 bis 5 Punkt abgegeben und das Schriftbild auch nicht durch eine besondere Schärfe des Druckbildes ausgeglichen, ist sie formal unwirksam, weil es an einer ausreichenden Lesbarkeit fehlt.(Leitsatz der Redaktion)LG Darmstadt28.05.2024
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66 S 108/22 - Wohnwertminderndes Merkmal auch bei früher abgelehnter Modernisierung, aufwendig gestaltetes WohnumfeldLeitsatz: 1. Ein wohnwertminderndes Merkmal (hier: fehlender Fliesenspiegel im Bad) ist zur Einordnung in den Berliner Mietspiegel 2021 auch dann zu berücksichtigen, wenn der Mieter eine frühere Modernisierung durch den Vermieter abgelehnt hatte.2. Ein aufwendig gestaltetes Wohnumfeld ist nur bei besonderem gärtnerischen und/oder architektonischen Aufwand anzunehmen, der über das Vorhandensein befestigter Wege oder bepflanzter Bereiche signifikant hinausgehen muss.(Leitsätze der Redaktion)LG Berlin09.12.2022
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63 S 133/20 - Erschwerte EigenbedarfskündigungLeitsatz: Enthält der Mietvertrag eine Regelung dahingehend, dass nur in besonderen Ausnahmefällen gekündigt werden dürfe, müssen an eine Eigenbedarfskündigung besondere zusätzliche Anforderungen gestellt werden.(Leitsatz der Redaktion)LG Berlin17.12.2021