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Suchergebnis Urteilssuche (5011 - 5020 von 8054)

  1. III ZR 287/01 - Entwässerung, - von Bundesstraßen
    Leitsatz: Nimmt der Bund für die ihm obliegende Entwässerung von Bundesstraßen die gemeindliche Abwasserkanalisation in Anspruch, so kann die Gemeinde hierfür in Rheinland-Pfalz kein (privatrechtliches) Entgelt auf der Grundlage ihrer Entwässerungssatzung verlangen. Ihr kann jedoch gegen die Bundesrepublik Deutschland ein gesetzlicher Zahlungsanspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag oder in Gestalt eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs zustehen. ZPO § 263 Eine Änderung der Klage liegt nicht vor, wenn der Kl., der eine vertragliche Vergütung fordert, sich nachträglich hilfsweise auf gesetzliche Anspruchsgrundlagen (Geschäftsführung ohne Auftrag, ungerechtfertigte Bereicherung) beruft. Das gilt auch dann, wenn gesetzliche Ausgleichsansprüche sich nach öffentlichem Recht beurteilen.
    BGH
    18.07.2002
  2. VII ZR 440/00 - Feststellungsklage, - über Gewährleistungspflicht
    Leitsatz: Ein Feststellungsantrag, mit dem eine Gewährleistungspflicht festgestellt werden soll, hat die Mängel im einzelnen so genau zu bezeichnen, daß kein Zweifel darüber entstehen kann, für welche Mängel die Gewährleistungspflicht besteht.
    BGH
    06.12.2001
  3. XII ZR 24/99 - Mietzinsanpassung, Beschwer für -; Beschwer, - für Zustimmung zur Mietzin- sanpassung; Wert der -
    Leitsatz: Zum Wert der Beschwer durch eine Verurteilung zur Zustimmung zu einer Mietzinsanpassung.
    BGH
    14.04.1999
  4. VII ZR 398/97 - Wohnfläche, Abweichung der - bei neu gebauter Wohnung
    Leitsatz: Hat eine neu errichtete Eigen tumswohnung eine Wohnfläche von lediglich ca. 53 qm statt der vereinbarten 65 qm, so liegt ein Fehler im Sinne des § 633 Abs. 1 BGB vor.
    BGH
    21.01.1999
  5. Xll ZR 206/96 - Entgangener Gewinn; verspätete Geschäftsaufnahme; Ersatzanspruch wegen verspäteter Geschäftsaufnahme
    Leitsatz: 1. Daß erfahrungsgemäß in der Anlaufphase nach der Neueröffnung eines Geschäftsbetriebs regelmäßig noch keine oder nur geringe Gewinne anfallen, rechtfertigt es nicht, einen Anspruch auf entgangenen Gewinn von vornherein abzulehnen; vielmehr genügt es für die Auslösung des Ersatzanspruchs, wenn ohne die verzögerte Geschäftseröffnung die Gewinnzone entsprechend früher erreicht worden wäre. 2. Kann eine Unternehmung erst zu einem späteren Zeitpunkt als geplant eröffnet werden, so begegnet es keinen durchgreifenden Bedenken, wenn im Rahmen der richterlichen Schätzung nach § 287 ZPO die zu erwartenden Erlöse aus Kaufverträgen zugrunde gelegt werden, die in den zeitlich korrespondierenden Betriebswochen nach tatsächlicher Aufnahme der Geschäftstätigkeit zustande gekommen sind. Dem Umstand, daß derartige Vertragsverhältnisse erfahrungsgemäß nicht zur Gänze zeitnah und störungsfrei abgewickelt werden können, kann durch einen entsprechenden Abschlag Rechnung getragen werden.
    BGH
    17.06.1998
  6. VII ZR 74/97 - Unterbrechung auch durch erfolglosen Beweissicherungsantrag
    Leitsatz: Wird in einem Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens ein Mangel des Bauwerks hinreichend konkret bezeichnet, so tritt die Unterbrechung der Verjährung auch dann ein, wenn der im Beweisverfahren bestellte Sachverständige den Mangel nicht bestätigt.
    BGH
    30.04.1998
  7. V ZB 21/94 - Rechtswegzuständigkeit; Zivilrechtsweg; Nutzungsvertrag über landwirtschaftlichen Grundbesitz
    Leitsatz: Für Streitigkeiten auf der Grundlage von Nutzungsverträgen über landwirtschaftlichen Grundbesitz zwischen den Eigentümern und dem Rat der Stadt oder dem Rat des Kreises ist der Zivilrechtsweg gegeben.
    BGH
    08.12.1994
  8. V ZB 2/93 - Wohnungseigentümergemeinschaft; Zweitbeschlussanfechtung; Rechtsschutzbedürfnis; Kostenbeteiligung
    Leitsatz: a) Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen für die Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer, der einen früheren Beschluß mit gleichem Inhalt ersetzt hat, ein Rechtsschutzbedürfnis besteht. b) Haben die Wohnungseigentümer den in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Maßstab der Beteiligung an den Kosten des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums durch Mehrheitsbeschluß geändert, so wird dieser bestandskräftig, wenn er nicht in der Frist des § 23 Abs. 4 WEG angefochten worden ist.
    BGH
    16.09.1994
  9. V ZR 247/91 - Ausreiseverkauf; formnichtiger Treuhandvertrag
    Leitsatz: a) Das Revisionsgericht ist durch § 17 a Abs. 5 GVG nicht an der Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs gehindert, wenn das Berufungsgericht diese Frage verneint und die Klage deshalb abgewiesen hat. b) Haben die Parteien zur legalen Ausreise aus der ehemaligen DDR zum Schein einen Grundstücks-/Eigenheimkaufvertrag beurkunden lassen, dem Erwerber aber nur die Stellung eines Treuhänders einräumen wollen, so ist dieser nicht Eigentümer geworden; nach dem Beitritt besteht kein Bedürfnis, dem formnichtigen Treuhandvertrag (nach § 242 oder dem Rechtsgedanken des § 313 Satz 2 BGB) Bestandsschutz zu verleihen, denn die Parteien haben den mit dem verdeckten Geschäft verfolgten Zweck im Ergebnis erreicht. c) Das Vermögensgesetz schließt zivilrechtliche Ansprüche nicht aus, die darauf zurückzuführen sind, daß die Parteien zur legalen Ausreise aus der ehemaligen DDR einen Grundstücks-/Eigenheimkaufvertrag beurkunden ließen, dem Erwerber aber nur die Stellung eines Treuhänders einräumen wollten.
    BGH
    19.03.1993
  10. V ZR 74/92 - Lärmimmissionsabwehr; Unterlassungsklage gegen Störer; Drittbegünstigung aus Auflage in einer Baugenehmigung
    Leitsatz: Ein Nachbar kann die Einhaltung einer auf der Grundlage entsprechender Vorschriften in einer Baugenehmigung enthaltenen, bestandskräftigen Auflage zu seinem Schutz gegen Lärm (hier: Schließen der Fenster während der Übungsstunden einer Ballettschule) vor den Zivilgerichten im Wege einer quasinegatorischen Unterlassungsklage (§ 823 Abs. 2 BGB; § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog) durchsetzen, auch wenn die Voraussetzungen des § 906 BGB im konkreten Fall nicht vorliegen.
    BGH
    26.02.1993