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Suchergebnis Urteilssuche (4961 - 4970 von 7973)

  1. IXa ZB 62/03 - Rechtsschutzbedürfnis für Pfändungs- und Überweisungsbeschluß
    Leitsatz: Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß kann nicht mit Rücksicht auf eine gerichtsbekannte eidesstattliche Versicherung des Schuldners und das ihr zugrundeliegende Vermögensverzeichnis verneint werden.
    BGH
    27.06.2003
  2. II ZR 192/02 - Verantwortung bei Unterschrift für Rechtsanwalt
    Leitsatz: Ein Rechtsanwalt, der einen bestimmenden Schriftsatz für einen anderen Rechtsanwalt mit dem Zusatz "für Rechtsanwalt XY" unterzeichnet, übernimmt mit seiner Unterschrift die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes. Das gilt auch dann, wenn der Zusatz lautet "für Rechtsanwalt XY, nach Diktat verreist".
    BGH
    31.03.2003
  3. X ARZ 362/02 - Wohnsitzgericht des Verbrauchers
    Leitsatz: Eine Klage, mit der ein Verbraucher Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter Verletzung vertraglicher Pflichten aus einem Haustürgeschäft, wegen Verschuldens bei Vertragsschluß oder wegen einer mit dem Haustürgeschäft begangenen unerlaubten Handlung geltend macht, ist eine Klage aus einem Haustürgeschäft, für die das Wohnsitzgericht des Verbrauchers zuständig ist. Das gilt auch insoweit, als Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluß oder unerlaubter Handlung nicht nur gegenüber der anderen Vertragspartei, sondern auch gegenüber ihrem Vertreter verfolgt werden.
    BGH
    07.01.2003
  4. III ZR 287/01 - Entwässerung, - von Bundesstraßen
    Leitsatz: Nimmt der Bund für die ihm obliegende Entwässerung von Bundesstraßen die gemeindliche Abwasserkanalisation in Anspruch, so kann die Gemeinde hierfür in Rheinland-Pfalz kein (privatrechtliches) Entgelt auf der Grundlage ihrer Entwässerungssatzung verlangen. Ihr kann jedoch gegen die Bundesrepublik Deutschland ein gesetzlicher Zahlungsanspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag oder in Gestalt eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs zustehen. ZPO § 263 Eine Änderung der Klage liegt nicht vor, wenn der Kl., der eine vertragliche Vergütung fordert, sich nachträglich hilfsweise auf gesetzliche Anspruchsgrundlagen (Geschäftsführung ohne Auftrag, ungerechtfertigte Bereicherung) beruft. Das gilt auch dann, wenn gesetzliche Ausgleichsansprüche sich nach öffentlichem Recht beurteilen.
    BGH
    18.07.2002
  5. VII ZR 440/00 - Feststellungsklage, - über Gewährleistungspflicht
    Leitsatz: Ein Feststellungsantrag, mit dem eine Gewährleistungspflicht festgestellt werden soll, hat die Mängel im einzelnen so genau zu bezeichnen, daß kein Zweifel darüber entstehen kann, für welche Mängel die Gewährleistungspflicht besteht.
    BGH
    06.12.2001
  6. XII ZR 24/99 - Mietzinsanpassung, Beschwer für -; Beschwer, - für Zustimmung zur Mietzin- sanpassung; Wert der -
    Leitsatz: Zum Wert der Beschwer durch eine Verurteilung zur Zustimmung zu einer Mietzinsanpassung.
    BGH
    14.04.1999
  7. VII ZR 398/97 - Wohnfläche, Abweichung der - bei neu gebauter Wohnung
    Leitsatz: Hat eine neu errichtete Eigen tumswohnung eine Wohnfläche von lediglich ca. 53 qm statt der vereinbarten 65 qm, so liegt ein Fehler im Sinne des § 633 Abs. 1 BGB vor.
    BGH
    21.01.1999
  8. Xll ZR 206/96 - Entgangener Gewinn; verspätete Geschäftsaufnahme; Ersatzanspruch wegen verspäteter Geschäftsaufnahme
    Leitsatz: 1. Daß erfahrungsgemäß in der Anlaufphase nach der Neueröffnung eines Geschäftsbetriebs regelmäßig noch keine oder nur geringe Gewinne anfallen, rechtfertigt es nicht, einen Anspruch auf entgangenen Gewinn von vornherein abzulehnen; vielmehr genügt es für die Auslösung des Ersatzanspruchs, wenn ohne die verzögerte Geschäftseröffnung die Gewinnzone entsprechend früher erreicht worden wäre. 2. Kann eine Unternehmung erst zu einem späteren Zeitpunkt als geplant eröffnet werden, so begegnet es keinen durchgreifenden Bedenken, wenn im Rahmen der richterlichen Schätzung nach § 287 ZPO die zu erwartenden Erlöse aus Kaufverträgen zugrunde gelegt werden, die in den zeitlich korrespondierenden Betriebswochen nach tatsächlicher Aufnahme der Geschäftstätigkeit zustande gekommen sind. Dem Umstand, daß derartige Vertragsverhältnisse erfahrungsgemäß nicht zur Gänze zeitnah und störungsfrei abgewickelt werden können, kann durch einen entsprechenden Abschlag Rechnung getragen werden.
    BGH
    17.06.1998
  9. VII ZR 74/97 - Unterbrechung auch durch erfolglosen Beweissicherungsantrag
    Leitsatz: Wird in einem Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens ein Mangel des Bauwerks hinreichend konkret bezeichnet, so tritt die Unterbrechung der Verjährung auch dann ein, wenn der im Beweisverfahren bestellte Sachverständige den Mangel nicht bestätigt.
    BGH
    30.04.1998
  10. V ZB 21/94 - Rechtswegzuständigkeit; Zivilrechtsweg; Nutzungsvertrag über landwirtschaftlichen Grundbesitz
    Leitsatz: Für Streitigkeiten auf der Grundlage von Nutzungsverträgen über landwirtschaftlichen Grundbesitz zwischen den Eigentümern und dem Rat der Stadt oder dem Rat des Kreises ist der Zivilrechtsweg gegeben.
    BGH
    08.12.1994