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V ZB 45/00 - Zusammenlegung von Eigentumswohnungen auch ohne Zustimmung der Gemeinschaft; Abgeschlossenheit; WanddurchbrücheLeitsatz: a) Wanddurchbrüche zwischen zwei Wohnungen, die zum Verlust der Abgeschlossenheit (§ 3 Abs. 2 WEG) oder einem der Teilungserklärung widersprechenden Zustand führen, stellen nicht schon deshalb einen für die anderen Wohnungseigentümer nicht hinnehmbaren Nachteil dar. b) Wird eine tragende, in Gemeinschaftseigentum stehende Wand durchbrochen, so ist ein nicht hinnehmbarer Nachteil allerdings erst dann ausgeschlossen, wenn kein wesentlicher Eingriff in die Substanz des Gemeinschaftseigentums erfolgt, insbesondere keine Gefahr für die konstruktive Stabilität des Gebäudes und dessen Brandsicherheit geschaffen worden ist. c) Handelt es sich um ein echtes Streitverfahren, so kann auch in einer Wohnungseigentumssache ohne Verletzung der Amtsermittlungspflicht auf der Grundlage des glaubhaften Vorbringens eines Beteiligten, dem der Gegner nicht widersprochen hat, entschieden werden.BGH21.12.2000
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5 C 9/95 - Mietpreisüberhöhung; VerfassungsgemäßheitLeitsatz: 1. Die Verhandlung wird ausgesetzt. 2. Es ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber einzuholen, ob § 5 WiStG mit dem Grundgesetz unvereinbar ist.AG Tiergarten13.03.1995
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16 C 727/88 - Mietgebrauch; Stromabsicherung; Wiederherstellungsanspruch des MietersLeitsatz: Zum Anspruch des Mieters auf Abänderung des Mietvertrages.AG Schöneberg30.05.1989
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BVerwG 8 B 63.16 - Amtsermittlungspflicht, Beschwerde, Beteiligung, Betriebsgrundstück, Einheitswertbescheid, Verfahrensmangel, Widerspruchsbescheid, Zulassungsgrund, Entschädigung, Verfahrensfehler, EinheitswertLeitsatz: Zur Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG13.07.2017
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BVerwG 8 B 8.16 - Unternehmen, Enteignung, Entschädigung, Anspruchsverpflichteter, Zuordnungsempfänger, weggeschwommene Vermögenswerte, DDR- EntschädigungserfüllungsgesetzLeitsatz: Die Entschädigung für ein enteignetes Unternehmen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 DDR- Entschädigungserfüllungsgesetz ist auch im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG ausschließlich von demjenigen zu leisten, dem das Unternehmen nach den Bestimmungen des Einigungsvertrages zugeordnet wurde.BVerwG21.12.2016
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BVerwG 3 C 11.06 - Rechtskraft; Änderungsbescheid; Wirksamkeit; Wirksamwerden; Klaglosstellung; Erledigung; Vermögenszuordnung; Zuordnungsbescheid; gesetzlicher Eigentumserwerb; Offenkundigkeit eines Eigentumserwerbs; Überbau; Überbaufläche; Antragsfrist; Frist für Zuordnungsantrag; Bahnvermögen; Widmung; WidmungsvermögenLeitsatz: 1. Ändert die Behörde ihren Zuordnungsbescheid während des Rechtsstreits und entspricht sie damit dem Begehren des Klägers, so erledigt sich die Klage. Diese Wirkung tritt sogleich ein, auch wenn der Änderungsbescheid von einem Dritten angefochten wird. 2. Ist im Beitrittsgebiet ein Gebäude weit überwiegend auf einem "Stammgrundstück" und zu einem geringen Teil auf einem "Überbaugrundstück" errichtet, und gehörte das "Stammgrundstück" am 3. Oktober 1990 zweifelsfrei zum Sondervermögen Deutsche Post, so fiel auch die Überbaufläche nach Art. 27 Abs. 1 Satz 1 EV ins Postvermögen.BVerwG21.06.2007
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8 L 1296/00 - Erschließungsbeitragspflicht; Beitragsveranlagung restitutionsbehafteter Grundstücke; Abwasseranschlußbeitrag; öffentliche Abgaben; Verkaufsgesetz : Haftung des GrundstückskäufersLeitsatz: Zur Frage der Erschließungsbeitragspflicht des Grundstückskäufers nach dem Verkaufsgesetz vom 7. März 1990.VG Potsdam12.12.2002
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31 C 102/09 - Betriebskostenabrechnung bei nicht unerheblicher Wohnflächenabweichung; vereinbarte WohnflächeLeitsatz: Bei einer Abweichung der Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag (hier: 133,00 m2) zu der tatsächlichen Wohnfläche (hier: 116,891 m2) - mithin von über 10 % - sind die einzelnen Kostenpositionen der Betriebskostenabrechnung, die auf der Basis der unrichtigen Wohnfläche berechnet wurden, nur mit der tatsächlichen Wohnfläche neu zu berechnen, da die Betriebskostenabrechnung insofern formell ordnungsgemäß und inhaltlich unrichtig ist. (Nichtamtlicher Leitsatz)AG Brandenburg a. d. Havel14.07.2011
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4 U 174/82 - Mieterhöhungsverlangen; MietspiegelLeitsatz: 1. Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHRG, welches darauf gestützt wird, daß zu dem obersten Wert des in Betracht kommenden Rasterfeldes des Mietenspiegels ein Zuschlag zu machen ist, weil seit Erhebung der Daten zum Mietenspiegel geraume Zeit verstrichen ist, kann einen entsprechend erhöhten Anspruch gegen den Mieter nicht rechtfertigen. 2. Dies gilt auch für den Fall, daß a) das Mietobjekt in einem Ballungszentrum liegt, in welchem gesteigerte Nachfrage nach Wohnraum besteht, b) zwischen dem Abschluß der Datenerhebung zum Mietenspiegel und der Abgabe der Anforderungserklärung nach § 2 MHRG ein Zeitraum von über zwei Jahren liegt, c) der Zuschlag sich an der Mietentwicklung nach dem Bundesmietenindex orientiert, und d) dieser Zuschlag nicht den überwiegenden Teil des Erhöhungsverlangens ausmacht. 3. Ein Mieterhöhungsverlangen, welches im Sinne der vorstehenden Nrn. 1 beziehungsweise 2 begründet wird, ist bis zur Höhe des Oberwertes des in Betracht kommenden Rasterfeldes des Mietenspiegels teilweise formell wirksam, wenn es diesen mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt und zugleich aufzeigt, von welchem Betrage ab der Zuschlag gemäß Nr. 1 beginnt.HansOLG Hamburg12.11.1982
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BVerwG 8 B 23.18 - Entzug der tatsächlichen Verfügungsgewalt bei äußerlich den Schein rechtsstaatlichen Handelns wahrenden Maßnahmen des NS-Regimes, Gehörsverletzung, RevisionszulassungsgründeLeitsatz: Verneinung eines Vermögensentzugs bei Maßnahmen des NS-Regimes durch Reduzierung des Eigentümereinflusses auf die Verwaltung, durch ein Betretensverbot, Inhaftierungen und Bestimmung eines Betriebsführers seitens der Gestapo. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG19.12.2018