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Suchergebnis Urteilssuche (4661 - 4670 von 8054)
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14 VG 2167/00 - einstweilige Anordnung; Widerspruchsverfahren; vordringlich; Wohnungssuchender; VerwaltungsverfahrenLeitsatz: Das Betreiben des Verwaltungsverfahrens in der Weise, die der Behörde das Widerspruchsverfahren zu ersparen und es dem antragstellenden Bürger vorzuenthalten intendiert, ist unzulässig. Ungereimtheiten in Rechtsvorschriften brauchen nicht auslegungstechnisch zu Lasten des antragstellenden Bürgers zu gehen (hier: Hamburger Globalrichtlinie über die Versorgung von vordringlich Wohnungssuchenden mit Wohnraum).VG Hamburg14.07.2000
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9 K 1059/96 - Ersatzgrundstück; Ausschlußfrist; SurrogationsanspruchLeitsatz: 1. Der Antrag auf Zuteilung eines Ersatzgrundstückes unterliegt keiner Ausschlußfrist. Über ihn kann erst entschieden werden, wenn bestandskräftig feststeht, daß eine Rückübertragung wegen § 4 Abs. 2 VermG ausscheidet. 2. Der Berechtigte hat einen Anspruch darauf, daß der derzeitige Eigentümer über den Antrag entscheidet. 3. Zu den Voraussetzungen für die Zuteilung eines Ersatzgrundstückes.VG Potsdam14.12.1998
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4 (3) A 687/93 - Unlautere Machenschaft; Anspruch auf Rückübertragung; erzwungener LPG-EintrittLeitsatz: Der Entzug einer Bodenreformparzelle wegen der Weigerung des Neubauern, in die LPG einzutreten, stellt eine unlautere Machenschaft dar und gibt einen Anspruch auf Rückübertragung.VG Greifswald22.11.1994
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SU 2 K 92.337 - Rückübertragungsausschluss; Anwendbarkeit des VermG; Unternehmensrückgabe; unlautere Machenschaft; vorgeschobener EnteignungszweckLeitsatz: 1. Die Entscheidung des sachlich unzuständigen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen führt nicht zur Aufhebung des Bescheides, wenn dem Kl. hierdurch kein Rechtsnachteil entsteht. 2. Zur Anwendbarkeit des VermG bei vorangegangener Enteignung eines Grundstücks nach dem Aufbaugesetz. 3. Anforderungen an den Nachweis von Machtmißbrauch i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG.VG Meiningen09.11.1993
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2 E 339/93. Me - Anhörungsverfahren; InvestitionsvorrangbescheidLeitsatz: Mangelnde Beteiligung des Rechtsnachfolgers eines Anmelders im Anhörungsverfahren führt zur unheilbaren Rechtswidrigkeit des Investitionsvorrangbescheides.VG Meiningen15.09.1993
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1 E 267/93. Me - Rechtsschutzbedürfnis; Anordnung der sofortigen VollziehungLeitsatz: 1. Einem Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheides, in dem die Berechtigung des Antragstellers und die Rückübertragung seines Grundstücks festgestellt werden, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Antragsteller bereits anderweitig einen Widerspruch gegen das Eigentum des Verfügungsberechtigten erwirkt hat. 2. Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung des ihm erteilten Bescheides erlangt der Berechtigte und Antragsteller keine objektiv günstigere Position in Finanzierungsverhandlungen bei Kreditinstituten.VG Meiningen07.09.1993
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1 K 154/91 - Investitionsbescheid; Sperrwirkung der Anmeldung; Berechtigter; Rückübertragungsberechtigter; AnmelderLeitsatz: Der Anmelder wird durch eine Investitionsbescheinigung nur dann in seinen Rechten verletzt, wenn er glaubhaft macht, daß er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Berechtigter im Sinne des § 2 VermG ist.VG Leipzig10.06.1993
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VG 14 A 236.81 - Mieterhöhung aufgrund wohnwertverbessernder Modernisierung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Fenster; Kastendoppelfenster; Kunststoffrahmenfenster; Isolierverglasung; InstandhaltungspflichtLeitsatz: Der Ersatz eines Kastendoppelfensters durch ein Kunststoffrahmenfenster mit Isolierverglasung ist keine Modernisierung.VG Berlin04.10.1982
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31 C 153/24 - Keine Erweiterung des Gebrauchsrechts für Mieter mit BehinderungLeitsatz: Ein Vermieter kann von einem Mieter mit Behinderung nicht verlangen, dass dieser seinen Therapie-Hund nicht mehr in der angemieteten Wohnung bzw. auf der mitvermieteten Terrasse hält (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, §§ 3, 5 und 20 AGG sowie § 242 BGB).Eine räumliche Erweiterung des Gebrauchsrechts des Mieters wird jedoch durch § 554 BGB nicht gedeckt, selbst wenn die bauliche Veränderung der Mietsache dem Gebrauch des Mieters mit Behinderung dient.AG Brandenburg/Havel06.05.2025
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C-109/23 - Notarielle Grundstückskaufverträge mit russischen Gesellschaften, Sanktionen, Rechtsberatung, RechtsdienstleistungLeitsatz: Art. 5n Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der durch die Verordnung (EU) 2022/1904 des Rates vom 6. Oktober 2022 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass- weder die Beurkundung eines Kaufvertrags über eine im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats belegene Immobilie, die einer in Russland niedergelassenen juristischen Person gehört, durch einen Notar dieses Mitgliedstaats,- noch die Handlungen dieses Notars zum Vollzug eines solchen beurkundeten Vertrags, um die auf dieser Immobilie ruhenden Belastungen zu löschen, den Kaufpreis an den Verkäufer auszuzahlen und im Grundbuch das Eigentum umzuschreiben,- noch die von einem Dolmetscher bei einer solchen Beurkundung erbrachten Übersetzungsleistungen zur Unterstützung des Vertreters dieser juristischen Person, der die im Beurkundungsverfahren verwendete Sprache nicht beherrscht,unter das in dieser Bestimmung vorgesehene Verbot, einer solchen juristischen Person Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen, fallen.EuGH05.09.2024
