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  1. 2 C 175/13 - Kaution; Auskunft über Anlage und Verzinsung; Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der nicht abgerechneten Betriebskostenvorschüsse; Mietermehrheit
    Leitsatz: 1. Einer von zwei Mietern kann allein Auskunft über Anlage und Verzinsung der Kaution verlangen, wenn der andere Mitmieter gegenüber dem Prozessbevollmächtigten des Vermieters erklärt, dass die Kaution allein dem klagenden Mieter zusteht. 2. Klage auf Rückzahlung der während des nicht abgerechneten Mietverhältnisses gezahlten Betriebskostenvorschüsse können dagegen nach Beendigung des Mietverhältnisses nur beide Mitmieter zusammen erheben. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Pankow-Weißensee
    11.09.2013
  2. 46 C 158/08 - Keine Minderung trotz erheblicher Flächenabweichung bei mitvermietetem Grundstück nebst Stallungen; Bauernhaus; Minderfläche; Wohnfläche; Mängel; Nebengelasse; Stallgebäude; Wohnflächenvereinbarung
    Leitsatz: Auch wenn im Mietvertrag für das Bauernhaus eine Wohnfläche angegeben ist, die tatsächlich um mehr als 10 % unterschritten wird, scheidet eine Minderung aus, wenn nach der Vereinbarung die Miete für „Wohnhaus und Nebengebäude" zu zahlen ist. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neuruppin
    05.03.2009
  3. 2Z BR 142/00 - Fällen und Auslichten von Bäumen durch Mehrheitsbeschluß; Gartenpflege; Instandsetzung
    Leitsatz: 1. Das Fällen von einzelnen Bäumen in einer Wohnanlage mit rund 60 Bäumen bedarf nicht der Zustimmung aller Wohnungseigentümer gemäß § 22 Abs. 1 WEG. Die Maßnahme kann vielmehr mit Stimmenmehrheit beschlossen werden. 2. Innerhalb des Rahmens ordnungsmäßiger Verwaltung steht den Wohnungseigentümern bei der Gartenpflege ein gewisser Ermessensspielraum zu. Dies gilt um so mehr, als bei Gartenanlagen das zu erwartende Absterben oder Wachstum von Gewächsen nicht stets mit Sicherheit voraussehbar ist.
    BayObLG
    21.02.2001
  4. W 2.7 1706/98 - Nachweis der Erbberechtigung; Verfolgungsfall; NS-Verfolgter; Erbschein; Berechtigter
    Leitsatz: Zum Nachweis der Erbberechtigung in Verfolgungsfällen.
    Widerspruchsausschuß des Sächsischen LARoV
    29.05.2000
  5. 2Z BR 119/98 - Vollstreckungsabwehranstrag; Wohungseigentumsgericht; Zwangsvollstreckung; Unzulässigkeit; Vollstreckungsabwehrklage
    Leitsatz: 1. Einwendungen gegen den in einer Entscheidung des Wohnungseigentumsgerichts festgestellten Anspruch können durch einen Vollstreckungsabwehrantrag beim Wohnungseigentumsgericht geltend gemacht werden, soweit sie nach Erlaß der letzten Tatsachenentscheidung entstanden sind. 2. Hat der Schuldner einer Wohngeldforderung den titulierten Anspruch teilweise erfüllt, ist auf seinen Antrag die Zwangsvollstreckung in Höhe des entsprechenden Teilbetrags für unzulässig zu erklären.
    BayObLG
    23.10.1998
  6. 1 S 7/98 - Gerichtliches Verfahren; PKH Entscheidung; Beschwerde; Rechtsmittelausschluss gegen Verwaltungsgerichtsentscheidungen im Vermögensrecht
    Leitsatz: Keine Beschwerde gegen PKH Entscheidung, wenn in der Hauptsache kein Rechtsmittel gegeben ist.
    SächsOVG
    09.01.1998
  7. 12 C 363/95 - Altbaumieterhöhung; Beschaffenheitsmerkmal; Zentralheizung und Bad
    Leitsatz: Die Mieterhöhung um 15 % nach dem MüG setzt voraus, daß die Wohnung mit Zentralheizung und Bad ausgestattet ist.
    AG Bad Liebenwerda
    19.09.1995
  8. C 82/91 - Erholungsgrundstück; Nutzungsrecht; Landwirtschaftsanpassung
    Leitsatz: Keine Herausgabe eines gem. § 286 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit §§ 312 ff. ZGB genutzten Grundstücks gegenüber dem Eigentümer, der sein Grundstück nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz zurückerhalten hat.
    KreisG Beeskow
    10.04.1992
  9. C 90/91 - Untätigkeit; Rechtsschutzbedürfnis; Widerspruch; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Anmeldeverfahren
    Leitsatz: Bejahung des Rechtsschutzbedürfnisses für die Eintragung eines Widerspruchs in das Grundbuch trotz anhängigen Verfahrens nach § 7 AnmeldeVO, wenn die Behörde untätig geblieben ist.
    KreisG Sebnitz
    11.09.1991
  10. 4 U 196/89 - Hauswartdienstwohnung; Herausgabeklage; Gerichtszuständigkeit
    Leitsatz: 1. Für die Herausgabeklage des Eigentümers eines Grundstückes gegen den Hauswart des Voreigentümers bezüglich der dem Hauswart mit Mietvertrag neben dem Dienstvertrag überlassenen Wohnung ist das Amtsgericht ausschließlich zuständig (§ 29 a ZPO). 2. Eine Wohnung, die dem Hauswart neben dem Dienstvertrag mietvertraglich überlassen ist, unterfällt dem Wohnungsmietrecht, weil sie nicht der Ausübung eines Gewerbes dient.
    HansOLG Hamburg
    30.05.1990