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Suchergebnis Urteilssuche (4531 - 4540 von 8054)

  1. 64 T 177/90 - Rechtsmittelzulässigkeit; Beschwerdewertgrenze; Kostenentscheidung; Beitrittsgebiet
    Leitsatz: 1. Ist in gerichtlichen Verfahren, die in den neuen Bundesländern oder dem Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz bis zum 3. Oktober 1990 noch nicht galt, anhängig waren, ein Rechtsmittel bereits vor dem 3. Oktober 1990 eingelegt worden, so richtet sich die Zulässigkeit des Rechtsmittels und das weitere Verfahren nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung. 2. Daher gilt für Beschwerden gegen Kostenentscheidungen, die vor dem 3.10.1990 getroffen worden sind, die Beschwerdewertgrenze von 100,- DM (§ 567 Abs. 2 ZPO). 3. Der Lauf einer verfahrensrechtlichen Frist, die vor dem 3.10.1990 begonnen hat, richtet sich dagegen nach den bisherigen Vorschriften. Auch abweichende Formvorschriften der Zivilprozeßordnung führen nicht zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels, wenn die bisherigen Vorschriften für vor dem 3.10.1990 eingelegte Rechtsmittel eingehalten worden sind.
    LG Berlin
    20.11.1990
  2. 11 S 347/88 - Feuchtigkeitsschäden; Lüftungsverhalten; Lüftung; Wärmedämmung
    Leitsatz: Der Mieter muß sein Heiz- und Lüftungsverhalten im zumutbaren Rahmen der Beschaffenheit des ordnungsgemäß errichteten Gebäudes anpassen.
    LG Hamburg
    09.02.1990
  3. 1 S 406/89 - Kündigungsschreiben; Kündigung; Eigenbedarf; Begründung
    Leitsatz: § 564 b Abs. 3 BGB zwingt den Vermieter, bereits vorgerichtlich im Kündigungsschreiben den maßgeblichen Sachverhalt in einer Weise zu offenbaren, daß nach Möglichkeit bereits hierdurch gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden können.
    LG Köln
    08.02.1990
  4. 9 T 1/90 - Prozeßkostenhilfe; Räumungsrechtsstreit; Kündigung; Zahlungsverzug; Schonfrist; erfolgreiche Rechtsverteidigung
    Leitsatz: Die zur Gewährung von Prozeßkostenhilfe vorausgesetzte erfolgreiche Rechtsverteidigung ist nicht gegeben, wenn im Räumungsrechtsstreit nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs der rückständige Mietzinses innerhalb der Schonfrist gezahlt wird.
    LG Stade
    05.02.1990
  5. 16 T 128/89 - Räumungsfrist; Auflage
    Leitsatz: Eine Räumungsfrist kann unter Auflagen gewährt werden.
    LG Hamburg
    11.01.1990
  6. 5 T 1012/89 - Räumungsfrist; Verlängerung; Räumungsvergleich; Vergleich
    Leitsatz: Die Verlängerung der im Vergleich vereinbarten Räumungsfrist kommt nicht in Betracht, wenn die rechtzeitige Räumung an Ereignissen oder Entwicklungen scheitert, die bei Abschluß des Räumungsvergleichs nicht zu übersehen waren.
    LG Darmstadt
    12.09.1989
  7. 11 S 424/88 - Beweismittel; Mietspiegel; Mietenspiegel; Sachverständigengutachten; Mieterhöhung
    Leitsatz: Auch ein zwei Jahre alter Mietspiegel ist bis zum Zeitpunkt seiner Neuerstellung einem Sachverständigengutachten als Beweismittel vorzuziehen.
    LG Hamburg
    05.05.1989
  8. 64 T 29/89 - Gebührenstreitwert; Beweissicherungsverfahren; Mängelbeseitigungsanspruch
    Leitsatz: 1. Der Streitwert für das Beweissicherungsverfahren richtet sich nach dem ob-jektiven Interesse des Antragstellers an der Sicherung des Beweismittels. 2. Bei einem Beweissicherungsverfahren zur Feststellung von Mängeln (Baumängel oder Mängel der Mietsache) ist der Streitwert in der Regel identisch mit dem Wert der Mängelbeseitigungsansprüche, deren Durchsetzung das Beweissicherungsverfahren dienen soll.
    LG Berlin
    25.04.1989
  9. 63 S 428/87 - Verjährungsfrist; Unterbrechung; Zustellung
    Leitsatz: Wenn der Vermieter die Möglichkeit hat, mit ausgezogenen Mietern zu korrespondieren, sind diese nicht von sich aus verpflichtet, ohne eine entsprechende Nachfrage des Vermieters ihre neue Wohnanschrift anzugeben.
    LG Berlin
    24.01.1989
  10. 61 T 102/88 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Einspruchsfrist
    Leitsatz: Bei einer nur 14tägigen Ortsabwesenheit braucht eine Prozeßpartei keine besonderen Vorkehrungen für den Fall einer Zustellung zu treffen, um keine prozessualen Fristen zu versäumen.
    LG Berlin
    19.12.1988