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Suchergebnis Urteilssuche (3931 - 3940 von 7944)
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7 C 81/83 - Allgemein üblicher Zustand; Duldungspflicht d. Mieters; Modernisierungsmaßnahmen; Allgemein üblicher Zustand; Ölzentralheizung; Fernsehantenne, AnschlußLeitsatz: Die Ausstattung, die für Sozialwohnungen üblich ist, kann als "allgemein üblicher Zustand" im Sinne des § 541 b Abs. 1 BGB angesehen werden.AG Tempelhof-Kreuzberg07.04.1983
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15 C 75/83 - Umfang der Beheizungspflicht des Vermieters; Raumtemperatur; Durchschnittstemperatur; Beheizungszeit; HeizzeitklauselLeitsatz: Eine Beheizung in der Zeit von 6 bis 23 Uhr mit einer Raumtemperatur von 20 Grad Celsius ist als ausreichende Erfüllung der Beheizungspflicht des Vermieters anzusehen.AG Schöneberg29.03.1983
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13 C 652/82 - Rückgabe der Mietsache nach Monatsbeginn (Verzug); Schadensminderungspflicht; Rückgabe, verspätete; Verzugsschaden, verspätete Rückgabe der Mietsache; Mietzinsausfall, ErsatzLeitsatz: 1. Zur Schadensminderungspflicht des Vermieters. 2. Zur Frage der Nutzungsentschädigung, wenn der Mieter im Verlaufe eines Monats die Mietsache zurückgibt.AG Tempelhof-Kreuzberg10.01.1983
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10 C 518/82 - Fristlose Kündigung/unpünktliche Mietzahlung; Positive Vertragsverletzung; Unvermögen zur Leistung; Verschulden; Unzumutbarkeit; ZahlungsfähigkeitLeitsatz: Eine regelmäßig verspätete Mietzinszahlung, die nicht vom Mieter verschuldet ist, rechtfertigt nicht die fristlose Kündigung; der Mieter trägt an der verspäteten Mietzinszahlung dann kein Verschulden, wenn sein Lohn später ausgezahlt wird, als die Miete fällig ist.AG Schöneberg22.11.1982
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6 C 312.82 - Rohrverstopfung durch Haare; Badewanne - vertragsmäßiger Gebrauch; Rohrreinigung - Kosten; Bodenablauf; Abflußleitung; Instandhaltungspflicht; Wartung - Zumutbarkeit; Überschwemmung - Verursachung; Badezimmer - Rohrverstopfung, Haare; Haare, Rohrverstopfung; Waschmittelreste; BlumenerdeLeitsatz: 1. Vom Mieter kann verlangt werden, daß er in normalen Abständen durch den Gebrauch eines Rohrreinigungsmittels die Abflüsse wartet; weitergehende Arbeiten, die gewisse technische Fähigkeiten voraussetzen, sind dem Mieter nicht zuzumuten. 2. Daß sich im Bodenablauf einer Badewanne Seife, Haare und auch Blumenerde befinden, liegt in der Natur der Sache. 3. Zu den Instandhaltungsverpflichtungen des Vermieters in bezug auf die Rohrreinigung.AG Neukölln11.11.1982
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12 C 406/82 - Von behördlicher Genehmigung abhängiger Mietvertrag; Sanierungsgebiet, Behördengenehmigung, Mietvertrag, WirksamkeitLeitsatz: Hängt die Wirksamkeit eines längerfristigen Mietvertrages von der Genehmigung der zuständigen Behörde ab, so wird ein geschlossener Mietvertrag unwirksam, wenn die Behörde die Genehmigung verweigert.AG Schöneberg20.08.1982
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9 C 384/81 - Kündigung (wegen zu hoher Instandhaltungskosten); Hinderung/an angemessener wirtschaftlicher Verwertung (Kündigungsgrund); Interesse/berechtigtes im Sinne von § 564 b BGB (wirtschaftliche Verwertung); Kündigung/wegen zu hoher Instandhaltungskosten; Verlängerung/auf unbestimmte Zeit; Verwertung/wirtschaftliche des Grundstücks (Kündigungsgrund)Leitsatz: Hohe Instandhaltungskosten bedeuten noch keine Hinderung hinsichtlich der wirtschaftlichen Verwertung des Grundstückes und berechtigen daher nicht zur Kündigung nach § 564 b Abs. 2 BGB.AG Tempelhof-Kreuzberg21.07.1982
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4 C 797/81 - Vereinsarbeit in der Wohnung; Briefkasten/Hinweisschild auf Verein; Gebrauch/vertragswidriger bei Vereinssitz in Wohnung; Hinweisschild/auf einem Briefkasten; Vereinssitz/in einer Wohnung; Vertragswidrigkeit/des Gebrauchs; Wohnraum (Vereinssitz in Wohnung); Unterlassungsanspruch/bei vertragswidrigem Gebrauch; Unterlassung/von vertragswidrigem Gebrauch; vertragsgemäßer Gebrauch/Vereinssitz in WohnungLeitsatz:AG Wedding15.02.1982
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BVerwG 8 B 7.17 - Revisionszulassung wegen nachträglicher DivergenzLeitsatz: § 1 Abs. 1a NS-VEntschG setzt voraus, dass der zu entschädigende Vermögenswert bis zum Ablauf der in der Vorschrift normierten Ausschlussfristen abschließend konkretisiert wird. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG19.12.2017
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BVerwG 8 B 70.12 - Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Vermutungsregel; Überzeugungsgrundsatz; richterliche Aufklärungspflicht; Restitutionsklage; Restitutionsgrund; Beweislast für verfolgungsbedingten Vermögensverlust; Beweiswert; Urkundenechtheit; SelektionsverbotLeitsatz: 1. Im Anwendungsbereich des § 1 VermG geht zwar die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, grundsätzlich zu ihren Lasten. Dies gilt aber dann nicht, wenn das Gesetz selbst - wie im Fall des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG - eine besondere Regelung trifft. 2. Zugunsten des Berechtigten wird ein verfolgungsbedingter Vermögensverlust nach Maßgabe des II. Abschnitts der Anordnung BK/O (49) 180 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 26. Juli 1949 (VOBI. für Groß-Berlin I S. 221) vermutet. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG16.05.2013