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21 a C 301/88 - Berliner Mietspiegel, Entscheidungsgrundlage; Berliner Mietspiegel, ortsübliche Vergleichsmiete; ortsübliche Vergleichsmiete, Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe, Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Sachverständigengutachten; Sachverständigengutachten, Berliner Mietspiegel; Belichtung, schlechte als wohnwertminderndes Merkmal; Handwaschbecken, fehlendes als wohnwertminderndes MerkmalLeitsatz: Zur Einschätzung und zum Wert des Berliner Mietspiegels.AG Charlottenburg03.08.1988
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5 C 317/86 - Mietminderung/Mängel des Treppenhauses; Treppenhausmängel/Minderungsquote; Minderungsquote/Treppenhausmängel; Klingelanlage/fehlende als Minderungsgrund; Wände des Treppenhauses/Mängel als Minderungsgrund; Fußboden des Treppenhauses/Mängel als Minderungsgrund; Treppengeländer/Mängel als Minderungsgrund; Stufen des Treppenhauses/Mängel als Minderungsgrund; Fenster des Treppenhauses/Mängel als Minderungsgrund; Eingangstür zum Treppenhaus/Mängel als Minderungsgrund; Zurückbehaltungsrecht/Mängelbeseitigungsanspruch; Mängelbeseitigungsanspruch/Zurückbehaltungsrecht; Mietminderung/Treppenhausmängel; Mietminderung/Klingel defekt; Mietminderung/TreppengeländermängelLeitsatz: 1. Zum Umfang der Mietminderung bei Mängeln im Treppenhaus: 5,- DM Mietminderung monatlich wegen fehlender Klingelanlage und lose aus den Wänden des Treppenhauses hängender Kabel. 10,- DM Mietminderung monatlich, wenn folgende Mängel hinzukommen: Wände des Treppenhauses nur verputzt, jedoch nicht gestrichen; Fußboden mit altem abgetretenen Linoleum ausgelegt; Treppengeländer und Stufen nicht gestrichen; ein Fenster und die Eingangstür nicht verschließbar. 2. Wesentlich für die Höhe des Minderungsbetrages ist der Umstand, daß das Treppenhaus im wesentlichen nur als Zugang zu der gemieteten Wohnung dient und nicht als Aufenthaltsort. Ein höherer Minderungsbetrag käme beispielsweise dann in Betracht, wenn es sich um ein besonders repräsentatives Haus oder um eine bevorzugte Wohnlage handelt. 3. Neben dem Minderungsrecht steht dem Mieter bei Mängeln ein Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB zu, wobei die Höhe des zurückbehaltenen Betrages in der Regel auf das Drei- bis Fünffache der Minderungsquote zu schätzen ist. 4. Die Einschränkung oder der Ausschluß des Zurückbehaltungsrechtes durch eine mietvertragliche Formularklausel verstößt gegen § 11 Nr. 2 AGBG.AG Tiergarten20.10.1986
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15 C 136/86 - Heizkostenabrechnung; verbrauchsabhängige Abrechnung unmöglich; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung, verbrauchsabhängige; beheizte Fläche; Heizkostenverteiler, funktionsuntüchtig; Verteilungsmaßstab; Wohnfläche, beheizte; Umlegungsmaßstab; Gasverbrauch; Anfangsbestand, EndbestandLeitsatz: 1. Wendet der Mieter sich mit der Behauptung, die Fläche seiner Wohnung sei falsch angegeben, gegen eine Heizkostenabrechnung, muß er eine ins einzelne gehende Gegenrechnung aufmachen. 2. Scheitert aus technischen Gründen die vereinbarte bzw. vorgeschriebene verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung, so ist, sofern nicht anderweitige Vertragsabreden getroffen wurden, der Vermieter berechtigt, nach einem pauschalen Maßstab abzurechnen; das Kürzungsrecht des § 12 Abs. 1 Nr. 4 HeizkostenVO steht dem Mieter in einem solchen Fall nicht zu. 3. Zur Frage, ob in einer Abrechnungseinheit vorhandene Gewerberäume durch einen gesonderten Abrechnungsansatz berücksichtigt werden müssen. 4. Zur Frage, ob bei einer Gaszentralheizung "Anfangs- und Endbestände" genannt werden müssen (= Verbrauchsabgrenzung durch Ablesen).AG Schöneberg08.07.1986
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15 C 538/85 - Gegensprechanlage muß mithörsicher sein; Modernisierungsmaßnahme; Wohnwertverbesserung; Wertverbesserungsmaßnahme; Gegensprechanlage; Persönlichkeitsrecht; Selbstbestimmung, informationelle; Duldungspflicht d. Mieters; TürschließanlageLeitsatz: Der Mieter ist nicht verpflichtet, den Einbau einer nicht mithörsicheren Gegensprechanlage zu dulden.AG Schöneberg03.01.1986
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BVerwG 8 B 32.03 - Ablehnung eines förmlichen Beweisantrags; BeweisantragLeitsatz: Wird die Begründung für die Ablehnung eines förmlichen Beweisantrags nicht in die Sitzungsniederschrift aufgenommen, so muß das Tatsachengericht die Gründe in den Entscheidungsgründen des Urteils darlegen.BVerwG10.06.2003
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29 K 201.10 - Abführung des Veräußerungserlöses aus dem Verkauf des mit einem Eigenheim bebauten volkseigenen Grundstücks an Nutzungsberechtigten; KomplettierungskaufLeitsatz: Veräußerungserlöse aus dem Verkauf von ehemals volkseigenem Grund und Boden nach dem 27. Juli 1990 an die Inhaber dinglicher Nutzungsrechte für Eigenheime sind an den Entschädigungsfonds abzuführen, wenn die Rückübertragung nach § 4 des Vermögensgesetzes ausgeschlossen ist. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin29.09.2010
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3 K 60/01 GE - vorläufige Einweisung; Gerichtszuständigkeit; Pachtstreitigkeiten; ZivilrechtswegLeitsatz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Bestimmung der Pacht im Anschluß an eine vorläufige Einweisung sind den Zivilgerichten zur Entscheidung zugewiesen.VG Gera21.12.2001
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SU 2 K 92.347 - unlautere Machenschaft; Nötigung; Aufforderung zur HausreparaturLeitsatz: Aufforderung zur Hausreparatur keine Nötigung.VG Meiningen04.07.1993
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8 C 255/94 - Kündigungsfrist; Werkswohnung im Beitrittsgebiet; Betriebsangehöriger als alleiniger MieterLeitsatz: 1. Bei einer Werkwohnung wurden in der DDR nicht beide Ehegatten Mieter, sondern nur der Mitarbeiter des Betriebes. 2. Mit dem 3. Oktober 1990 sind vertragliche Vereinbarungen unwirksam geworden, die die Kündigungsfrist von zwei Wochen für den Mieter entsprechend § 120 Abs. 2 ZGB lediglich wiederholten.AG Berlin-Köpenick14.11.1994
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V ZB 146/07 - Vollstreckung aus Unterwerfungsklausel nur bei Nachweis der Vollmacht in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter UrkundeLeitsatz: Die Wirksamkeit einer durch einen Vertreter abgegebenen Unterwerfungserklärung setzt nicht voraus, dass die Vollmacht notariell beurkundet ist. Die Klausel für eine Urkunde mit einer Unterwerfungserklärung darf aber nur erteilt werden, wenn die Vollmacht in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde nachgewiesen wird.BGH17.04.2008