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Suchergebnis Urteilssuche (3591 - 3600 von 7944)

  1. 92 C 3285/97 - 28 - Mietminderung; Minderung; Prostitution; Nachbarwohnung
    Leitsatz: Wohnungsprostitution in der Nachbarwohnung berechtigt wegen der davon ausgehenden Ruhestörungen zu einer Mietminderung um 20 %.
    AG Wiesbaden
    10.02.1998
  2. 221 C 553/96 - Grundsteuer; Betriebskosten; Umlage; Betriebskostenabrechnung; gemischt genutztes Gebäude
    Leitsatz: Der Anteil der Grundsteuer, die auf die Gewerbebetriebe entfällt, und der Grundsteuer, die auf die Wohneinheiten entfällt, muß in der Betriebskostenabrechnung getrennt aufgeführt werden.
    AG Köln
    18.07.1997
  3. 22 a C 132/91 - KWV; Verwaltung restitutionsbefangener Grundstücke; Übertragung einer entgeltfreien lebenszeitlichen Nutzungsbefugnis
    Leitsatz: 1. Keine Verwaltungstätigkeit der Kommunalen Wohnungsverwaltung ohne Zustimmung der (nicht enteigneten) Alteigentümer. 2. Die Übertragung einer lebenszeitlichen Nutzungsbefugnis an einen Dritten, ohne daß dem Eigentümer ein Entgelt zukommt, ist Eigentumsentziehung durch Willkür; keine Schutzbedürftigkeit des Nutzers, dem diese Umstände bekannt sind.
    AG Charlottenburg
    24.07.1991
  4. 13 C 243/91 - Betriebskosten; Heizungskosten; Vollwartungsvertrag
    Leitsatz: Die Kosten für Vollwartungsverträge von Heizungsanlagen sind in der Heizkostenabrechnung lediglich mit 80 % umlagefähig.
    AG Charlottenburg
    19.06.1991
  5. - 15 C 530/89 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegelmiete als offenkundige Tatsache
    Leitsatz: Die Höhe der Vergleichsmiete ist durch den Altbau-Mietspiegel 1990 nach statistisch wissenschaftlichen Grundsätzen ermittelt und veröffentlicht worden und deshalb eine offenkundige Tatsache i.S.d. § 291 ZPO, die keines Beweises bedarf; der Berliner Mietspiegel 1990 kann im Wege des Freibeweises auch für schon 1989 (hier: April 1989) gestellte Mieterhöhungsverlangen herangezogen werden.
    AG Neukölln
    09.01.1990
  6. 5 C 477/88 - Kostenvorschußanspruch/Mängel der Heizung; Radiator/Kostenvorschußanspruch bei Heizungsmängeln; Heizungsmängel/Kostenvorschuß für Radiator; Mängel/der Heizung und Radiator; Kostenvorschußanspruch/für Radiator bei Heizungsmängeln
    Leitsatz: Der Mieter kann unter den Voraussetzungen des § 538 Abs. 2 BGB auch die Kosten für die Anschaffung eines Radiators verlangen, wenn durch dessen Inbetriebnahme die vertragsgemäße Raumtemperatur erreicht wird.
    AG Tiergarten
    02.04.1989
  7. 2 C 480/88 - Abstandsvereinbarung zwischen Mietern; Abstandsvereinbarung zwischen Mieter und Vormieter; Sittenwidrigkeit bei Abstand; Abstandszahlung an Vormieter
    Leitsatz: Zulässigkeit von Abstandsvereinbarungen zwischen Mietern.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    06.12.1988
  8. 6 C 431/88 - Berliner Mietspiegel, Mittelwert; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe, Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe; Darlegungslast, des Vermieters bei Mieterhöhung über den Mittelwert des Berliner Mietspiegels; Küche, fehlende Warmwasserbereitung als wohnwertminderndes Merkmal; Warmwasserbereitung, als wohnwerterhöhendes Merkmal; Elektrosteigeleitung, verstärkte als wohnwerterhöhendes Merkmal; Haussteigeleitung, als wohnwerterhöhendes Merkmal; Bad, keine Entlüftung als wohnwertminderndes Merkmal; Stuckdecke, als wohnwerterhöhendes Merkmal; Loggia, als wohnwerterhöhendes Merkmal; Wohnräume, ohne Besonnung als wohnwertminderndes Merkmal; Wohnumfeld, ruhige Wohnlage als wohnwerterhöhendes Merkmal; Vorgartenpflege, als wohnwerterhöhendes Merkmal
    Leitsatz: Differenzierende Anwendung der Orientierungshilfe zum Mietspiegel.
    AG Schöneberg
    29.08.1988
  9. 6 C 431/88 - Berliner Mietspiegel; Mittelwert; Mieterhöhung; Orientierungshilfe; Darlegungslast; des Vermieters bei Mieterhöhung über den Mittelwert des Berliner Mietspiegels; Küche; fehlende Warmwasserbereitung als wohnwertminderndes Merkmal; Warmwasserbereitung
    Leitsatz: Differenzierende Anwendung der Orientierungshilfe zum Mietspiegel.
    AG Schöneberg
    29.08.1988
  10. 10 C 631/87 - Weitergeltung des Altbaumietpreisrechts; Altbaumietpreisrecht/Weitergeltung; Fortgeltung des Altbaumietpreisrechts
    Leitsatz: Die bis zum 31.12.87 für den Berliner Altbau geltenden Mietpreisvorschriften sind weiterhin anzuwenden, wenn es um die Beurteilung eines Sachverhaltes aus der Zeit vor ihrem Außerkrafttreten geht.
    AG Neukölln
    29.05.1988