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Suchergebnis Urteilssuche (2031 - 2040 von 7973)

  1. 231 C 494/11 - Mieterhöhung; Mietspiegel; Spanneneinordnung; Laminatfußboden
    Leitsatz: Laminatfußboden ist nur dann ein wohnwerterhöhendes Merkmal i. S. d. Berliner Mietspiegels 2011, wenn dieser aus dem obersten Preissegment stammt und seine Eigenschaften denen eines Parkettfußbodens gleichkommen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    26.04.2012
  2. 19 C 186/07 - Einstufung als Altbau trotz Grundrissveränderung; Mieterhöhung; Kriegsschäden
    Leitsatz: Eine Wohnung ist als Altbauwohnung in den Berliner Mietspiegel einzustufen, auch wenn nach dem Zweiten Weltkrieg aus ehemals großen Wohnungen mehrere kleinere Wohnungen gemacht wurden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    09.10.2009
  3. 514 C 7041/09 - Erforderlichkeit einer weiteren Mahnung
    Leitsatz: Hat der Gläubiger den Schuldner bereits selbst gemahnt, ist im Sinne des Schadensrechts eine weitere Mahnung durch einen Rechtsanwalt nicht erforderlich. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Hannover
    24.09.2009
  4. 6a C 119/08 - Pauschale Angaben zu Betriebskosten im Mieterhöhungsverlangen bei Bruttomiete; zur Anwendung der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels; Veranda kein Wintergarten; halbes Zimmer kein Abstellraum; unzureichende Elektroinstallation; keine unzureichende Wärmedämmung bei konventionellem Mauerwerk; Wohnung im Hochparterre als Erdgeschosswohnung
    Urteil: ...Gericht folgte insoweit dem...
    AG Wedding
    18.02.2009
  5. 17b C 121/08 - Mieterhöhung; Umrechnung von Bruttomiete auf Nettomiete mit zuletzt feststellbaren Betriebskosten; Betriebskostensabrechnung; Betriebskostenerhöhung
    Leitsatz: Um für ein Mieterhöhungsverlangen unter Verwendung eines Netto-Mietspiegels eine vereinbarte Bruttokaltmiete um den Betriebskostenanteil zu bereinigen, sind die auf die Wohnung entfallenden zuletzt feststellbaren Betriebskosten zugrunde zu legen. Dafür genügt es, die zum Zeitpunkt der Mieterhöhungserklärung zuletzt bekannte Betriebskostenabrechnung zu verwenden. Das Mieterhöhungsverlangen ist nicht formell unwirksam, wenn die entsprechende Betriebskostenabrechnung nicht beigefügt wird. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    26.09.2008
  6. 106 C 297/08 - Faktische Bindung an im Mieterhöhungsverlangen angegebene Merkmalsgruppe
    Leitsatz: Hat der Vermieter im Mieterhöhungsverlangen mehrere Merkmalsgruppen der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels als neutral gewertet, ist er nach Treu und Glauben daran gehindert, im Rechtsstreit davon abzurücken und diese Merkmalsgruppen als wohnwerterhöhend zu bezeichnen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    25.09.2008
  7. 21 C 356/06 - Wirksame Kündigung bei Mietrückstand um etwas mehr als der Hälfte der Monatsmiete
    Leitsatz: Ist der Mieter trotz vorangegangener Abmahnungen mit der Zahlung von 52 % einer Monatsmiete in Verzug, liegt eine zur ordentlichen Kündigung berechtigende Pflichtverletzung vor. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    29.11.2006
  8. 8 C 140/06 - Keine Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten bei Brutto-Staffelmiete
    Leitsatz: Während der Laufzeit einer Staffelmietvereinbarung ist bei einer Bruttomiete auch eine Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten ausgeschlossen.
    AG Tiergarten
    01.11.2006
  9. 116 C 196/05 - Kostenerstattung aufgrund Kleinreparaturklausel bis maximal 100 Euro; kleinere Instandhaltungen
    Leitsatz: Eine Kostenklausel für Kleinreparaturen mit einem Höchstbetrag von 100 Euro pro Einzelfall, maximal 8 % der Jahresnettomiete bei maximal 300 Euro im Kalenderjahr benachteiligt den Mieter nicht unangemessen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Braunschweig
    29.03.2005
  10. 125 C 10656/03 - Kontoblatt keine ausreichende Begründung für die Kündigung wegen Zahlungsverzugs
    Leitsatz: 1. Die Bezugnahme auf eine nicht unterschriebene Anlage wahrt nicht die Schriftform für eine außerordentliche fristlose Kündigung, wenn die Kündigung selbst keine ausreichende Begründung enthält. 2. Die Beifügung eines Kontoblattes als bloße Zusammenstellung von Zahlen ist keine ausreichende Begründung im Sinne des § 569 Abs. 4 BGB.
    AG Dortmund
    05.12.2003