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Urteil Zweitantrag, Heimunterbringung, Spezialheim, Jugendwerkhof, Vermutung
Schlagworte
Zweitantrag, Heimunterbringung, Spezialheim, Jugendwerkhof, Vermutung
Leitsatz
Ein nach der Änderung von § 10 Abs. 3 StrRehaG durch Gesetz vom 29.11.2019 gestellter neuerlicher Rehabilitierungsantrag (Zweitantrag) ist nach § 1 Abs. 6 Satz 2 StrRehaG zulässig, wenn dargelegt wird, dass der Antrag nunmehr nach neuer Rechtslage Erfolg hätte.
(Leitsatz der Redaktion)
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