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Urteil Zweckentfremdungsverbot weiter wirksam
Schlagworte
Zweckentfremdungsverbot weiter wirksam; sprunghafte Anhebung der Ausgleichsabgabe rechtmäßig
Leitsätze
1. Das Zweckentfremdungsverbot ist in Berlin nach wie vor wirksam.
2. Eine lange Zeit unverändert erhobene Ausgleichsabgabe von 2,80 DM/m2 kann auf 10 DM/m2 angehoben werden (Leitsätze der Redaktion).
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