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Urteil Zweckentfremdung
Schlagworte
Zweckentfremdung; Leerstand; Vorübergehende Wohnraumnutzung
Leitsatz
Die vorübergehende Wohnraumnutzung durch polnische Arbeitnehmer beseitigt keinen Leerstand im Sinne des Zweckentfremdungsrechts.
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