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Urteil Zweckentfremdung
Schlagworte
Zweckentfremdung; Wohnraumnutzung; Aussiedlerheim; öffentliches Interesse an der Zweckentfremdung
Leitsatz
Die Nutzung eines Wohngebäudes als Aussiedlerheim ist zweckentfremdungsrechtlich genehmigungsbedürftig.
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