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Urteil Zwangsvollstreckung
Schlagworte
Zwangsvollstreckung; Vollstreckung; Pflicht des Verwalters zur Erstellung einer Jahresabrechnung; vertretbare Handlung
Leitsatz
Die titulierte Verpflichtung des Verwalters, die Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft ordnungsgemäß zu erstellen, ist nach § 888 ZPO zu vollstrecken.
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