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Urteil Zwangsverwalter
Schlagworte
Zwangsverwalter; Betriebskostenabrechnung; Zurückbehaltungsrecht des Mieters
Leitsatz
Der Zwangsverwalter ist nicht zur Betriebskostenabrechnung für Zeiträume vor Beginn der Zwangsverwaltung verpflichtet; aus einer solchen Nichtabrechnung ergibt sich deshalb auch nicht ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters.
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