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Urteil Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Grundstücksgemeinschaft


Schlagworte

Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Grundstücksgemeinschaft; Teilungsplan; Zustellung; Beschwerdefrist; Teilungsversteigerung

Leitsatz

Beschlüsse über die Aufstellung oder die Ausführung des Teilungsplans, die der sofortigen Beschwerde unterliegen, sind den Beteiligten zuzustellen; die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde beginnt mit der Zustellung.

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