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Urteil Zwangsgeld wegen nicht erteilter Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Zwangsgeld wegen nicht erteilter Betriebskostenabrechnung
Leitsatz
Der Anspruch des Mieters auf Erteilung einer Betriebskostenabrechnung ist nach § 888 ZPO (Zwangsgeld) zu vollstrecken; der Einwand, es seien keine Betriebskosten ausgegeben und keine Vorauszahlungen geleistet worden, ist unbeachtlich.
(Leitsatz der Redaktion)
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