Urteil Zwangsgeld bei Leerstand
Schlagworte
Zwangsgeld bei Leerstand
Leitsätze
1. Für die Einordnung als geschützter Wohnraum kommt es nicht darauf an, ob Wohnraum zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung schon bewohnt oder auf dem regulären Wohnungsmarkt angeboten wurde. Auch für Neubauten gilt das Zweckentfremdungsverbot.
2. Ernsthafte Vermietungsbemühungen sind nicht anzunehmen, wenn über das Immobilienportal ImmoScout24 die Wohnung zu einem auf dem Mietmarkt kaum erzielbaren Preis angeboten wird (hier: zunächst 64,37 €/m2). Das gilt auch für eine voll möblierte Wohnung in guter Wohnlage.
3. Ernsthafte und geeignete Verkaufsbemühungen können keinen weitergehenden Leerstand rechtfertigen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der hohe Verkaufspreis bei fehlenden Interessenten an die Nachfrage nicht angepasst wird. (Leitsätze der Redaktion)
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