Urteil Zutrittsverweigerung nicht immer Kündigungsgrund
Schlagworte
Zutrittsverweigerung nicht immer Kündigungsgrund
Leitsätze
1. Eine mietvertraglich geregelte oder aus allgemeinen Grundsätzen hergeleitete Nebenpflicht des Mieters, dem Vermieter die Besichtigung der Wohnung zu ermöglichen, ist auch aus verfassungsrechtlichen Gründen eng auszulegen.
2. Wird einem Vermieter der Zutritt verwehrt, weil er eine Wohnungsbesichtigung für das Ausmessen der Wohnung und Feststellung des Zustands durchführen wollte, der Mieter jedoch festgestellt hatte, dass die Wohnung im Internet zum Verkauf angeboten wurde, ist eine fristlose oder fristgerechte Kündigung allein deswegen nicht gerechtfertigt.
(Leitsätze der Redaktion)
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