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Urteil Zustellungsverzögerung durch fehlerhafte gerichtliche Sachbehandlung
Schlagworte
Zustellungsverzögerung durch fehlerhafte gerichtliche Sachbehandlung
Leitsatz
Verzögerungen im Zustellungsverfahren, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts verursacht sind, sind dem Zustellungsbetreiber nicht zuzurechnen (Anschluss an BGH, Urteil vom 21. Juli 2023 - V ZR 215/21 - GE 2023, 962, Rn. 6, NJW 2023, 2945). Zu solchen Verzögerungen gehören auch Versäumnisse, die bei der Ausführung der Zustellung von dem Zustellorgan verursacht worden sind.
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