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Urteil Zustellungsvertretung durch Verwalter
Schlagworte
Zustellungsvertretung durch Verwalter; Zustellungsbevollmächtigter
Leitsatz
Der Verwalter ist als Zustellungsbevollmächtigter gemäß § 45 Abs. 1 WEG ausgeschlossen, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über die Durchführung der Zustellung in der Sache begründete Umstände ersichtlich sind, die die konkrete Gefahr einer nicht sachgerechten Information der Wohnungseigentümer rechtfertigen.
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