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Urteil Zustellung an nicht vertretungsbefugten Bevollmächtigten
Schlagworte
Zustellung an nicht vertretungsbefugten Bevollmächtigten; konstitutive Wirkung des Ausschließungsbeschlusses; Zwangsversteigerung; Vollstreckungsmangel
Leitsatz
Zustellungen an einen gegen Art. 1 § 1 RBerG verstoßenden Bevollmächtigten sind bis zu dessen Zurückweisung durch das Gericht wirksam (vgl. nunmehr auch § 79 Abs. 3 Satz 2 ZPO); ein den Bevollmächtigten vom Verfahren ausschließender Beschluss wirkt konstitutiv und entfaltet keine Rückwirkung.
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