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Urteil Zustellung
Schlagworte
Zustellung; Verfahrensbevollmächtigter; Urkundsbeamter
Leitsatz
Die Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung an die Partei statt an ihren Verfahrensbevollmächtigten ist wirksam, wenn dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle die Bestellung des Bevollmächtigten bei Verfügung der Zustellung durch die Kanzlei noch nicht bekannt war.
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